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Wahlrecht vor dem Verfassungsgericht: Der Wählerwille geschehe - aber wie?

dpaÜberhangmandate, negatives Stimmgewicht, Reststimmenverwertung: Das deutsche Wahlrecht ist kompliziert und womöglich noch immer grundgesetzwidrig - trotz Reformversuch der Koalition. Gibt das Verfassungsgericht nun selbst die Regeln für die nächste Bundestagswahl vor?

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...845918,00.html
  1. #1

    ...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Überhangmandate, negatives Stimmgewicht, Reststimmenverwertung: Das deutsche Wahlrecht ist kompliziert und womöglich noch immer grundgesetzwidrig - trotz Reformversuch der Koalition. Gibt das Verfassungsgericht nun selbst die Regeln für die nächste Bundestagswahl vor?

    Wahlrecht: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fällt Urteil - SPIEGEL ONLINE
    Sehr leicht könnte man das Problem ja lösen, indem man die Zweitstimme abschafft und die Wahlkreise verkleinert ...

    Das hätte zahlreiche Vorteile:
    -Nur noch Leute die die Mehrheit ihres Wahlkreises bekommen, kommen auch in den Bundestag (also könnte das Volk endlich entscheiden von wem sie aktiv vertreten werden wollen und von wem nicht) was die Legitimation der Politik erhöht.
    -Die Regierungsbildung wird deutlich einfacher
    -keine Probleme mehr mit Überhangmandaten
    -die Demokratisch bedenkliche 5% Klausel fällt weg
  2. #2

    optional

    Wäre vllt. gar nicht schlecht, wenn das Wahlgesetz durch das BVG formuliert wird, denn dann könnten die Parteien nicht rumtricksen.
  3. #3

    Das Wahlrecht ist eh undemokratisch

    Denn solange Parteien weder verpflichtet sind, vorab Koalitionspartner verbindlich zu nennen, noch sich an irgendwelche Zusagen zu halten, so lange ist ein Wahlgesetz nur Makulatur. Die komplexe Struktur widerspricht einer demokratischen Grundausrichtung.

    Theoretisch könnte es ganz einfach sein: Die Mehrheit der Stimmen gewinnt. Die Partei mit den meisten Stimmen pro Wahlkreis kann je einen Vertreter in den Bundestag schicken. Fertig. Wir hätten ein Parlament, dass tatsächlich nur aus demokratisch gewählten Vertretern besteht.
  4. #4

    Also bei der letzten Änderung des Wahlrechts von einer Reform zu sprechen, empfinde ich doch als recht zynisch.
  5. #5

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Überhangmandate, negatives Stimmgewicht, Reststimmenverwertung: Das deutsche Wahlrecht ist kompliziert und womöglich noch immer grundgesetzwidrig - trotz Reformversuch der Koalition. Gibt das Verfassungsgericht nun selbst die Regeln für die nächste Bundestagswahl vor?

    Wahlrecht: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fällt Urteil - SPIEGEL ONLINE
    Die Schwierigkeiten entstehen doch erst durch die Möglichkeit Erst- und Zweitstimmen zu vergeben.

    Dadurch werden Mehrheits- und Verhältniswahl vermischt. Die Erststimme ist eine Mehrheitswahl, die Zweit- oder Listenstimme eine Verhältniswahl. Beides 100% Widerspruchsfrei unter einen Hut zu bekommen ist meiner Meinung nach gar nicht möglich.

    Man müsste sich also für eine Wahlart entscheiden, um den Widerspruch zu lösen.
  6. #6

    Noch viel schlimmer

    sind die von den Parteien vergebenen Listenplätze. Einen unfähigen Volks...ach nein....Parteivertreter loszuwerden wird so faktisch unmöglich. Solange für immer dieselben Leute auf den vorderen Listenplätzen faktisch schon vor der Wahl feststeht steht dass sie wieder dabei sind geht die Souveränität mitnichten vom Volke aus. Zum Teil lassen sich die Parteien diese Plätze sogar bezahlen, der Kandidat muss sich an den Wahlkampfkosten beteiligen. Über Verzicht auf die im Grunde genauso verfassungswidrigen Parteisteuern kommt das zwar wieder rein, aber wer das nicht vorstrecken kann kommt garnicht auf die Liste.
  7. #7

    Schmierentheater

    Ich frage mich immer mehr, für was es unsere Politiker incl. einer Heerschar an Beratern überhaupt noch braucht - wenn eh alles die Richter vom Verfassungsgericht entscheiden müssen.

    Das Geld für die Berliner Polit-Clowns mit ihrem Schmierentheater im Bundestag können wir uns wirklich sparen.
  8. #8

    Zitat von Olaf Beitrag anzeigen
    Die Schwierigkeiten entstehen doch erst durch die Möglichkeit Erst- und Zweitstimmen zu vergeben.

    Dadurch werden Mehrheits- und Verhältniswahl vermischt. Die Erststimme ist eine Mehrheitswahl, die Zweit- oder Listenstimme eine Verhältniswahl. Beides 100% Widerspruchsfrei unter einen Hut zu bekommen ist meiner Meinung nach gar nicht möglich.

    Man müsste sich also für eine Wahlart entscheiden, um den Widerspruch zu lösen.
    Das glaube ich nicht. Vorschlag "aus dem Bauch": Man betrachte diejenige Partei, deren prozentualer Mandatszugewinn durch Überhangmandate am größten ist. Dann errechnet man eine Gesamtgröße des Parlaments so, dass es für diese Partei genau passt, alle anderen werden entsprechend verteilt. Nur wenn die Gesamtgröße des Bundestags dadurch um mehr als x% anwächst würden a) Überhangmandate eingerichtet oder b) Direktmandate mit den im Verhältnis zu den Wahlberechtigten im Wahlkreis wenigsten Stimmen nicht gewährt.

    Ich würde sagen x=10 und Lösung b) wäre doch ganz vernünftig?
  9. #9

    Der Wählerwille geschehe

    seit wann?


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