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Von Rechts wegen: Mehr Schutz für Chefs

CorbisGeschäftsführer sind vor Kündigungen kaum geschützt. Trotzdem dürfen sie nicht ohne weiteres durch einen jüngeren Nachfolger ersetzt werden. Das machte sich jetzt der Ex-Leiter einer Kölner Klinik. Arbeitsrechtlerin Sonja Riedemann erklärt, wie umfassend der Schutz vor Diskriminierung ist.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...849426,00.html
  1. #1

    Haarsträubend

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Geschäftsführer sind vor Kündigungen kaum geschützt. Trotzdem dürfen sie nicht ohne weiteres durch einen jüngeren Nachfolger ersetzt werden. Das machte sich jetzt der Ex-Leiter einer Kölner Klinik. Arbeitsrechtlerin <i>Sonja Riedemann</i> erklärt, wie umfassend der Schutz vor Diskriminierung ist.

    Diskriminierung: Gleichbehandlung gilt auch für Geschäftsführer - SPIEGEL ONLINE
    Haarsträubend und vollkommen irre ist es, wenn ein 62 jähriger, dessen Stelle nach Vertragsablauf einem 41jährigen gegeben wird, noch einige Monatsgehälter plus 110.000 EUR Schadenersatz wegen einer Diskriminierung bekommt - er hätte doch angekündigt, gerne noch weiterarbeiten zu wollen - , während deutsche Gesetze ganze Bevölkerungsgruppen systematisch über Dekaden hinweg mit existentiell fatalen Folgen diskriminieren und das dann auch noch nach entsprechender international und national höchstgerichtlicher Feststellung über Jahre hinweg so fortgesetzt wird. Die Deutschen sind krank, wahnsinnig.
  2. #2

    Altersdiskriminierung ist ín D der Normalfall

    Zugegeben, dieser Einzelfall ist zwiespältig. Das ändert aber nichts daran, dass Altersdiskiminierung in Deutschland die Regel ist. Das werden alle diejenigen wissen, die älter als 39 sind und sich bewerben müssen. Das ist de facto aussichtslos - auch mit abgeschlossenem Studium und ordentlich Berufserfahrung. Und diese Diskriminierung ist gesellschaftlich voll anerkannt. Das kann jeder selber testen. Stellen im Bekanntenkreis folgende Feststellung auf: "Der X bewirbt sich schon seit 2 Jahren und hat ohne Erfolg über 500 Bewerbungen geschrieben!" Was glauben Sie, was die erste Gegenfrage ist? "Was hat er gelernt?" Nein. "Welche Berufserfahrung hat er?" Nein. Wie selbstverständlich lautet die Frage" Wie alt ist er?"
  3. #3

    Ob das tatsächlich

    Mit der Entscheidung hätte der BGH praktisch seine gesamte bisherige Rspr. zu Anstellungsverträgen für Geschäftsführer auf den Kopf gestellt. Nicht auszuschließen, daß die Öffentlich-rechtliche Nähe des Unternehmens eine Rolle gespielt hat.
  4. #4

    Höchste Zeit!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Geschäftsführer sind vor Kündigungen kaum geschützt. Trotzdem dürfen sie nicht ohne weiteres durch einen jüngeren Nachfolger ersetzt werden. Das machte sich jetzt der Ex-Leiter einer Kölner Klinik. Arbeitsrechtlerin <i>Sonja Riedemann</i> erklärt, wie umfassend der Schutz vor Diskriminierung ist.

    Diskriminierung: Gleichbehandlung gilt auch für Geschäftsführer - SPIEGEL ONLINE
    Die Gerichte müssen das Altersdiskriminierungsverbot durchsetzen. Ein stetes Heraufsetzen der Lebensarbeitszeit ist nur dann sozial gerecht, wenn die Betroffenen überhaupt die realistische Aussicht haben, ihre Rentenpunkte zusammenzuverdienen. Wenn jeder über 55 entlassen wird, bedeutet "Rente ab 67" nämlich nur eine Rentenkürzung griechischen Ausmaßes: GruSi für alle, was sich wiederum übersetzt in Armut für Alte - denn der Hartz IV Normbedarf ist auf die höheren Bedürfnisse Älterer, die i. d. R. z. B. mehr Gesundheitsprodukte benötigen, weniger beweglich sind (mehr Geld für Fahren ausgeben müssen, wenn sie nicht vereinsamen wollen) und die auch nicht alle Lebensmittel gleichermaßen gut vertragen, nicht ausgerichtet.

    Eine solche verlogene allgemeine Rentenkürzung ist eines entwickelten Landes, dessen Kapitaleigentümer jährlich reicher werden, unwürdig.

    Aber was erwarte ich eigentlich von einer Politik, die es für richtig hält, in Griechenland Kinderreiche und Alte hungern zu lassen und ohne Krankenhausversorgung sich selbst zu überlassen, solange nur die Bankanleger ihre Hochzinsen bekommen? Darüber empört sich in unseren Blockparteien niemand. Helicem und Betroffenheitsclaudia heulen erst dann auf, wenn die Menschen, die den hungernden Griechen Lebensmittel schenken, der aus grünlicher Sicht "falschen" Partei angehören.
  5. #5

    Verallgemeinerung

    Zitat von papageienmusik Beitrag anzeigen
    Zugegeben, dieser Einzelfall ist zwiespältig. Das ändert aber nichts daran, dass Altersdiskiminierung in Deutschland die Regel ist. Das werden alle diejenigen wissen, die älter als 39 sind und sich bewerben müssen. Das ist de facto aussichtslos - auch mit abgeschlossenem Studium und ordentlich Berufserfahrung. Und diese Diskriminierung ist gesellschaftlich voll anerkannt. Das kann jeder selber testen. Stellen im Bekanntenkreis folgende Feststellung auf: "Der X bewirbt sich schon seit 2 Jahren und hat ohne Erfolg über 500 Bewerbungen geschrieben!" Was glauben Sie, was die erste Gegenfrage ist? "Was hat er gelernt?" Nein. "Welche Berufserfahrung hat er?" Nein. Wie selbstverständlich lautet die Frage" Wie alt ist er?"
    Naja, so ganz stimmt das nicht. Ich kenne einige, die haben auch noch mit über 45 nach 10 Bewerbungen einen neuen Job gefunden...
    Das es allerdings nicht leichter wird: so ist es.
  6. #6

    Hm

    Zitat von papageienmusik Beitrag anzeigen
    Zugegeben, dieser Einzelfall ist zwiespältig. Das ändert aber nichts daran, dass Altersdiskiminierung in Deutschland die Regel ist. Das werden alle diejenigen wissen, die älter als 39 sind und sich bewerben müssen. Das ist de facto aussichtslos - auch mit abgeschlossenem Studium und ordentlich Berufserfahrung. Und ......
    Gerade vor 2 Wochen kam die Nachricht, dass in Deutschland die Beschäftigungsquote der über 50 Jährigen (wie die der über 60 Jährigen) so hoch ist wie noch nie. Und das obwohl es weiterhin jüngere Arbeitslose gibt. Was sagt uns das: Einigen Arbeitgebern ist also anscheinend das Kriterium "Alter" nicht alles. Die achten eben doch noch auf Qualifizierung und Co. Und dies stärker als noch vor 10 Jahren.


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