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Zivi für drei Monate: Studienstart sticht Dienst am Vaterland

Münsteraner Richter haben einem jungen Mann seinen Dienst am Vaterland stark verkürzt. Der Zivi hatte einen Studienplatz an einer Top-Uni sicher, doch um ihn anzunehmen, musste er vorzeitig aus dem Dienst scheiden. Geht nicht, sagte das Bundesamt. Geht doch, urteilte das Gericht.

http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...715189,00.html
  1. #10

    studienplatz sicher?!

    ich frag mich grad, ob denn die Regelung abgeschafft wurde, mit der man seinen Studienplatz behält, wenn man gezogen wird (zum nächsten Jahr dann halt in die Uni) - so war es nämlich bei mir, und da hats auch niemanden interessiert ob ich nen studienplatz hatte oder nicht.
  2. #11

    Arbeitsloser statt Zivi

    Zitat von DerDa Beitrag anzeigen
    Meine Güte, man liest von einem jungen Mann der einen "Studienplatz an einer Top-Uni" sicher hat, und denkt: Harvard? MIT? Oxbridge?
    Und dann ist es doch nur die TU München im "begehrten Fach BWL".....
    Er geht und ein Arbeitsloser hat vielleicht Chance auf einen Dauerjob im Sozialdienst ... ggf. als Hartz IV Aufstocker.

    Jeder Dumping-Zivi weniger ist eien Chance für die Unterschicht die lt. Sarrazin ja nicht mal Kinder kriegen darf. Da ist wenigsten ein Job schon erste Erleichterung.
  3. #12

    Gute alte Zeit

    Meine Bundeswehrzeit wurde ohne viel Aufsehen um einen Monat auf 17 Monate verkürzt. Das hat mein Kompaniechef auf eigene Faust gemacht. Offiziell war ich noch Soldat, inoffiziell durfte ich auf die Technische Oberschule in Stuttgart, um das sog. "Technische Abitur" zu machen. Also ganz weit unten. Das einzige, was der Kompaniechef sagte war: „Mach jetzt einen Monat keinen Schleiß, sonst bekommst Du ein Diszi.“ Das war 1967!
  4. #13

    ...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Münsteraner Richter haben einem jungen Mann seinen Dienst am Vaterland stark verkürzt. Der Zivi hatte einen Studienplatz an einer Top-Uni sicher, doch um ihn anzunehmen, musste er vorzeitig aus dem Dienst scheiden. Geht nicht, sagte das Bundesamt. Geht doch, urteilte das Gericht.

    http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...715189,00.html
    wahnsinnig gerechte Entscheidung *kopfschüttel* Könnte man auch verkürzen wenn man in den Weiten Mecklenburgs eine Lehrstelle zum Elektriker ergattern kann? Die sind auch relativ selten...
  5. #14

    kopfschüttel

    Zitat von tommm Beitrag anzeigen
    wahnsinnig gerechte Entscheidung *kopfschüttel* Könnte man auch verkürzen wenn man in den Weiten Mecklenburgs eine Lehrstelle zum Elektriker ergattern kann? Die sind auch relativ selten...
    Natürlich! Man müsste von vornherein gar nicht zum Dienst sondern wird für eine Lehrstelle und ggf. etwas darüber hinaus zur Arbeitsplatzsicherung zurückgestellt.

    Diesen Luxus genießen Abiturienten/Studenten nicht. Die können sogar noch während des Studiums (3. Semester) herausgerissen werden.

    Ich stimme Ihrem *kopfschüttel* zu. Das ist ungerecht und Abiturienten werden benachteiligt.
  6. #15

    Mal ne blöde Frage...

    ...kann man an der TU München nicht auch im Sommersemester anfangen mit BWL?!
  7. #16

    Kann gar nicht verstehen, warum jetzt alle auf den jungen Mann einprügeln, er hat das getan, was jeder vernünftige Mensch tun würde: Sich gegen den Raub kostbarer Lebenszeit gewehrt. Wenn man Pflegekräfte braucht, muss man die eben einstellen - Arbeitslose hats ja genug. Junge Leute als billige Arbeitskräfte zu missbrauchen geht jedenfalls gar nicht.
  8. #17

    na ja

    Zitat von iomega Beitrag anzeigen
    Natürlich! Man müsste von vornherein gar nicht zum Dienst sondern wird für eine Lehrstelle und ggf. etwas darüber hinaus zur Arbeitsplatzsicherung zurückgestellt.

    Diesen Luxus genießen Abiturienten/Studenten nicht. Die können sogar noch während des Studiums (3. Semester) herausgerissen werden.
    Ich stimme Ihrem *kopfschüttel* zu. Das ist ungerecht und Abiturienten werden benachteiligt.
    Na ja kann mich auch noch an Freunde erinnern, die nach ihrer Lehre nicht übernommen worden weil sie eingezogen wurden. Da ist man im 3ten Semester als Student noch gut dran.
  9. #18

    Tja in Bayern ticken die Uhren anders

    Zitat von pfälza Beitrag anzeigen
    ...kann man an der TU München nicht auch im Sommersemester anfangen mit BWL?!
    generell starten die Ersties in Bayern im Oktober also im Wintersemester. Es kann Ausnahmen geben, aber die Regel ist dass man nur im WS anfangen kann. Auch sind die Anmeldezeiten wesentlich kürzer und strenger geregelt als z.B. in Hessen, so mussten die kompletten Anmeldeunterlagen bereits Mai an der Schule abgeben werden, in Hessen und BaWü reichte es bei mir bis Ende Juli. Scheinbar ist es ein besonderes Privileg in Bayern studieren zu dürfen und dafür muss man als Studi schon durch ein paar Reifen springen.

    Es haben auch schon Zivis/Wehrdienstler Studienplätze an ausländischen Spitzenunis verloren, und Ausbildungsplätze oder mussten für ein 3/4 Jahr ihr Studium unterbrechen wegen diesem System.

    Das darf man sich auf der Zunge zergehen lassen, da werden ein paar Monate staatliche Frondienste die Arbeitsplätze und Steuergelder kosten höher gewertet als dass junge Männer sich ausbilden können um mal später nicht dem Steuerzahler, nicht nur nicht auf der Tasche zu liegen, sondern auch selber ihr Schärflein dazu beizutragen.

    Meinen Glückwunsch an die Verwaltungsrichter und den Anwalt und natürlich den Studenten (auch wenn es wahrlich schon genug BWLer gibt ^^), toll gemacht!








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