DPADie Piraten sind stolz auf die Kraft ihres Netzwerks, in Windeseile stellen sie Landeslisten auf und zimmern Inhalte zusammen. Doch die gelebte Improvisation hat ihre Tücken: Im Wahlprogramm der Piraten in Schleswig-Holstein wurde offenbar ordentlich geschludert. Die Konkurrenz spottet.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...827349,00.html
Leider steht das Grundgesetz im Wege: das schreibt die "grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung" auf ewig fest (Art. 79 Abs. 3 GG). Solange kein Weg gefunden wird, diese auch mit Plebisziten auf Bundesebene zu vereinbaren (und mir wurde noch keiner genannt), muss befürchtet werden, dass das GG damit durch die Hintertür Volksabstimmungen auf Bundesebene de facto unmöglich gemacht hat.
Haben Sie eine Lösung?
Und weiter: was ist "wichtig"? Das Strafmaß für Urkundenfälschung? Die Anspruchsverjährung für Nebenkostenabrechnungen? Die Formerfordernisse eines Darlehensvertrages?
Wer kommt in diese Enquete-Kommission herein? Wer entscheidet darüber? Nach welchen Kriterien erfolgt die "Analyse"?
Und auch hier wieder die Länderbeteiligung: aus welchem Haushalten soll das Geld kommen?
Woher wissen Sie, dass das "LQFB-Ergebnis einfließt? Warum sollte man sich an dieser Debatte überhaupt beteiligen, wenn es jedem Abgeordneten freisteht, das Ergebnis in den Ofen zu schieben. Dann ist der ganze "LQBF"-Apparat nichts anderes als ein Instrument, Abgeordneten eine e-Mail zu schicken.
Das Grundgesetz steht uns nicht "im Weg". Nur die 2/3 Hürde macht Es ziemlich fest gegen Veränderungen. Es müssen also 66% der Abgeordneten überzeugt sein das Veränderungen lohnenswert sind. Dann aber wird auch das GG geändert.
Das GG ist ja nicht für alle Zeiten in Stein gemeißelt. Sondern die Hürde für Veränderungen ist recht hoch. Der gesellschaftliche Veränderungsdruck muss also erst eine bestimmte Schwelle überschreiten. Was auch sinnvoll ist, um kurzfristige emotionale Volksreaktionen abzupuffern. Langfristig aber wird sich das GG ändern wenn die Mehrheit es möchte.
Nicht böse sein, aber die FDP und die CDU diskutieren schon länger über ein BGe wie es die Piraten gibt. Die haben sich aber bislnag nicht getraut, derart radikal Sozialabbau und Umverteilung nach oben zu propagieren. Für diese Revolution bedarf es eben dann der Piraten.
Subba.
Nur mal um das klar zu stellen, linke Parteien wollen kein Aufstockermodell für alle. Schlimm genug, dass bereits Millionen unter diesem kranken System leiden, da muss man nicht auch noch den Rest mit reinziehen und glauben, man wäre sozial
Um den sozialen Ansatz eines BGE auch nur annähernd zu verwirklichen, müsste der auszuzahlende Betrag so hoch sein, dass das volkswirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Und offensihtlich ist die PP auch zu dieser Einsicht gelangt und verlangt deshalb revolutionäre 440€ für alle. Toll! Lebenslanges lernen für Alle? Ja, vielleicht lebenslang lernen wie man unter Brücken schläft und dabei im Winter nicht erfriert. Kein Erpressungspotential mehr für Arbeitgeber? Haha, Sie haben doch schon 440€ Wenn Sie jetzt noch 2 400€ Jobs zu 4€/Std annehmen, können Sie sogar überleben, also alles gut...
Und für was braucht eigentlich Götz Werner 440€ von der Masse der Steuerzahler? Man möchte ja einen Achtung! 45% FLAT TAX für alle ab dem ersten Euro als Gegenfinanzierung einführen... bei gleichzeitiger Entlastung der Arbeitgeber um die Sozialversicherung. Da freut sich wer genau?
Gibt es in dieser seltsamen Partei auch nur einen einzigen Volkswirt? Oder nur you tube Experten?
Es handelt sich um eine Adaption des Westminster-Systems, wie sie auch in fast allen westeuropäischen Staaten installiert wurde. Nur heißt hierzulande der PRemierminister "Kanzler".
Eine Vertrauensfrage hat keineswegs die von Ihnen beschriebene Wirkung: sie lautet nicht, "wollen Sie mich weiterhin als Kanzler?", sondern: "Wollen Sie weiterhin unter meiner Kanzlerschaft Bundestag sein?". Das merkt man schon an den Rechtsfolgen: geht sie negativ aus, wird nicht der Kanzler entlassen, sondern steht die weitere Zukunft des Bundestages in der Hand des Kanzlers (und des Präsidenten). Und der Kanzer (dessen Rechte ungeschmälert bleiben) hat neben der Auflösung des Bundestages (die gegen seinen Willen nicht erfolgen kann) auch die Möglichkeiten des Art. 81 GG: und die laufen darauf hinaus, den Bundestag kurzerhand zu entmachten und allein mit dem Bundesrat zu regieren.
An dieser Stelle sei auch in Erinnerung gerufen, dass der Kanzler die Richtlinien der Politik bestimmt (und nicht das Parlament). Das Parlament hat nicht einmal das Recht, über die Person des Kanzlers überhaupt zu diskutieren (Wahl ohne Aussprache).
Das ist auch anderswo so: so heißen die Fraktionsvorsitzenden in Großbrittanien nicht ohne Grund "Chief Whip" ("Whip" = Peitsche).
Es bleibt daher dabei: hat sich eine Regierung "halt nicht durchgesetzt", stürzt das Land in eine schwere Krise.
scheint nicht Ihre Stärke zu sein ;.-), sonst wäre Ihnen schon aufgefallen das etwas auf das 50 % Steuern erhoben werden nicht den selben Preis haben kann wenn auf einmal 100 % Steuern erhoben werden.
100 Euro Verkaufspreis enthält 50 % Steuern = daher 150 % als Basis zum Berechnen des Preises vor Steuern.
66,66 Preis der Ware vor Steuern
darauf kommen nun 100 % Konsumsteuer drauf
66,66 * 2 = 133,32 neuer Preis.
Ergibt eine Erhöhung um 33,32 %
In vorherigen Beiträgen wurde noch phantasiert, dass durch das BGE Bürokratie und alle anderen Sozialleistungen abgebaut werden um somit die Kosten für das BGE zu betritten. Nun sollen zum BGE noch weitere Zuschüsse für Sozialleistungen kommen. Also weiterhin Bürokratie wie bisher.
Also was nun?
Übrigens, Deutschland ist in der EU, da stellt sich schon die Frage in wie weit die Beschränkung des BGE auf Deutsche möglich ist oder ob EU-Ausländer oder andere Ausländer, die in Deutschland leben, nicht genauso das Recht auf diese Leistung haben.
Sehr geehrter Dschey,
als Geschäftsmann muss ich Sie korrigieren und Mobiacia Recht geben!
Sie haben da scheinbar mal was von Netto- und Bruttopreisen gehört, aber offensichtlich den Text nicht ganz richtig verstanden. Die Staatsquote ist kein Prozentsatz, der irgendwo draufgerechnet wird, er gibt nur das Verhältnis an.
Ein Verkaufspreis ist im Einzelhandel ein Bruttopreis, welcher bereits die MwSt. enthält. 50% dieses Preises entsprechen der Staatsquote (in etwa, je nach Artikel). Wenn hier von 50% Staatsquote gesprochen wird, dann heißt es auch, dass der Nettopreis 50% ausmacht. Also 100€ Brutto-VK abzgl. 50%-Staatsquote=50€. So, der Nettopreis beträgt 50€. Hier kommen nun 100% Konsumsteuer drauf. Voila: wieder 100€!
Sie meinten die Nettopreisermittlung aus einem Bruttopreis, um die MwSt. herauszurechnen: Hier muss ich so rechnen, wie Sie es in dem Zusammenhang auch richtig getan haben.
BruttoVerkaufsPreis= 119€ (ich nehme mal leichte Zahlen)
dieser Preis entspricht 119% des NettoPreises ohne MwSt.
Die 119/1,19 ergibt den NettoPreis, nämlich 100€.
Das schöne an Mathematik: man kann eine Probe machen, um eine Berechnung zu verifizieren!
NettoPreis=100€
davon 19%= 19€
BruttoVerkaufsPreis=Summe aus NP+MwSt.=119€
qed
Sie können zwar einwandfrei rechnen, aber das Textverständnis könnte noch verbessert werden...
Neues zum BGE:
Das Münchener Modell 1_3 - YouTube
Mal ein ganz anderer Ansatz, in Anlehnung an die Natürliche Wirtschaftsordnung von Silvio Gesell. Interessanter Ansatz (nur nicht von der Krone irritieren lassen ;)
Hier wird ein anderer Gedanke als die Konsumsteuer verfolgt. Die Finanzierung erfolgt über das Geldsystem selbst!
Und in Sachen VWL hat auch die PP einiges zu bieten, da VWL z.B. Teil des Wirtschaftsinformatik-Studiums ist (ebenso BWL). Also können wir Ihnen gerne auch etwas über Smith, Keynes, Schumpeter oder von Hayek erzählen. Auch Marx oder Gesell stehen bereits gelesen und verarbeitet im Regal.
Last but not least: lesen Sie doch mal etwas von Prof. Bernd Senf!
Also, sorry, Dschey, ihr Textverständnis ist unter aller Kanone!
Ich habe ja nun schon oft in Foren diskutiert, aber so etwas ist mir noch nicht begegnet. Wollen Sie nicht, oder können Sie nicht?
Zur Erklärung:
-Das BGE ist bedingungslos. Nur wer MEHR benötigt (z.B. krankheitsbedingt) muss noch Nachweise für dieses MEHR vorlegen. Steht eindeutig in meinem Text, den Sie selbst zitieren!
-Inwiefern beinhaltet "freiwillig" denn "privat"? Zugegeben, das wird heute gerne impliziert, habe ich aber nicht explizit so geschrieben. Das interpretieren Sie da nur hinein. Auch der Staat könnte diese "freiwillige" AV anbieten, in die alle die einzahlen, die im Falle des Arbeitsplatzverlustes noch etwas auf das BGE obenauf möchten (um ihren sozialen Status halten zu können, z.B.). Die KV sollte mE komplett staatlich und für ALLE verbindlich sein.
-Beschäftigen Sie sich bitte mit dem Thema Vollgeld, bevor Sie sich Gedanken über Zinsen und Inflationsausgleich machen. Und wenn Sie dann schon mal dabei sind, lesen Sie doch gleich noch mal etwas von Silvio Gesell "Die Natürliche Wirtschaftsordnung" und über "das Wunder von Wörgl".
Und noch eine Zugabe zu meinem vorigen Post: Sie schreiben selbst "100 Euro Verkaufspreis enthält 50 % Steuern". Diese Formulierung besagt, dass die 100 Euro bereits brutto sind. Was natürlich eine doppelte Verdrehung des Sachverhalts ihrerseits bedeutet!
Wenn Sie nicht allzu fern der Stadt Bad Hersfeld(Hessen) wohnen, dann lade ich Sie gerne mal zu unserem Piratenstammtisch ein (da zahle ich Ihnen glatt Benzin und Getränke). Ich bringe auch Zettel und Stift mit und wir diskutieren mal 'ne Runde.
"Der Bundeskanzler besitzt somit eine im Gegensatz zum Reichskanzler massiv gestärkte Position.
->Dennoch bleibt er über die Möglichkeit der jederzeit möglichen Abwahl durch eine neu formierte Parlamentsmehrheit an das Parlament gebunden.<-
Die Position des Bundespräsidenten ist hier weitaus schwächer als in Weimarer Zeiten, da der Reichspräsident den Reichskanzler und jeden seiner Minister jederzeit auch ohne Zustimmung des Parlaments entlassen konnte."