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W-Lan-Mitschnitte bei Street View: Europa gegen Google
DPAVorsatz statt Versehen: Neue Details über Googles W-Lan-Mitschnitte verärgern europäische Datenschützer. Doch sie können wenig tun, viele Verfahren sind abgeschlossen. Nun hoffen Datenschutzbeauftragte auf Ermittlungen in Hamburg - und strengere Bußgeldregeln der EU.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...831174,00.html
- #1 03.05.2012 16:24 von
Moment mal!
Vielleicht sollte man das Erfassen von W-Lan-Daten und e-Mails nicht pauschal, sondern IN JEDEM EINZELNEN FALL mit einem Bußgeld belegen.
Dann kommt schon ein bisschen mehr rum als € 300.000. Bei geschätzten tausend Fällen wären es schon € 300.000.000. Das lohnt schon eine gewisse Anstrengung. - #2 03.05.2012 16:57 von
- #3 03.05.2012 17:01 von
Vergesst mal nicht, dass das ganze nur durch Google selbst bekannt gemacht wurde.
Bei den Raktionen kann die Lehre aus der ganzen Sache nur sein, dass sie sowas das nächste Mal für sich behalten. - #4 03.05.2012 17:17 von
Wenn jemand glaubt,
dass ein vs-amerikanischer Konzern Daten über uns nur so "aus Versehen", völlig ohne jede Absicht sammelt, dann ist derjenige entweder bemitleidenswert dumm, oder er stellt sich absichtlich und böswillig dumm, weil er sich davon einen Vorteil erhofft.
Auch wenn dieser Vorteil nur in seiner Einbildung besteht.
Was wohl in aller Regel der Fall ist. - #5 03.05.2012 17:23 von
Vielleicht sollte man auch berücksichtigen, daß die Daten ohne den nach StGB für eine Strafbarkeit notwendigen, besonderen Schutz ausgestrahlt wurden und das Zugreifen im Allgemeinen exakt so strafbar ist, wie der Aufruf einer Webseite.
Die Daten sind auch nicht aus sich heraus Passwörter, Emails oder VoIP-Mitschnitte, sie können jedoch diese zufällig enthalten. - #6 03.05.2012 17:46 von
- #7 03.05.2012 17:48 von
Erst lesen, dann ...
Sie liegen falsch. Erst lesen, dann ... drauf losposten:
§ 202b Abfangen von Daten
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. - #8 03.05.2012 18:18 von
Und in wiefern hat der User jetzt unrecht? Wenn man im WLAN Verschlüsselung und den Zugangsschutz manuell deaktiviert (dies ist standardmässig aktiviert) und das unverschlüsselte/nicht zugangsgeschützte Signal dann in die Öffentlichkeit strahlt, kann man schwerlich von einer nichtöffentlichen Datenübermittlung ausgehen. Und bei dem Thema "elektromagnetischen Abstrahlungen" geht es nicht ums WLAN. Warum also nennen Sie diesen Paragraphen?
- #9 03.05.2012 18:35 von
amüsant
Wenn 2 das Gleiche tun, ist es lange noch nicht dasselbe.
Wer z.B. einen Sniffer einsetzt, um zu untersuchen, was die Software alles an andere Firmen sendet, der ist kriminell - gemäß Antihackerparagraph.
Wenn aber Google so etwas tut, ist das sicher im Interesse der Regierenden - und somit geschützt. Ich finde das interessant.
Aber heutzutage sieht man das ja alles etwas eigen. Wenn Sony einem ein Rootkit einbaut, ist das normal und gesetzeskonform. Und wenn sie Spionagesoftware laufen lassen, dann dürfen Anwälte auch noch 1000e von Euros mit Abmahnungen abkassieren....
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