Zitat von
buntesmeinung
ist noch auf lange Zeit ungewiss.
Aber selbst, wenn man unterstellt, dass Herrn Wulff die in den Medien berichteten Fälle als Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit nachgewiesen werden können (ich rede hier nur von dem Komplex Groenewold, um den sich die Ermittlungen scheinbar ausschließlich drehen), hat er keinesfalls mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten zu rechnen.
Und das nicht, weil er das ehemalige Staatsoberhaupt ist.
Auch der gern zitierte "kleine Beamte" hätte nicht mit einer derart hohen Strafe zu rechnen.