2.) Zwangsehe
Wie wird das nun definiert?
Es gibt in sehr vielen Kulurkreisen auch heute noch das Anbahnen einer Ehe durch die Familien, das ist nicht auf die Welt der Muslime beschraenkt. Da wird dann wohl auch mehr oder weniger viel Zwang dabeisein. Meisst wohl in der Form der "Ueberredung" der Heiratskandidaten durch die jeweiligen Familien.
Welche Kriterien muessen aber nun Erfuellt sein um aus einer solchermassen angebahnten Ehe eine strafbewaehrte Zwangsehe mit den dafuer vorgesehenen Konsequenzen (Aufloesung der Ehe, Haftstrafen etc.)zu machen?
Wie soll das ganze also spaeter praktisch ablaufen?
Z.B: Der IT Inder reist mit seiner Familie in D ein um als hochbegehrte Fachkraft taetig zu werden. Indische Ehen koennen mit guter Treffsicherheit als Form von angebahnten (Zwangs-) Ehen vermutet werden. Mit dem neuen Gesetz bewaffnet wird ein "Hilfsverein" taetig, um diese Familie zu befreien. Solche Helfervereine werden mit Sicherheit enstehen.
Ausgang: IT Inder sitzt im Knast, Ehe annuliert, Frau und Kinder werden abgeschoben.