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Wulffs Sylt-Urlaub: Finanzspritze von der Schwiegermama

dapdChristian Wulff muss erklären, wer zwei Sylt-Reisen für ihn und seine damalige Freundin Bettina nach Sylt bezahlte. Nach SPIEGEL-Informationen verteidigt sich der ehemalige Bundespräsident damit, dass die Mutter seiner Freundin das Geld geschenkt habe.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...817607,00.html
  1. #600

    Ergebnis???

    Zitat von tatsache2011 Beitrag anzeigen
    Wie passt das zu Ihrer Behauptung?
    "Der Vorsitzende der Grünen im niedersächsischen Landtag, Stefan Wenzel, hat nach Bekanntwerden dieser Vorwürfe entgegen seiner bis dahin abwartenden Haltung den Rücktritt Wulffs gefordert und ihn einen „Lügner“ genannt. Aufgrund mehrerer Anzeigen wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) prüfte die Staatsanwaltschaft Hannover, ob ein strafwürdiges Verhalten vorlag und kam zu dem Schluss, dass es sich in diesem Fall um eine zulässige Meinungsäußerung handelte."
    Zitat aus
    Christian Wulff
    Warten Sie doch einmal ab, zu welchem Ergebnis die Staatsanwaltschaft Hannover kommt. Jurist sind Sie jedenfalls nicht, denn die Aufageb einer Staatsanwaltschaft ist es auch, enlastendes Material zu sichten. Im Übrigen: Anzeigen wegen irgendwas kann jeder Jeden!
  2. #601

    Ergebnis

    Zitat von Götternot Beitrag anzeigen
    Warten Sie doch einmal ab, zu welchem Ergebnis die Staatsanwaltschaft Hannover kommt. Jurist sind Sie jedenfalls nicht, denn die Aufageb einer Staatsanwaltschaft ist es auch, enlastendes Material zu sichten. Im Übrigen: Anzeigen wegen irgendwas kann jeder Jeden!
    Ihr Text passt überhaupt nicht zu "Lügner", denn ich habe das Folgende zitiert:
    "„Lügner“ genannt. Aufgrund mehrerer Anzeigen wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) prüfte die Staatsanwaltschaft Hannover, ob ein strafwürdiges Verhalten vorlag und kam zu dem Schluss, dass es sich in diesem Fall um eine zulässige Meinungsäußerung handelte."
  3. #602

    "In diesem Falle" hat die STA

    Zitat von tatsache2011 Beitrag anzeigen
    Ihr Text passt überhaupt nicht zu "Lügner", denn ich habe das Folgende zitiert:
    "„Lügner“ genannt. Aufgrund mehrerer Anzeigen wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) prüfte die Staatsanwaltschaft Hannover, ob ein strafwürdiges Verhalten vorlag und kam zu dem Schluss, dass es sich in diesem Fall um eine zulässige Meinungsäußerung handelte."
    genauer ausgeführt, nämlich, daß die Äußerung im Rahmen einer politschen Debatte im Ladtag NOCH von dem Recht auf freie Meinungäußerung gedeckt ist. Nicht nur aus Edelmut hat Wenzel dem ZDF gesagt, daß er die Äußerung so nicht wiederholen wird. Diese Äußerung haben nicht einmal die Hinterbänkler nachgeplappert, wohl wissend um sich unnötigen Ärger vom Hals zu halten.
  4. #603

    Zitat von Götternot Beitrag anzeigen
    Sie meinen z.B. die Gewerkschaft der Flugsicherung??? Oder meinen Sie die Eltern, die das Schulmaterial für ihre Kinder von der Steuer absetzen, Stichwort "Büromaterial". Oder die vielen Schwarzfahrer, die das als Hobby ansehen? Oder die Putzfrauen die nicht angemeldet sind? Oder die vielen Auftraggeber im häuslichen Bereich, die unter dem Deckmantel der Nachbarschaftshilfe keine Steuern zahlen? Oder die Pendler, die ein paar Km dazumogeln.
    Natürlich gibt es noch ehrliche Menschen, z.B. die vielen Rentner, die jahrelang keine Steuern zahlten und jetzt aus allen Wolken fallen, wenn ihnen die Briefe des Finanzamtes in das Haus flattern. Wulff hat gegenüber dem Niedersächsischen Landtag nicht gelogen und ich verwette meinen Allerwertesten, dass Wulff juristische einwandfrei aus der Sache herauskommt. Sicherlich, eine Geschmäckle hat die Sache mit der Hausfinanzierung, aber er wurde nicht verurteilt durch ein deutsches Gericht wg. Vorteilsnahme.

    Aber er wurde durch Philister, Pharisäer und Muckerer vorverurteilt!
    Na ja, es hat eben ein anderes (moralisches) Gewicht, wenn z. B. ein Pfarrer beim Klauen erwischt wird. Ebenso wird eine Steuerhinterziehung von Finanzbeamten eben anders wahrgenommen, als die eines jeden anderen Bürgers. Und so erwartet man von Politikern eben auch vorbildhaftes Verhalten. Das ergibt sich schon aus der Tatsache, dass sie i.d.R. an der Gesetzgebung mitwirken, d. h. sie beschließen verbindliche Normen, die es ohne sie nicht gäbe. Wenn sie dann dagegen selbst verstoßen, muss das zumindest moralisch anders gesehen werden, als wenn ein normaler Bürger gegen eine Norm verstößt. Deshalb war die Empörung über den Gesetzesverstoß des damaligen Kanzlers Kohl so groß; denn er hatte an diesem Gesetz selbst mitgewirkt. Ebenso erging es dem vormaligen NRW-Verkehrsminister Wittke, der sich mit seinem Auto bei einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung erwischen ließ. Nichts Weltbewegendes, aber wer sollte ihn noch ernst nehmen, wenn er danach über die Hauptunfallursache referiert hätte?

    Auch bei einem Bundespräsidenten dürfen strengere Maßstäbe angelegt werden. Man stelle sich vor, Herr Wulff hätte so etwas Ähnliches wie die Ruck-Rede des früheren BP Herzog gehalten. Der Saal hätte sich vor Lachen gebogen.


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