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Wahlprogramm für Schleswig-Holstein: Die Copy-and-Paste-Piraten

DPADie Piraten sind stolz auf die Kraft ihres Netzwerks, in Windeseile stellen sie Landeslisten auf und zimmern Inhalte zusammen. Doch die gelebte Improvisation hat ihre Tücken: Im Wahlprogramm der Piraten in Schleswig-Holstein wurde offenbar ordentlich geschludert. Die Konkurrenz spottet.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...827349,00.html
  1. #260

    Zitat von moistvonlipwik Beitrag anzeigen
    Mit anderen Worten: alle Ihre vorherigen Ausführungen waren nur ihre persönlichen Ansichten - Sie sprechen nur für sich selbst. Das Ergebnis des innerparteilichen Willensbildungsprozesses steht in den Sternen, und was die Arbeordneten schließlich machen, weiß überhaupt kein Mensch (einschließlich diese selbst).
    Das ist keine Katze im Sack - wir wissen nicht einmal, ob es Sack oder Katze überhaupt gibt oder jemals geben wird.
    Und der Rest ist dann nur noch Wunschdenken.
    Solange das so ist, schlage ich vor, mit Begriffen wie "Denkfehler" etwas zurückhaltender zu sein.
    Ich war mal 12 Jahre Offizier bei der Bundeswehr. Dort explodiert seit Jahrzehnten ganz langsam eine Bürokratie-Atombombe. Und das hat mein Denken geschärft und lässt mich schauen wo kann ich möglichst Dinge vereinfachen bei gleichbleibender oder besserer Quälität.
  2. #261

    Zitat von WI-Student Beitrag anzeigen
    Wir wollen eine repräsentative Demokratie mit mehr plebiszitären Entscheidungen. Wichtige Entscheidungen sollen mittels direktdemokratischer Befragung vom Volk (mit-)entschieden werden.
    Leider steht das Grundgesetz im Wege: das schreibt die "grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung" auf ewig fest (Art. 79 Abs. 3 GG). Solange kein Weg gefunden wird, diese auch mit Plebisziten auf Bundesebene zu vereinbaren (und mir wurde noch keiner genannt), muss befürchtet werden, dass das GG damit durch die Hintertür Volksabstimmungen auf Bundesebene de facto unmöglich gemacht hat.
    Haben Sie eine Lösung?
    Und weiter: was ist "wichtig"? Das Strafmaß für Urkundenfälschung? Die Anspruchsverjährung für Nebenkostenabrechnungen? Die Formerfordernisse eines Darlehensvertrages?

    Zitat von WI-Student Beitrag anzeigen
    Das Thema BGE ist da ein gutes Beispiel: Zunächst soll eine Enquete-Kommission gebildet werden, die Modelle analysiert. Diese Modelle werden dann öffentlich diskutiert. Das Modell, das favorisiert wird, steht dann per Volksentscheid zur Wahl, ob BGE oder nicht.
    Wer kommt in diese Enquete-Kommission herein? Wer entscheidet darüber? Nach welchen Kriterien erfolgt die "Analyse"?
    Und auch hier wieder die Länderbeteiligung: aus welchem Haushalten soll das Geld kommen?

    Zitat von WI-Student Beitrag anzeigen
    Man kann aber nicht zu jeder Kleinigkeit einen Volksentscheid durchführen. Da hilft den Piraten dann LQFB. Die Entscheidung muss aber am Ende jeder Abgeordnete nach seinem Gewissen treffen (in die ja das LQFB-Ergebnis mit einfließt).
    Woher wissen Sie, dass das "LQFB-Ergebnis einfließt? Warum sollte man sich an dieser Debatte überhaupt beteiligen, wenn es jedem Abgeordneten freisteht, das Ergebnis in den Ofen zu schieben. Dann ist der ganze "LQBF"-Apparat nichts anderes als ein Instrument, Abgeordneten eine e-Mail zu schicken.
  3. #262

    Zitat von moistvonlipwik Beitrag anzeigen
    Leider steht das Grundgesetz im Wege: das schreibt die "grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung" auf ewig fest (Art. 79 Abs. 3 GG). Solange kein Weg gefunden wird, diese auch mit Plebisziten auf Bundesebene zu vereinbaren (und mir wurde noch keiner genannt), muss befürchtet werden, dass das GG damit durch die Hintertür Volksabstimmungen auf Bundesebene de facto unmöglich gemacht hat.
    Haben Sie eine Lösung?
    Und weiter: was ist "wichtig"? Das Strafmaß für Urkundenfälschung? Die Anspruchsverjährung für Nebenkostenabrechnungen? Die Formerfordernisse eines Darlehensvertrages?



    Wer kommt in diese Enquete-Kommission herein? Wer entscheidet darüber? Nach welchen Kriterien erfolgt die "Analyse"?
    Und auch hier wieder die Länderbeteiligung: aus welchem Haushalten soll das Geld kommen?



    Woher wissen Sie, dass das "LQFB-Ergebnis einfließt? Warum sollte man sich an dieser Debatte überhaupt beteiligen, wenn es jedem Abgeordneten freisteht, das Ergebnis in den Ofen zu schieben. Dann ist der ganze "LQBF"-Apparat nichts anderes als ein Instrument, Abgeordneten eine e-Mail zu schicken.
    Das Grundgesetz steht uns nicht "im Weg". Nur die 2/3 Hürde macht Es ziemlich fest gegen Veränderungen. Es müssen also 66% der Abgeordneten überzeugt sein das Veränderungen lohnenswert sind. Dann aber wird auch das GG geändert.
    Das GG ist ja nicht für alle Zeiten in Stein gemeißelt. Sondern die Hürde für Veränderungen ist recht hoch. Der gesellschaftliche Veränderungsdruck muss also erst eine bestimmte Schwelle überschreiten. Was auch sinnvoll ist, um kurzfristige emotionale Volksreaktionen abzupuffern. Langfristig aber wird sich das GG ändern wenn die Mehrheit es möchte.
  4. #263

    Erstaunlich!

    Zitat von Mobiacia Beitrag anzeigen
    Das es noch "unkonkret" formuliert wurde liegt daran das wir alle gemeinam entscheiden welches der vorgestellten Modelle wir haben wollen. Mir persönlich gefällt das Modell von Götz Werner am besten. Sein Buch und seine Videos bei Youtube sind äußerst sehens/lesenswert.

    Wer nach der nächsten neuen revolutionären Idee sucht die unser Zusammenleben umkrempelt , nach Computer und nach Internet, wird mit dem BGE fündig werden.

    Endlich begegnen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Augenhöhe. Endlich kann auch der Arbeitnehmer mal "Nein" sagen. Kann, nicht Muss.

    Ich bin auch dafür Entwicklungshilfe als BGE auzuzahlen. Nicht wie heute wo Entwicklungshilfe von oben (vereinfacht: Diktator) nach unten durchsickert und unten fast nichts ankommt.

    Allgemeine Frage: Gönnst du auch deinem bösen Nachbarn ein bedingungsloses Grundeinkommen?
    Nicht böse sein, aber die FDP und die CDU diskutieren schon länger über ein BGe wie es die Piraten gibt. Die haben sich aber bislnag nicht getraut, derart radikal Sozialabbau und Umverteilung nach oben zu propagieren. Für diese Revolution bedarf es eben dann der Piraten.

    Subba.

    Nur mal um das klar zu stellen, linke Parteien wollen kein Aufstockermodell für alle. Schlimm genug, dass bereits Millionen unter diesem kranken System leiden, da muss man nicht auch noch den Rest mit reinziehen und glauben, man wäre sozial

    Um den sozialen Ansatz eines BGE auch nur annähernd zu verwirklichen, müsste der auszuzahlende Betrag so hoch sein, dass das volkswirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Und offensihtlich ist die PP auch zu dieser Einsicht gelangt und verlangt deshalb revolutionäre 440€ für alle. Toll! Lebenslanges lernen für Alle? Ja, vielleicht lebenslang lernen wie man unter Brücken schläft und dabei im Winter nicht erfriert. Kein Erpressungspotential mehr für Arbeitgeber? Haha, Sie haben doch schon 440€ Wenn Sie jetzt noch 2 400€ Jobs zu 4€/Std annehmen, können Sie sogar überleben, also alles gut...

    Und für was braucht eigentlich Götz Werner 440€ von der Masse der Steuerzahler? Man möchte ja einen Achtung! 45% FLAT TAX für alle ab dem ersten Euro als Gegenfinanzierung einführen... bei gleichzeitiger Entlastung der Arbeitgeber um die Sozialversicherung. Da freut sich wer genau?

    Gibt es in dieser seltsamen Partei auch nur einen einzigen Volkswirt? Oder nur you tube Experten?
  5. #264

    Zitat von WI-Student Beitrag anzeigen
    Zunächst einmal haben wir in D kein Westminster-System.

    Westminster-System

    Ausserdem wäre das von Ihnen beschriebene ja quasi eine Diktatur!

    Natürlich kann der Bundestag gegen den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin stimmen! Dann hat sich die Regierung halt nicht durchgesetzt. Deswegen verbinden amtierende Bundeskanzler wichtige Entscheidungen ja auch oft mit der Vertrauensfrage. Nach dem Motto: Wenn ihr da jetzt dagegen seid, dann seid ihr auch gegen mich und ich trete besser zurück.

    So wie sie die Machtbefugnisse des Kanzlers, des DRITTHÖCHSTEN Politikers im Staat bezeichnen, passt eher in die Zeit des dritten Reiches. Und da wollen wir ja nun echt nicht mehr hin...!
    Es handelt sich um eine Adaption des Westminster-Systems, wie sie auch in fast allen westeuropäischen Staaten installiert wurde. Nur heißt hierzulande der PRemierminister "Kanzler".

    Eine Vertrauensfrage hat keineswegs die von Ihnen beschriebene Wirkung: sie lautet nicht, "wollen Sie mich weiterhin als Kanzler?", sondern: "Wollen Sie weiterhin unter meiner Kanzlerschaft Bundestag sein?". Das merkt man schon an den Rechtsfolgen: geht sie negativ aus, wird nicht der Kanzler entlassen, sondern steht die weitere Zukunft des Bundestages in der Hand des Kanzlers (und des Präsidenten). Und der Kanzer (dessen Rechte ungeschmälert bleiben) hat neben der Auflösung des Bundestages (die gegen seinen Willen nicht erfolgen kann) auch die Möglichkeiten des Art. 81 GG: und die laufen darauf hinaus, den Bundestag kurzerhand zu entmachten und allein mit dem Bundesrat zu regieren.
    An dieser Stelle sei auch in Erinnerung gerufen, dass der Kanzler die Richtlinien der Politik bestimmt (und nicht das Parlament). Das Parlament hat nicht einmal das Recht, über die Person des Kanzlers überhaupt zu diskutieren (Wahl ohne Aussprache).
    Das ist auch anderswo so: so heißen die Fraktionsvorsitzenden in Großbrittanien nicht ohne Grund "Chief Whip" ("Whip" = Peitsche).
    Es bleibt daher dabei: hat sich eine Regierung "halt nicht durchgesetzt", stürzt das Land in eine schwere Krise.
  6. #265

    Rechnen

    Zitat von Mobiacia Beitrag anzeigen
    Ach kommen Sie, jetzt machen Sie sich lächerlich:

    Wenn ein heutiger EndPreis von 100 Euro um 50% gesenkt wird auf 50 Euro und dann 100 % Konsumsteuer daraufgelegt wird dann bleibt doch der EndPreis gleich. Das wird von den BGE Kritikern offenbar nicht verstanden.
    scheint nicht Ihre Stärke zu sein ;.-), sonst wäre Ihnen schon aufgefallen das etwas auf das 50 % Steuern erhoben werden nicht den selben Preis haben kann wenn auf einmal 100 % Steuern erhoben werden.

    100 Euro Verkaufspreis enthält 50 % Steuern = daher 150 % als Basis zum Berechnen des Preises vor Steuern.

    66,66 Preis der Ware vor Steuern

    darauf kommen nun 100 % Konsumsteuer drauf

    66,66 * 2 = 133,32 neuer Preis.

    Ergibt eine Erhöhung um 33,32 %
  7. #266

    Zitat von Mobiacia Beitrag anzeigen
    Ach kommen Sie, jetzt machen Sie sich lächerlich:

    Wenn ein heutiger EndPreis von 100 Euro um 50% gesenkt wird auf 50 Euro und dann 100 % Konsumsteuer daraufgelegt wird dann bleibt doch der EndPreis gleich. Das wird von den BGE Kritikern offenbar nicht verstanden.

    Bedingungslosigkeit bis z.B. 1000 Euro, ja. Aber alles darüber z.B. ein Querschnittsgelähmter der 1500 (gesamt) Euro benötigt, beantragt die zusätzlichen 500 Euro wie bisher auch, deshalb ist alles über dem BGE dann "bedingt". Nur alles unter BGE wie Hartz IV, Bafög, Wohngeld, Kindergeld etc. fällt weg und damit die Bürokratie dafür.

    "Eingesparte Kosten gibt der Arbeitgeber nicht weiter."
    Wenn die eingesparten Kosten für alle Unternehmen gelten (Und das tun sie da ja die Steueränderungen für alle gelten), können die Unternehmen die Kosten nicht als Gewinn einheimsen, dank Konkurrenz.

    "Wenn Sie es nur deutschen Staatsbürgern gewähren werden die Jobs von Arbeitnehmern aus anderen EU-Ländern gemacht werden."

    Eben nicht! Wenn sie als Deutscher z.B. 1000 Euro BGE haben und Ausländer nicht, dann braucht der Ausländer ja zwingend eine Job von ca. mindestens 700 Euro. Ein Deutscher kann locker für 400 Euro arbeiten und wird ihn damit austechen da derjenige ohne BGE ja seinen Lebensunterhalt nicht als unteren Einkommenssockel hat. Ist aber eher zweitrangig da langfristig eine europäische/weltweite BGE Lösung folgen wird.
    In vorherigen Beiträgen wurde noch phantasiert, dass durch das BGE Bürokratie und alle anderen Sozialleistungen abgebaut werden um somit die Kosten für das BGE zu betritten. Nun sollen zum BGE noch weitere Zuschüsse für Sozialleistungen kommen. Also weiterhin Bürokratie wie bisher.
    Also was nun?
    Übrigens, Deutschland ist in der EU, da stellt sich schon die Frage in wie weit die Beschränkung des BGE auf Deutsche möglich ist oder ob EU-Ausländer oder andere Ausländer, die in Deutschland leben, nicht genauso das Recht auf diese Leistung haben.
  8. #267

    Textverständnis

    Zitat von Dschey Beitrag anzeigen
    scheint nicht Ihre Stärke zu sein ;.-), sonst wäre Ihnen schon aufgefallen das etwas auf das 50 % Steuern erhoben werden nicht den selben Preis haben kann wenn auf einmal 100 % Steuern erhoben werden.

    100 Euro Verkaufspreis enthält 50 % Steuern = daher 150 % als Basis zum Berechnen des Preises vor Steuern.

    66,66 Preis der Ware vor Steuern

    darauf kommen nun 100 % Konsumsteuer drauf

    66,66 * 2 = 133,32 neuer Preis.

    Ergibt eine Erhöhung um 33,32 %
    Sehr geehrter Dschey,
    als Geschäftsmann muss ich Sie korrigieren und Mobiacia Recht geben!

    Sie haben da scheinbar mal was von Netto- und Bruttopreisen gehört, aber offensichtlich den Text nicht ganz richtig verstanden. Die Staatsquote ist kein Prozentsatz, der irgendwo draufgerechnet wird, er gibt nur das Verhältnis an.

    Ein Verkaufspreis ist im Einzelhandel ein Bruttopreis, welcher bereits die MwSt. enthält. 50% dieses Preises entsprechen der Staatsquote (in etwa, je nach Artikel). Wenn hier von 50% Staatsquote gesprochen wird, dann heißt es auch, dass der Nettopreis 50% ausmacht. Also 100€ Brutto-VK abzgl. 50%-Staatsquote=50€. So, der Nettopreis beträgt 50€. Hier kommen nun 100% Konsumsteuer drauf. Voila: wieder 100€!

    Sie meinten die Nettopreisermittlung aus einem Bruttopreis, um die MwSt. herauszurechnen: Hier muss ich so rechnen, wie Sie es in dem Zusammenhang auch richtig getan haben.

    BruttoVerkaufsPreis= 119€ (ich nehme mal leichte Zahlen)
    dieser Preis entspricht 119% des NettoPreises ohne MwSt.
    Die 119/1,19 ergibt den NettoPreis, nämlich 100€.

    Das schöne an Mathematik: man kann eine Probe machen, um eine Berechnung zu verifizieren!

    NettoPreis=100€
    davon 19%= 19€
    BruttoVerkaufsPreis=Summe aus NP+MwSt.=119€

    qed

    Sie können zwar einwandfrei rechnen, aber das Textverständnis könnte noch verbessert werden...

    Neues zum BGE:

    Das Münchener Modell 1_3 - YouTube

    Mal ein ganz anderer Ansatz, in Anlehnung an die Natürliche Wirtschaftsordnung von Silvio Gesell. Interessanter Ansatz (nur nicht von der Krone irritieren lassen ;)

    Hier wird ein anderer Gedanke als die Konsumsteuer verfolgt. Die Finanzierung erfolgt über das Geldsystem selbst!

    Und in Sachen VWL hat auch die PP einiges zu bieten, da VWL z.B. Teil des Wirtschaftsinformatik-Studiums ist (ebenso BWL). Also können wir Ihnen gerne auch etwas über Smith, Keynes, Schumpeter oder von Hayek erzählen. Auch Marx oder Gesell stehen bereits gelesen und verarbeitet im Regal.

    Last but not least: lesen Sie doch mal etwas von Prof. Bernd Senf!
  9. #268

    Nochmal Textverständnis...

    Zitat von Dschey Beitrag anzeigen
    ist wieder symptomatisch für die Befürworter eines BGE.

    50 % Preiserhöhung ist also nicht viel ?



    so bedingungslos ist es doch wieder nicht ?



    Warum sollten Dienstleistungen günstiger werden ?

    Eingesparte Kosten gibt der Arbeitgeber mit Sicherheit nicht weiter sondern behält die.

    Und auch bei Ihnen wieder die Frage wem wollen Sie das BGE gewähren ?

    Wenn Sie es nur deutschen Staatsbürgern gewähren werden die Jobs von Arbeitnehmern aus anderen EU-Ländern gemacht werden.

    Gewähren Sie es allen in Deutschland lebenden haben wir sofort einenBGE Tourismus.



    also doch wieder privat absichern, und was das kostet sieht man jetzt schon.


    Deutschland bekommt jetzt schon Geld zu Zinsen unter der Inflationsrate geliehen.

    Wie stellen Sie sich eigentlich den Inflationsausgleich bei so einem BGE vor ?
    Wird das jedes Jahr angepasst ?

    Dann sind die Kosten in wenigen Jahren astronomisch.

    Wird es nicht angepasst ?

    Dann stehen sich alle in Deutschland spätestens nach einem Jahr schlechter da als vorher.
    Also, sorry, Dschey, ihr Textverständnis ist unter aller Kanone!

    Ich habe ja nun schon oft in Foren diskutiert, aber so etwas ist mir noch nicht begegnet. Wollen Sie nicht, oder können Sie nicht?

    Zur Erklärung:
    -Das BGE ist bedingungslos. Nur wer MEHR benötigt (z.B. krankheitsbedingt) muss noch Nachweise für dieses MEHR vorlegen. Steht eindeutig in meinem Text, den Sie selbst zitieren!

    -Inwiefern beinhaltet "freiwillig" denn "privat"? Zugegeben, das wird heute gerne impliziert, habe ich aber nicht explizit so geschrieben. Das interpretieren Sie da nur hinein. Auch der Staat könnte diese "freiwillige" AV anbieten, in die alle die einzahlen, die im Falle des Arbeitsplatzverlustes noch etwas auf das BGE obenauf möchten (um ihren sozialen Status halten zu können, z.B.). Die KV sollte mE komplett staatlich und für ALLE verbindlich sein.

    -Beschäftigen Sie sich bitte mit dem Thema Vollgeld, bevor Sie sich Gedanken über Zinsen und Inflationsausgleich machen. Und wenn Sie dann schon mal dabei sind, lesen Sie doch gleich noch mal etwas von Silvio Gesell "Die Natürliche Wirtschaftsordnung" und über "das Wunder von Wörgl".

    Und noch eine Zugabe zu meinem vorigen Post: Sie schreiben selbst "100 Euro Verkaufspreis enthält 50 % Steuern". Diese Formulierung besagt, dass die 100 Euro bereits brutto sind. Was natürlich eine doppelte Verdrehung des Sachverhalts ihrerseits bedeutet!

    Wenn Sie nicht allzu fern der Stadt Bad Hersfeld(Hessen) wohnen, dann lade ich Sie gerne mal zu unserem Piratenstammtisch ein (da zahle ich Ihnen glatt Benzin und Getränke). Ich bringe auch Zettel und Stift mit und wir diskutieren mal 'ne Runde.
  10. #269

    aus Wikipedia

    Zitat von moistvonlipwik Beitrag anzeigen
    Das Parlament hat nicht einmal das Recht, über die Person des Kanzlers überhaupt zu diskutieren (Wahl ohne Aussprache).
    "Der Bundeskanzler besitzt somit eine im Gegensatz zum Reichskanzler massiv gestärkte Position.

    ->Dennoch bleibt er über die Möglichkeit der jederzeit möglichen Abwahl durch eine neu formierte Parlamentsmehrheit an das Parlament gebunden.<-

    Die Position des Bundespräsidenten ist hier weitaus schwächer als in Weimarer Zeiten, da der Reichspräsident den Reichskanzler und jeden seiner Minister jederzeit auch ohne Zustimmung des Parlaments entlassen konnte."


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