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Zurückgetretener Bischof: Mixa zieht aus Bischofswohnung aus
Es ist eine komplette Kapitulation: Der frühere Bischof von Augsburg, Walter Mixa, gibt im Konflikt mit dem Vatikan klein bei. Er stellt seinen Rücktritt nicht mehr in Frage, zieht aus dem kirchlichen Palais aus und nimmt seine Vorwürfe zurück, auf ihn sei Druck ausgeübt worden.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...702354,00.html
- #40 25.06.2010 09:51 von
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Die gesamte persönliche Lebensführung.
Eben. Danach handelt Gott durch die Sakramente. Der Priester ist insofern nur Werkzeug. Es hängt also nicht von der Integrität oder Heiligkeit des Priesters ab, sondern von der Gegenwart Christi."Die sieben Sakramente sind die Zeichen und Werkzeuge, durch die der Heilige Geist die Gnade Christi, der das Haupt ist, der Kirche, die sein Leib ist, verbreitet." In diesem Sinne der Verwaltung der Sakramente wird auch die Kirche als ganze als Sakrament bezeichnet Das Verständnis der Sakramente setzt den Glauben voraus, die Sakramente fördern und stärken aber zugleich auch den Glauben. ... Die Feier der Eucharistie ist eine Handlung Christi selbst und der Kirche; in ihr bringt Christus der Herr durch den Dienst des Priesters sich selbst, unter den Gestalten von Brot und Wein wesenhaft gegenwärtig, Gott dem Vater dar und gibt sich den Gläubigen, die in seinem Opfer vereint sind, als geistliche Speise.Ist ja in Ordnung. Ändert aber nichts an der Gültigkeit des Sakraments.Ein Priester, der bei der Spendung des Bußsakramentes oder bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand der Beichte einen Pönitenten zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs zu verführen versucht, soll, je nach Schwere der Straftat, mit Suspension, mit Verboten, mit Entzug von Rechten und, in schwereren Fällen, mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft werden. CIC 1387
Sie haben den springenden Punkt nicht begriffen:
Gott handelt souverän durch fehlbare Menschen gerade weil Gott nicht abhängig ist von unserer "Perfektion". - #41 25.06.2010 10:00 von
- #42 25.06.2010 11:30 von
- #43 25.06.2010 16:03 von
- #44 25.06.2010 16:35 von
- #45 25.06.2010 16:37 von
Wirklich?
[QUOTE=mschiller;5744938]Und das Gehalt des Herrn em. Mixa wird nicht von der kath. Kirche bezahlt. Nein das bezahlt der Steuerzahler, egal ob er in der Kirche ist oder nicht bis zum lebensende des herrn Mixa.
Wirklich? Das ist mir echt neu. Ich bin zwar in der ev.Kirche zu Hause und da bezahlen alle Gehälter die Mitglieder der Kirche durch ihre Kirchensteuer. Sollte das bei der katholischen Kirche wirklich anders sein und alle Personalkosten des Klerus aus dem Staatssäckel kommen? Bitte mal um nachvollziehbare Erklärung....Oder werden hier nur Gerüchte zur Tatsache lanciert? - #46 25.06.2010 16:53 von
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... weil ein Kloster kein Gefängnis ist sondern Lebensgemeinschaft Gleichgesinnter und stellt an seine "Mitglieder" harte Anforderungen. Der Eintritt in ein Kloster kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen, jedenfalls heutzutage. Und es ist auch nicht jeder geeignet und wird auch nicht jeder genommen - die Mönche sind durchaus anspruchsvoll in der Auswahl derer, in deren Gesellschaft sie den Rest ihres Lebens verbringen wollen - für Nonnen gilt selbstredend das Gleiche.
- #47 25.06.2010 16:55 von Marbot
Da haben Sie ja einiges verpasst
[QUOTE=ostsachse;5757769]
Anscheinend haben Sie den betreffenden Artikel inklusive Forum zum Thema übersehen.
Klicken Sie hier:
Staat zahlt 442 Millionen Euro für Kirchengehälter - #48 25.06.2010 20:19 von
- #49 26.06.2010 04:02 von
Mixas Pension oder Rente
Bitte, kommen wir doch mal zur Sache, aber bitte durch einen Fachmann!
1. Ist Herr Mixa Beamter oder Kirchenbeamter?
2. Macht das einen Unterschied?
3. Hat er in eine ordentliche Pensions- oder Rentenkasse eingezahlt? War/ Ist er dazu verpflichtet?
4. Welche Zusatzleistungen stehen ihm zu?
5. Gibt es (kirchen)beamtlich noch irgendwelche offenen Probleme?
6. Könnte er, obwohl alles verjährt zu sein scheint, überhaupt angeklagt oder verurteilt werden nach deutscher Rechtsprechung: z.B. wegen übler Nachrede gegen Zollitsch, Marx etc.?
7. Kann ein Firmling oder ein Schüler sich Mixa verweigern? Kann er klagen, wenn ihm eine Mixa-Leistung zugemutet wird? Kann eine Kirche oder Schule ihm Unterrichts- oder Hausverbot erteilen?
Man könnte noch mehr Fragen stellen. Ich denke, nur ein (Kirchen)Jurist kann diese Fragen beantworten und die richtigen Fragen stellen. Vielleicht sein RA.
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