Sie musste nur die Hälfte ihrer Strafe absitzen:*Die Komplizin und Ex-Frau des belgischen Sexualstraftäters Marc Dutroux wird nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen. Der Generalstaatsanwalt hat*eine entsprechende Gerichtsentscheidung akzeptiert.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...761772,00.html
Da kommt sie sicher leicht an junge Mädchen ran und kann dann beweisen wie "resozialisiert" sie ist!
Würde mich mal interessieren, welcher Richter oder welche "Hintermänner" die vorzeitige Entlassung veranlasst haben!
Es gab beim Dutroux Fall Beteiligte und Hintermänner bis in höchste Justiz- und Regierungskreise, die aber alle ungeschoren davonkamen! Außerdem sind insgesamt 27 Zeugen, die alle vor Gericht aussagen wollten zuvor auf mysteriöse Art und Weise ums Leben gekommen!
Also ein mehr als zwielichtiger Fall, der kein besonders gutes Licht auf die belgische Justiz wirft!
Ich bitte Sie. Dort wird sie höchstens auf steinalte Damen treffen, die aufwändiger Pflege bedürfen. Sie kann nichts ungeschehen machen. So sehr sie auch wäscht und wendet. Ihre Schuld ist ihre Strafe - zumindest in einem ausgeprägt katholischen Kontext. Vergebung wird es hienieden nicht geben.
sperrt jemand im Kloster versehentlich ihre Zelle ab und "vergißt" dann auch ihr Essen und Trinken zu bringen.
Könnte doch eine ganz "spirituelle" Erfahrung für sie werden... Da kann man dann laaange über die Bedeutung des Wortes "Sühne" nachdenken..
Ich finde das Thema sehr interessant aber noch schwieriger zu beantworten. Die vorzeitige Entlassung ist ansich eine rechtlich normale Aktion und geschieht bei anderen Straftätern auch (wobei zur Hälfte der Zeit schon früh ist). Andererseits wären die vollen 30 Jahre natürlich für die Gesellschaft sicherer und besser. Ich denke da an die Mitglieder der Manson Family deren Entlassungsanträge (nach vergleichbar wiederlichen Morden) konsequent abgelehnt werden. Die Leute sind seit den frühen 70'ern im Gefängnis und niemand vermisst sie.
Ich denke da an keine Verschwörung der belgischen Justiz sondern vielleicht liegt der Fehler im anfänglichen Strafmaß. Man hätte ein hohes Urteil sprechen müssen mit ausdrücklich wenig Spielraum einer frühzeitigen Entlassung. Da würde ich aber niemandem Absicht unterstellen weil das nicht passiert ist. Ich hoffe, dass die Justiz daraus wenigstens Lehren für die Zukunft zieht.
zu 30 jahren verurteilt, nach 16 jahren unter auflagen frei, das entspricht halt belgischem recht. und dieses recht gilt auch für die schlimmsten verbrecher. aber bei den belgiern geht das dutroux-trauma viel zu tief, als hierfür irgendein verständnis aufkommen könnte. bei mir allerdings auch nicht. und dass michelle martin ausgerechnet bei den frommen frauen aysl findet, muß viele menschen vor dem hintergrund der missbrauchsfälle in der katholischen kirche doch geradezu provozieren.