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W-Lan-Mitschnitte bei Street View: Europa gegen Google

DPAVorsatz statt Versehen: Neue Details über Googles W-Lan-Mitschnitte verärgern europäische Datenschützer. Doch sie können wenig tun, viele Verfahren sind abgeschlossen. Nun hoffen Datenschutzbeauftragte auf Ermittlungen in Hamburg - und strengere Bußgeldregeln der EU.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...831174,00.html
  1. #1

    Moment mal!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Vorsatz statt Versehen: Neue Details über Googles W-Lan-Mitschnitte verärgern europäische Datenschützer. Doch sie können wenig tun, viele Verfahren sind abgeschlossen. Nun hoffen Datenschutzbeauftragte auf Ermittlungen in Hamburg - und strengere Bußgeldregeln der EU.

    Google Street View: Datenschützer zu W-Lan-Mitschnitten - SPIEGEL ONLINE
    Vielleicht sollte man das Erfassen von W-Lan-Daten und e-Mails nicht pauschal, sondern IN JEDEM EINZELNEN FALL mit einem Bußgeld belegen.
    Dann kommt schon ein bisschen mehr rum als € 300.000. Bei geschätzten tausend Fällen wären es schon € 300.000.000. Das lohnt schon eine gewisse Anstrengung.
  2. #2

    Zitat von MapGuy Beitrag anzeigen
    Haben Sie sich jemals gefragt, wie Google kann Ihren genauen Standort bestimmen Haus, wenn Sie auf das kleine "mein Standort"-Button in Google Maps? Wifi ist ein guter Weg, um Ihren Standort ausgestrahlt. Ich bemerkte, dass im Anschluss an die Google Street View Veröffentlichung in Kanada, den Standort Genauigkeit von meinem Haus präzise war. Art der Kühlung tatsächlich.

    Aber auf einer anderen Anmerkung, wenn wir nicht über Google Street View, würden wir verpassen, diesen unterhaltsamen Bilder:
    Nix über geht Setzung Über wenn benutzt Google für translatieren.

    Davon ab: Google ermittelt die stationären Daten über GeoIP um dem geneigten Nutzer "werthaltige Verbraucherinformationen" zukommen zu lassen.

    Kann man nur entkommen dem wenn Proxy nutzen.
  3. #3

    Vergesst mal nicht, dass das ganze nur durch Google selbst bekannt gemacht wurde.
    Bei den Raktionen kann die Lehre aus der ganzen Sache nur sein, dass sie sowas das nächste Mal für sich behalten.
  4. #4

    Wenn jemand glaubt,

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Vorsatz statt Versehen: Neue Details über Googles W-Lan-Mitschnitte verärgern europäische Datenschützer. Doch sie können wenig tun, viele Verfahren sind abgeschlossen. Nun hoffen Datenschutzbeauftragte auf Ermittlungen in Hamburg - und strengere Bußgeldregeln der EU.

    Google Street View: Datenschützer zu W-Lan-Mitschnitten - SPIEGEL ONLINE
    dass ein vs-amerikanischer Konzern Daten über uns nur so "aus Versehen", völlig ohne jede Absicht sammelt, dann ist derjenige entweder bemitleidenswert dumm, oder er stellt sich absichtlich und böswillig dumm, weil er sich davon einen Vorteil erhofft.
    Auch wenn dieser Vorteil nur in seiner Einbildung besteht.
    Was wohl in aller Regel der Fall ist.
  5. #5

    Zitat von Europa! Beitrag anzeigen
    Vielleicht sollte man das Erfassen von W-Lan-Daten und e-Mails nicht pauschal, sondern IN JEDEM EINZELNEN FALL mit einem Bußgeld belegen.
    Dann kommt schon ein bisschen mehr rum als € 300.000. Bei geschätzten tausend Fällen wären es schon € 300.000.000. Das lohnt schon eine gewisse Anstrengung.
    Vielleicht sollte man auch berücksichtigen, daß die Daten ohne den nach StGB für eine Strafbarkeit notwendigen, besonderen Schutz ausgestrahlt wurden und das Zugreifen im Allgemeinen exakt so strafbar ist, wie der Aufruf einer Webseite.

    Die Daten sind auch nicht aus sich heraus Passwörter, Emails oder VoIP-Mitschnitte, sie können jedoch diese zufällig enthalten.
  6. #6

    Zitat von Zorpheus Beitrag anzeigen
    Vergesst mal nicht, dass das ganze nur durch Google selbst bekannt gemacht wurde.
    Bei den Raktionen kann die Lehre aus der ganzen Sache nur sein, dass sie sowas das nächste Mal für sich behalten.
    Das Gegenteil ist .... der Fall: Auf erste Nachfragen hat Google geleugnet.
  7. #7

    Erst lesen, dann ...

    Zitat von 7eggert Beitrag anzeigen
    Vielleicht sollte man auch berücksichtigen, daß die Daten ohne den nach StGB für eine Strafbarkeit notwendigen, besonderen Schutz ausgestrahlt wurden und das Zugreifen im Allgemeinen exakt so strafbar ist, wie der Aufruf einer Webseite.

    Die Daten sind auch nicht aus sich heraus Passwörter, Emails oder VoIP-Mitschnitte, sie können jedoch diese zufällig enthalten.
    Sie liegen falsch. Erst lesen, dann ... drauf losposten:

    § 202b Abfangen von Daten
    Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
  8. #8

    Zitat von MKasp Beitrag anzeigen
    Sie liegen falsch. Erst lesen, dann ... drauf losposten:

    § 202b Abfangen von Daten
    Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
    Und in wiefern hat der User jetzt unrecht? Wenn man im WLAN Verschlüsselung und den Zugangsschutz manuell deaktiviert (dies ist standardmässig aktiviert) und das unverschlüsselte/nicht zugangsgeschützte Signal dann in die Öffentlichkeit strahlt, kann man schwerlich von einer nichtöffentlichen Datenübermittlung ausgehen. Und bei dem Thema "elektromagnetischen Abstrahlungen" geht es nicht ums WLAN. Warum also nennen Sie diesen Paragraphen?
  9. #9

    amüsant

    Wenn 2 das Gleiche tun, ist es lange noch nicht dasselbe.
    Wer z.B. einen Sniffer einsetzt, um zu untersuchen, was die Software alles an andere Firmen sendet, der ist kriminell - gemäß Antihackerparagraph.
    Wenn aber Google so etwas tut, ist das sicher im Interesse der Regierenden - und somit geschützt. Ich finde das interessant.
    Aber heutzutage sieht man das ja alles etwas eigen. Wenn Sony einem ein Rootkit einbaut, ist das normal und gesetzeskonform. Und wenn sie Spionagesoftware laufen lassen, dann dürfen Anwälte auch noch 1000e von Euros mit Abmahnungen abkassieren....


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