Ob Handyvertrag oder Zeitungsabo: Unternehmen ziehen Rechnungsbeträge am liebsten per Lastschrift ein. Doch wenn eine Firma*zu viel oder gar*völlig unberechtigt*abbucht, ist der Kunde praktisch machtlos - wie Tom König herausfinden musste, als*sich*jemand an seinem Girokonto vergriff.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...790270,00.html
Und das checken total viele Kunden nicht! Dispo von 1000 EUR heißt Dispo von 1000 EUR. Nicht 1043 EUR. Punkt.
Ich kann ja auch nicht in den Laden gehen und sagen ok, habe leider die 699 EUR für den Flachbildfernseher nicht, sondern geb dir aus Versehen nur 650 EUR...
Leute, passt auf Eure BONITÄT auf, ohne die is ziemlich vieles plötzlich ziemlich unerfreulich bis unmöglich, wer das immer noch nicht gerafft hat...tja.
Lastschriftrückgaben mangels Deckung, überzogene Dispos, das sind alles NO GOs!
Soviel dazu.
Axel_5 ist das ideale Opfer sogenannter „Verbraucherschützer“, deren Ziel es ist, durch Anti-Aufklärung wie den SpOn-Artikel, um den es hier
geht, möglichst viel „Verunsicherung“ zu verbreiten. Der so „verunsicherte Verbraucher“ ist dann auf eben jene „Verbraucherschützer“ angewiesen, denn nur die durchschauen den dreisten Plan der bösen Konzerne, deren Verträge der einfache Kunde aufgrund seiner beschränkten geistigen Fähigkeiten gar nicht verstehen kann und daher am besten auch gar nicht lesen sollte. Denn das könnte schlimmstenfalls dazu führen, dass gar keine Verträge mehr unterschrieben werden, die nicht den Interessen des „Verbrauchers“ entsprechen. Und dann müsste selbiger gar nicht mehr „geschützt“ werden, und der „Verbraucherschützer“ müsste sich einen anderen Job suchen oder gar Hartz IV beziehen. Und das können wir doch nicht wollen, oder?
Auch bei einem Standardvertrag muss die Bank sich an Recht und Gesetz halten und kann ich das auch erwarten. Daür gibt es ja im BGB extra entsprechend lautende Paragraphen, die eben solche unlautere Regelungen als ungültig erklären. Und wie der Artikel ja sehr richtig herausgearbeitet hat, sehen Recht und Gesetz nun mal die 6-Wochen Frist nur für genehmigte Abbuchungen vor. Nicht genehmigte Abbuchungen sind davon logischerweise ausgenommen.
Dass die Bank"beamten" sich das Recht in solchen Fällen gerne hinbiegen, ist ja nichts neues, funktioniert bei einfältigen Personen offensichtlich auch.
So gesehen war in Anbetracht der hier vorgebrachten Meinungen eine Richtigstellung durch diesen Artikel wohl mehr als notwendig.
dem kann ich nur zustimmen und es gibt noch einige mehr Laender!
6 Wochen lang seinen Kontostand nicht zu ueberpruefen laesst mir nur 2 Schluesse zu:
A) man hat sowieso NIE Geld
oder
B) man hat mehr als genug davon...
80 Euro sind (erst recht fuer ein mittleres Journalisteneinkommen) nicht die Welt, aber auffallen sollte einem die 'Fremdbedienung' am eigenen Konto trotzdem!
Es sind doch heutzutage immer alle so oberwichtig und superbusy mit ihren smartphones, netbooks etc pp...
der Kaffee bei Starbucks wird per Telefon bezahlt aber um den Kontostand bzw die Kreditkartenabrechnung zu pruefen nimmt man sich vllt "einmal pro Woche 5min Zeit" ?!
Ich nehme mir lieber jeden Tag 'nur' eine Minute (so denn technisch moeglich) ...
1. Weil Sie es der Bank erlaubt haben (bzw. sie sogar damit beauftragt haben). Auch Sie sollten die Verträge lesen, die Sie unterschrieben.
2. Geht es nicht um "jeden dahergelaufenen Idioten". Sondern um Zahlungen im Rahmen des Lastschriftverfahrens. Wer Lastschriftbetrug betreibt, wird von den Banken aus dem Verfahren verbannt. Zu Fehlbuchungen kann es kommen.
3. Die Abbuchung gilt erst dann als tatsächlich ausgeführt, wenn Sie nicht innerhalb von 6 Wochen widersprechen. Sie verpflichten sich in den Verträgen mit der Bank in aller Regel auch, die Auszüge alle 4 Wochen zu kontrollieren.
Na hören Sie mal. Es ist Ihr Job, auf Ihr Geld aufzupassen. Und die Banken können die Rechtmäßigkeit nicht prüfen. Klären Sie mit der Bank, ob Sie Ihr Konto komplett für das Lastschriftverfahren sperren lassen können. Dann ist es auch Ihr Problem, Ihre Rechnungen rechtzeitig zu begleichen.Deren Job ist es, auf mein Geld aufzupassen, und nicht, es jedem rauszurücken, der meint, das zu dürfen.
Ich will ja gar nicht die Banken verteidigen. Die könnten viel mehr für ihre Kunden tun.Wie man auch nur ansatzweise auf die Idee kommen kann, dass es in Ordnung ist, wenn die Bank einen alle vier Wochen über den Tisch zieht und man die persönlich wieder auf den Boden des Rechts zurückholen muss oder sich gar selbst an den Dieb wenden muss, wissen die jeweiligen Personen wohl nur selbst.
Aber was mich wirklich erschrickt:
Wie naiv sind hier eigentlich manche Mitforisten? Warum haben Sie nicht nachgelesen, was Sie unterschrieben haben, als Sie ein Konto eröffnet haben? Offenbar verlangen Sie mehr Sorgfalt im Umgang mit _Ihrem_ Geld als Sie selbst an Tag legen.