Forum


 

Vor der Insolvenz: Anton Schlecker verkaufte Immobilie an seine Kinder

Neue Vorwürfe gegen Anton Schlecker: Der Gründer der Drogeriekette hat laut "Bild"-Zeitung ein Logistik-Zentrum an seine Kinder verkauft - sechs Tage, bevor er Insolvenz anmeldete. Ein Sprecher des Insolvenzverwalter bestätigte den Bericht, der Vorgang werde geprüft.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unt...837505,00.html
  1. #1

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Neue Vorwürfe gegen Anton Schlecker: Der Gründer der Drogeriekette hat laut "Bild"-Zeitung ein Logistik-Zentrum an seine Kinder verkauft - sechs Tage, bevor er Insolvenz anmeldete. Ein Sprecher des Insolvenzverwalter bestätigte den Bericht, der Vorgang werde geprüft.

    Anton Schlecker verkaufte vor Insolvenz Immobilie an seine Kinder - SPIEGEL ONLINE
    Auch der Vorgang ist schon lange bekannt gewesen...
    Und übrigens wurde auch ein Grundstück im österreichischen Gröbming an die Kinder verkauft..
  2. #2

    Ist

    doch nichts Neues, die wissen alle mit guten Rechtsverdrehern (Entschuldigung - Rechtsanwälten, das Beste herauszuholen, Wie damals die Frau Schickedanz von Quelle die heute nicht am Hungertuch nagen muss.
  3. #3
  4. #4

    Nt

    Der Vorgang wird jetzt geprüft und dann sicherlich als rechtlich korrekt und nicht anfechtbar eingestuft!
    Hoffentlich wird dann auch der Frage nachgegangen, wo die 2,5 Mio geblieben sind, die die Kinder als Kaufpreis bezahlt haben, denn die sollten ja zur Insolvenzmasse gehören.
  5. #5

    Die Schleckerstory

    So sieht man doch, dass der Zusammenbruch des Schlecker-
    imperiums von langer Hand vorbereited wurde.Ich meine,
    der Fall sollte umgehendst vom Staatsanwalt untersucht werden. Denn jeder Betrug fordert Leidtragende, deren Recht verletzt wurde.In einem Rechtsstaat darf keine
    Rechtsverletzung ungeahndet bleiben!
  6. #6

    Nur weil der Bürgermeister es behauptet, muss die Immobilie nicht mehr wert sein, als der Kaufpreis. Wenn sie unter Wert verkauft wurde, muss der Insolvenzverwalter das Geschäft rückgängig machen, wenn nicht sind halt die 2,5 Mio in der Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter wird sich ganz genau überlegen, ob er mehr geld für die Immobilie rausschlagen kann. (so einen Klotz muss man auch erst mal loswerden)
  7. #7

    GmbH - und alles ist "gut"

    Zitat von bürostuhlpilot Beitrag anzeigen
    Um so unverschämter, daß die Kinder sich jetzt noch zusätzlich bereichern wollen:
    Haben Sie den verlinkten Text auch ganz gelesen?
    "Anton Schlecker hätte die Firma zu einer GmbH machen können, beides hätte das familiäre Privatvermögen geschont. Doch daran wurde offenbar kein Gedanke verschwendet."
    Quelle: Schlecker-Krise: Die weltfremde Familie Schlecker | Schlecker-Insolvenz*- Frankfurter Rundschau

    Hätte Schlecker zu einem früheren Zeitpunkt die Umwandlung des e.K. in eine GmbH vorgenommen, wäre die Insolvenzmasse wesentlich geringer. Ist Schlecker blöd, weil er mit seinem gesamten Vermögen haftet/haften wollte? Es ist sein Lebenswerk - Schlecker ist Schlecker und Schlecker ist Schlecker - und er geht damit unter wie ein Kapitän mit seinem Schiff.

    Bei einer Prüfung des Immobilienverkaufs wird so oder so nachgeschaut, ob der Erlös bei einem Verkauf an Dritte höher gewesen wäre. (Ich würde vermuten dass nein...)

    Und wenn die Schlecker-Kinder eigene Firmen haben und damit offene Rechnungen, ist es ihr gutes Recht, ausstehende Summen einzufordern. Nicht nur das - sie sind es auch ihren eigenen Angestellten gegenüber schuldig, dass ihr Laden nicht auch den Bach runtergeht. Genauso sieht es mit den Einlagen aus. Mehr als eine Quote im einstelligen Prozentbereich dürfte bei der Zerschlagung aber sowieso nicht rauskommen.
  8. #8

    Zitat von rolandjulius Beitrag anzeigen
    So sieht man doch, dass der Zusammenbruch des Schlecker-imperiums von langer Hand vorbereited wurde.
    Im Gegenteil, dann wäre die Immobilie ja schon viel früher verkauft worden. Sieht eher danach aus, als wollte Schlecker Senior noch bissl Liquidität aufbauen, um die Insolvenz abzuwenden. Es stellt sich jetzt die Frage, ob der Kaufpreis korrekt ist, wenn ja, seh ich kein Problem.
  9. #9

    Zitat von cs01 Beitrag anzeigen
    Nur weil der Bürgermeister es behauptet, muss die Immobilie nicht mehr wert sein, als der Kaufpreis. Wenn sie unter Wert verkauft wurde, muss der Insolvenzverwalter das Geschäft rückgängig machen, wenn nicht sind halt die 2,5 Mio in der Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter wird sich ganz genau überlegen, ob er mehr geld für die Immobilie rausschlagen kann. (so einen Klotz muss man auch erst mal loswerden)
    Da liegen sie falsch,
    das Geschäft kann angefochten werden und die Forderung von 2,5 Mio können die Kionder, so sie denn die Zahlung belegen können, in der Masse anmelden.

    §§ 129 InsO gibt die Mittel an die hand um diese Geschäfte anzufechten.


TOP



TOP