Von Rechts wegen: Rauswurf nach Uhrenvergleich

Gehört die Parkplatzsuche zur Arbeitszeit? Eindeutig nein, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Es billigte die Kündigung einer Angestellten, die fast eine halbe Stunde mehr aufgeschrieben hatte: Im Ernst kann niemand glauben, dass er seinem Chef per Stechuhr Geld abluchsen darf.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...786776,00.html
  1. #1

    Seltsam

    Verblüffend! War es nicht das gleiche Gericht, das einst feststellte, dass man bei den Angaben zur Schwangerschaft (bei Fragen bei der Einstellung) ausdrücklich LÜGEN dürfe?
  2. #2

    -

    Nicht, dass mich das betreffen würde, aber ich warte mit Spannung auf die gerichtliche Feststellung, ob das Warten beim Hochfahren des Arbeitsplatz-PC zur Arbeitszeit gehört oder nicht. Denn erst wenn dies geschehen ist, kann der Beginn der Arbeitszeit mittels dieses PC elektronisch erfasst werden. Es geht dabei ja auch um etliche Minuten im Monat.

    Alternativ kann man das minutengenaue Korinthenkacken arbeitgeberseitig auch ganz sein lassen.
  3. #3

    Volle Zustimmung

    Dem Urteil kann ich nur voll und ganz zustimmen. Aus eigener Erfahrung in meinem Umfeld, ist der Arbeitszeitbetrug ein angebliches Kavaliersdelikt, wo jeder Betrüger sein eigenes Modell entwickelt, was doch angeblich korrekt sei.

    Da werden Dienstgänge frei interpretiert, Raucherpausen umdeklariert, der längere Schwatz vor dem Ausloggen auf dem Flur neben der Erfassungsuhr, zur täglichen Routine. Es ist wirklich interessant, wie findig und innovativ die Leute dabei werden, wenn es darum geht, sich einen Vorteil herauszuschinden.

    Allen gemein ist allerdings, dass sie vor dem Arbeitsgericht in schöner Regelmäßigkeit abgewatscht werden. Ob Arbeitszeitbetrug, Pfandbon-Unterschlagung oder Brötchenklau - es ist zu hoffen, dass die selbsternannten Rechtskundigen sich langsam mal vorher informieren, bevor sie sich durch juristische Fehlinterpretationen selbst ins Aus schießen.

    Als angeblich spießiger, langweiliger und dummer Kollege, der sich von solchen Helden dauernd anhören muss, wie man als gewitzter Arbeitnehmer trickreich und "100% sicher" Arbeitszeitbetrug begehe, kann ich das Urteil nur mit äußerster Befriedigung aufnehmen.
  4. #4

    (°_°)

    Zitat von fuzzi-vom-dienst Beitrag anzeigen
    Verblüffend! War es nicht das gleiche Gericht, das einst feststellte, dass man bei den Angaben zur Schwangerschaft (bei Fragen bei der Einstellung) ausdrücklich LÜGEN dürfe?
    Bananen sind nun einmal krummer als Äpfel ...
  5. #5

    Öffentlicher Dienst - von innen

    So sehr das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes auch korrekt sein mag, so sehr sei aber auch an die Tricks der Öffentlichen Arbeitgeber erinnert, die
    - wegen der öffentlich Finanznot ständig Personal abbauen,
    - den verbliebenen Mitarbeitern dies zusätzlich aufschultern,
    - darüber hinaus weitere zuätzliche Aufgabenbereiche auftragen,
    - die Stechuhr ab 18.30 Uhr einfach ausstellen, so dass nachweisliche dienstliche Termine und sonstige Büroarbeitszeiten bis zum Teil über 21.00 Uhr hinaus schlicht nicht mehr erfasst werden können,
    - notwendige Wochenendarbeiten im Büro (eilige Chefsachen, zu erledigen bis Montag früh 08.00 Uhr, Eingang des Auftrags Freitag 14.45 Uhr) an der Stechuhr nicht eigegeben und damit dokumentiert werden können,
    - deshalb hunderte von Überstunden sich einfach in "Nichts" auflösen,
    - die ordentlich dokumentierten Überstunden aber auch keine Chance zum Ausgleich bekommen,
    - von Urlaubsüberhängen von über 60 Tagen, deren Ausgleichsanträge abgelehnt wurden und schließlich als "verfallen" gelten, weil sie seitens des Arbeitnehmers nicht genommen wurden (nicht genommen werden durften !)
    - Diese schrifliche Mitteilung erreicht sie dann auch noch auf der Intensivstation, wo sie mit einem Burnout eingeliefert wurden !

    Dies ist kein Witz - ich habe es 20 Jahre lang selbstg erlebt !
  6. #6

    Willkommen in der Realität

    Zitat von doitwithsed Beitrag anzeigen
    Nicht, dass mich das betreffen würde, aber ich warte mit Spannung auf die gerichtliche Feststellung, ob das Warten beim Hochfahren des Arbeitsplatz-PC zur Arbeitszeit gehört oder nicht.
    Callcenter handhaben das so, ich kenne mindestens ein Beispiel -- die Arbeitszeit beginnt dort erst, wenn man Anrufe beantwortet, PC booten ist offenbar Privatvergnügen. Schöne neue Arbeitswelt.

    Zitat von doitwithsed Beitrag anzeigen
    Alternativ kann man das minutengenaue Korinthenkacken arbeitgeberseitig auch ganz sein lassen.
    Volle Zustimmung. Es interessiert nur, ob der seine Arbeit macht oder nicht. Solange alles klappt und die Zeit ungefähr passt sollten alle zufrieden sein. Bei starker Abweichung in jede Richtung muss man prüfen, ob der Arbeitsauftrag richtig dimensioniert ist.

    Allerdings geht das nicht mit jedem Mitarbeiter -- und nicht mit jedem Arbeitgeber. Muss man halt auch sehen. Und ich wage zu behaupten: mit der im Artikel genannten Person würde es nicht gehen.
  7. #7

    Arbeitszeit

    Zitat von Politikum Beitrag anzeigen
    Dem Urteil kann ich nur voll und ganz zustimmen. Aus eigener Erfahrung in meinem Umfeld, ist der Arbeitszeitbetrug ein angebliches Kavaliersdelikt, wo jeder Betrüger sein eigenes Modell entwickelt, was doch angeblich korrekt sei.

    Da werden Dienstgänge.....
    Und diesen Beitrag schrieben Sie während Ihrer Arbeitszeit?
  8. #8

    hmm

    So ein Pech aber auch für die Zeitschlampen.

    Ist immer wieder faszinierend, auf was für Ideen die Leute kommen. Jedes Jahr sind die neuen Azubis völlig davon überzeugt, dass es niemandem auffällt, wenn sie nach der Mittagspause einstechen und sich dann einfach wieder in die Cafeteria setzen.
  9. #9

    Ja, logisch

    Zitat von fuzzi-vom-dienst Beitrag anzeigen
    Verblüffend! War es nicht das gleiche Gericht, das einst feststellte, dass man bei den Angaben zur Schwangerschaft (bei Fragen bei der Einstellung) ausdrücklich LÜGEN dürfe?
    da die Frage nach der Schwangerschaft rechtswidrig ist. Die Frage nach der "richtigen" Arbeitszeit dagegen nicht!