was es doch für Unterschiede geben kann, wenn zwei Menschen das Gleiche lesen.
Mir war nicht in den Sinn gekommen, dass die Wasserversorgung generell privatisiert werden soll.
Ich habe es so gelesen, dass,
w e n n eine Kommune beschließt, die Wasserversorgung zu privatisieren, dieses Vorhaben ausgeschrieben und nicht vom Bürgermeister und seinem Gemeinderat unter der Hand an einen 'Spezi' vergeben werden kann.
Oh Herr, lass es regnen. ☺
Mach es dir nicht zu einfach sonder schau erst einmal in das WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
§ 3 WHG Benutzungen Wasserhaushaltsgesetz Gesetz zur Ordnung des