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Zehn Monate auf Bewährung: Ex-NPD-Chef Voigt wegen Volksverhetzung verurteilt

dpaEr hatte die Taten der Waffen-SS verherrlicht und einen ausländerfeindlichen Werbespot verbreitet: Der frühere NPD-Chef Udo Voigt ist von einem Berliner Gericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Richter sprach von einer "gezielten Provokation".

Ex-NPD-Chef Voigt - SPIEGEL ONLINE
  1. #1

    warum

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Er hatte die Taten der Waffen-SS verherrlicht und einen ausländerfeindlichen Werbespot verbreitet: Der frühere NPD-Chef Udo Voigt ist von einem Berliner Gericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Richter sprach von einer "gezielten Provokation".

    Ex-NPD-Chef Voigt - SPIEGEL ONLINE
    nur eine Bewährungsstrafe? Dieser Mensch ist völlig uneinsichtig und daher wäre es völlig angebracht gewesen, diesen Rassisten mal für ein paar Monate hinter Gittern verschwinden zu lassen.
  2. #2

    optional

    wieso nur Bewährung? Der Mann hat seit ca. 20 Jahren quasi durchgehend Prozesse laufen und wurde (laut Wikipedia) auch mehrmals schon zu Bewährungsstrafen verurteilt. Auch wenn hier aktuell, offensichtlich, keine Bewährungsstrafe vorliegt gegen die er verstoßen haben könnte, so lässt sich doch eindeutig eine Unbelehrbarkeit erkennen, die man durchaus mit einer Gefängnisstrafe ahnden könnte.
  3. #3

    Richtig so!

    Voigts Verurteilung ist zu begrüßen. Allerding frage ich mich, was der Vorwurf, "Voigt habe seine Partei auf billige Art und Weise bekanntmachen wollen", in der - wenn auc mündlichen - Urteilsbegründung zu suchen hat.
  4. #4

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Er hatte die Taten der Waffen-SS verherrlicht und einen ausländerfeindlichen Werbespot verbreitet: Der frühere NPD-Chef Udo Voigt ist von einem Berliner Gericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Richter sprach von einer "gezielten Provokation".

    Ex-NPD-Chef Voigt - SPIEGEL ONLINE
    Muss für eine Bewährung nicht ein Grund vorliegen und eine Reihe von Kriterien erfüllt sein? Beispielsweise eine geringe Wiederholungsgefahr?
  5. #5

    keine Strafe

    Dass sie ihn auf Bewährung verurteilt haben zeigt, dass sie ihn nicht bestrafen wollten. Bei ihm ist Besinnung nicht zu erwarten.
  6. #6

    10 Monate auf Bewaehrung!

    Na das trifft diesen unverbesserlichen Nazi aber sicherlich ganz, ganz hart ...
  7. #7

    clockwork orange

    geistige Heilarbeit mit Bewußtseins- erweiternden Mitteln wäre eine kurze, schmerzfreie, und kostengünstige Alternative.
    Neonazis jahrelang wegsperren bringt gar nichts!
  8. #8

    1000 Euro?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Er hatte die Taten der Waffen-SS verherrlicht und einen ausländerfeindlichen Werbespot verbreitet: Der frühere NPD-Chef Udo Voigt ist von einem Berliner Gericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Richter sprach von einer "gezielten Provokation".

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    Das fehlt ja wohl noch mindestens eine Null. Aber bei diesen Nullen als Richter kann man ja nix anderes mehr erwarten. Aber großzügigerweise 3000 Euro an einen verurteilten Mörder verteilen kann dieses Ges.....
  9. #9

    Lt. StGB

    beträgt das Strafmaß für Volksverhetzung bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Und nun 10 Monate auf Bewährung für einen Wiederholungstäter? Leider kein Einzelfall, sondern fast die Regel. Ich bin tief beeindruckt von der "ganzen Härte des Gesetzes", praktiziert durch unsere Justiz.








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