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Weinolympiade: DOSB droht Gemeinde mit 150.000 Euro Strafe

Getty ImagesDer Deutsche Olympische Sportbund hat derzeit viele Probleme, das aktuell kurioseste: Eine "Weinolympiade" der Verbandsgemeinde Langenlonsheim. Der DOSB will verhindern, dass der Name der sportlichen Großveranstaltung benutzt oder mit olympischen Symbolen geworben wird.

http://www.spiegel.de/sport/sonst/we...-a-858195.html
  1. #1

    Funktionäre = Politiker

    Die graue Eminenz.... abgehoben und keine Nähe zum Volk mehr. Sowas ist einfach nur noch ekelhaft.
  2. #2

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das OlympSchG ist Teil des Privatrechts, genauer des Markenrechts. Es wurde erlassen, um die sonst nicht als Marke schutzfähigen olympischen Bezeichnungen und das olympische Emblem unter die alleinige Verfügungsgewalt des IOC (bzw. des NOK) zu stellen. Ziel war es, die Voraussetzungen für Olympische Spiele in Deutschland zu schaffen, da das IOC nur noch Länder berücksichtigt, die dem IOC die exklusiven Rechte für diese Marken einräumen.

    Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen
    Es wird Zeit, dass alle geometrischen Symbole, Schriftarten und Grundfarben (sowie deren Ähnlichkeiten) endlich verbindlich den grossen Sport-, Industriee und Handelsverbänden oder Unternehmunge rechtlich einwandfrei zugeordnet werden.

    Ich finde es unfassbar, dass in Zeiten der Globalität einfach jemand daherkommen kann und das Telekomlila oder das Sparkassenrot für eigene werbliche Tätigkeit nutzen kann.
    Dann aber auch noch auf geschützte graphische Symbole wie Kreise, Linien oder sogar Rechtecke zuzugreifen, ist einfach ungeheuerlich.
  3. #3

    Olympiaschutzgesetz?

    Die Olympischen Spiele stammen aus der Antike. Wieso gibt es dann ein Gesetz, das verbietet eine Veranstaltung danach zu benennen? Das ist doch Klientelpolitik hoch zehn. Davon hat der Bürger aber auch rein gar nichts; im Gegenteil. Und wo führt das hin? Lässt sich als nächstes die FIFA den Begriff "Weltmeisterschaft" schützen? O tempora o mores!

    peace
  4. #4

    Wenn sieben einander überlappende, einfarbige Ringe verboten sind, was ist dann mit vier einander überlappenden, einfarbigen Ringen? Die sehe ich an vielen Kühlergrills!

    Was ist mit Mathematik-Olympiaden, Schach-Olympiaden, Biologie-Olympiaden und so weiter?
  5. #5

    es kann einfach nicht wahr sein!

    Dieser abgehobene Bach und sein DOSB sind einfach nur noch lächerlich. Aber nur so wird man Olümpia-Boss!
  6. #6

    Mensch Leute

    Schon mal gemerkt, daß bei Olympia jetzt Radprofis mitfahren ? Daß man Adidas und Nike auf den Sportklamotten sieht ? Das alles abgeschottet ist wie ein Hochsicherheitstrakt ? Olympia ist nicht mehr wie in den 60ern und 70ern. Das ist ein Riesengeschäft und das IOC ist so eine Art Firma. Da gibt's jede Menge Dokumentationen drüber. Es war einmal und ist nicht mehr ...
  7. #7

    Olympiaschutzgesetz?

    Zu den Stichworten "Olympiade" und "Olympiaschutzgesetz" sagt die deutsche WIKIPEDIA u.a. folgendes: "Die Begriffe „Olympiade“, „Olympia“ und „olympisch“ sind in Deutschland durch das Olympiaschutzgesetz geschützt. Eine Verwendung außerhalb der vom IOC veranstalteten oder genehmigten Anlässe kann zu Schadenersatzforderungen führen. Allerdings wurde die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes durch das Landgericht Darmstadt in einem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil (Aktenzeichen 14 O 744/04) angezweifelt, wodurch eine tatsächliche Rechtswirkung fraglich bleibt."

    Hallo Rechtsgelehrte: Gibt es denn seit ca. 2004/2005 und dem aktuelleren restriktiven Urteil des LG Kiel vom Juni 2012 noch nichts Neues und einigermaßen Rechtssicheres zu dieser Thematik?
  8. #8

    Seien Sie beruhigt.

    Zitat von Flari Beitrag anzeigen
    Ich finde es unfassbar, dass in Zeiten der Globalität einfach jemand daherkommen kann und das Telekomlila [...] für eigene werbliche Tätigkeit nutzen kann.
    Da kann ich Sie beruhigen: Das, was Sie für Telekom-Lila halten, ist Telekom-Magenta. Und das ist in der Tat markenrechlich geschützt.

    Wikipedia schreibt dazu: "Das Telekommunikationsunternehmen Deutsche Telekom AG hat die Farbe Magenta (RAL-4010) als Farbmarke für Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der Telekommunikation unter der Registernummer 39552630.2 registrieren lassen. Konkurrierende Unternehmen können daher bei Einsatz dieser Farbe in der Werbung abgemahnt werden. Das Corporate Design ist seit der Privatisierung 1995 gänzlich auf diese Farbe ausgerichtet, auch die Hörer an Telefonzellen sind magenta. Das Unternehmen versucht seit Jahren, den Farbton gerichtlich schützen zu lassen, und erzielte damit Erfolge sogar vor dem Bundesgerichtshof."
  9. #9

    Nein, so geht das aber nicht!

    Eine Olympia-Veranstaltung zu machen, ohne dass die Sportmafia mitverdienen kann? Wo kommen wir denn da hin?
    Am Ende ist das Ganze dann vielleicht auch noch eine Benefiz-Veranstaltung ohne Gewinnerzielungsabsicht? Das würde ja komplett dem olympischen Geist widersprechen...


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