Forum


 

Von Rechts wegen: Wenn der Chef den Detektiv schickt

Häufige Krankheiten, angedrohter Wechsel zur Konkurrenz? Wenn Firmen fürchten, ihre Mitarbeiter könnten sie hintergehen, dürfen sie einen Privatdetektiv einsetzen, sagt Arbeitsrechtler Oliver Grimm. Das Unternehmen kann die Kosten sogar vom Mitarbeiter einfordern - ausnahmsweise.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...763691,00.html
  1. #1

    och wie traurig...

    Da meint die Arbeitgeberin, sie kann Kosten in beliebiger Höhe auflaufen lassen - und will sie hinterher einklagen?
    Meine Güte, was die Leute doch für Talente haben!

    Es ist für eine Führungskraft natürlich viel zu viel verlangt, beim ersten Ansatz von Fakten ein Gespräch zu führen.
    kopfschüttelnd....
  2. #2

    Gruß aus Schilda

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Häufige Krankheiten, angedrohter Wechsel zur Konkurrenz? Wenn Firmen fürchten, ihre Mitarbeiter könnten sie hintergehen, dürfen sie einen Privatdetektiv einsetzen, sagt Arbeitsrechtler Oliver Grimm. Das Unternehmen kann die Kosten sogar vom Mitarbeiter einfordern - ausnahmsweise.

    http://www.spiegel.de/karriere/beruf...763691,00.html
    Diese Entscheidung passt genau in die Linie des BAG: Der Arbeitnehmer wird "bis zur letzten juristischen Patrone" geschützt. Warum der hier unterlegene Arbeitgeber nicht das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, ist mir nicht ganz klar - wahrscheinlich würde das BVerfGericht, da eine "Heilige Kuh der Justiz zu schlachten wäre" die Sache so lange aussitzen, bis kein Mensch mehr an den Vorgang denkt. Ein identischer Fall im Bereich des UWG/GWB würde unverzüglich zu drastischen Kosten bei dem Verletzer führen und zwar ohne jede juristische Gnade. Arbeitsrecht hat weniger mit Recht, als der philosophischen Frage zu tun, daß die Justiz sehr lange überlegt, wie sie einen ungetreu handelnden Arbeitnehmer von vorn bis hinten zu Lasten des Arbeitgebers schützt. ...... Zu heftig?
  3. #3

    Das Arbeitsgerichte pro Arbeitnehmer...

    ... entscheiden ist eine Binsenweisheit. Die Arbeitgeber habe längst reagiert und sind mit Arbeitsverträgen sehr zurückhaltend.

    Freelancer-Verträge sind besser und entbinden von der gegenseitigen Treuepflicht.

    Ich denke es ist besser so wie es ist.
  4. #4

    Mentalität wie Mietnomaden

    Zitat von _unwissender Beitrag anzeigen
    Da meint die Arbeitgeberin, sie kann Kosten in beliebiger Höhe auflaufen lassen - und will sie hinterher einklagen?
    Meine Güte, was die Leute doch für Talente haben!

    Es ist für eine Führungskraft natürlich viel zu viel verlangt, beim ersten Ansatz von Fakten ein Gespräch zu führen.
    kopfschüttelnd....
    Ja, so ein Ferkel wie im konkreten Fall würde dann natürlich die volle Breitseite an AN Boykott-Möglichkeiten abfeuern.
    Als erstes, ich-hab-Rücken...
    Und die Anwälte, und die Gewerkschaft.
  5. #5

    Was denn sonst?

    Zitat von ernstmoritzarndt Beitrag anzeigen
    Arbeitsrecht hat weniger mit Recht, als der philosophischen Frage zu tun, daß die Justiz sehr lange überlegt, wie sie einen ungetreu handelnden Arbeitnehmer von vorn bis hinten zu Lasten des Arbeitgebers schützt. ...... Zu heftig?
    Zu heftig wäre es in jedem Fall gewesen, dem AG das Recht zuzusprechen, seinen ehemaligen AN aus einem so vagen Anlaß mit "Detektivkosten" von 37 TEURO finanziell zu ruinieren. Möglicherweise war die Chefin mit dem Anschlußauftrag nur deshalb so freigiebig, weil sie gedacht hat, daß sie die Zeche eh nicht zahlen muß. Pech gehabt. Mitleid? Gibt's keins.


TOP



TOP