REUTERS / Icelandic Coast GuardDer Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull lähmte 2010 den Flugverkehr. Ein Passagier konnte deshalb nicht planmäßig aus seinem Afrika-Urlaub heimkehren. Laut Gericht hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...851020,00.html