Ein Dringlichkeitsappell aus der Volksmasse, dem "Souverän"(!), an Bundestag und/oder Bundesrat:
1. zur Erinnerung:
Art. 56 GG - Eidesformel des Bundespräsidenten -:
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen
Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes
wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
jedermann üben werde. ... .`
2. zur Prüfung:
Art. 61 Abs. 1 Satz GG - Präsidentenanklage -:
(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen
vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor
dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von
mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen
des Bundesrates gestellt werden.
3. Wer hilft dem "Souverän" aus staatlich organisierter, politischer Unmündigkeit?
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