Gerade wenn einer krank ist, braucht den Urlaub dazu, um sich zu erhohlen. In diesem Fall wâre eine Regelugsausnahmen voll gerechtfertigt. Dies dûrften Arbreitsmediziner bestâtigen.
Wer lange krank geschrieben*ist und seinen Jahresurlaub nicht im gleichen Jahr einreicht, kann die Ansprüche verlieren. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem neuen Urteil. Arbeitsrechtsexperte Oliver Grimm erklärt, wie Arbeitnehmer ihren Urlaub retten können.
http://www.spiegel.de/karriere/beruf...791449,00.html
Gerade wenn einer krank ist, braucht den Urlaub dazu, um sich zu erhohlen. In diesem Fall wâre eine Regelugsausnahmen voll gerechtfertigt. Dies dûrften Arbreitsmediziner bestâtigen.
Die genannten Urteile sind die Folgen einer dämlichen Regelungslücke im Bundesurlaubsgesetz: Was passiert, wenn jemand mehrere Jahre am Stück krank ist (Depression, schwerer Unfall und Reha etc.) und dann in den Betrieb zurückkehrt? Hat er dann wirklich Anspruch auf die noch nicht genommenen Urlaubstage aus den Krankheitsjahren? Laut Gesetz weder ausdrücklich "ja" noch ausdrücklich "nein", und so wird vor Gericht meist ein "ja" daraus, wenn der wieder gesunde Mitarbeiter seinen Urlaubsanspruch rechtzeitig anmeldet.
Ein Mitarbeiter, der nach einem Unfall drei Jahre in Reha ist und als Schwerbehinderter (dafür gibt es nochmal 5 Extra-Urlaubstage pro Jahr) in den alten Betrieb zurück kehrt, kommt zusammen mit dem Resturlaub von vor dem Unfall (20 Arbeitstage) locker auf ein Urlaubskonto von 120 Arbeitstagen. Genug, um von Ostern bis zum Tag der Deutschen Einheit zu brücken und mal richtig "Sommerurlaub" zu machen.
Die Folge ist, dass Arbeitgeber schwer kranken Mitarbeiter schnellstmöglichst kündigen, denn je länger der Arbeitsvertrag formal weiterbesteht, desto mehr Urlaubsanspruch kann sich ansammeln. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein!
Eine sinnvolle Reform des Bundesurlaubsgesetzes sollte bei langer Krankheit den angesammelten Urlaub nach oben deckeln, zum Beispiel auf insgesamt einen halben Jahresurlaub. Wer dann nach langer Krankheit zum Beispiel im August wiederkommt, hat den anteiligen Urlaub gemäß der fünf Monate (August bis Dezember) des laufenden Jahres, plus einen halben Jahresurlaub extra.
Ab der 7. Woche gibts doch ohnehin Krankengeld, ab Woche Nr. 56 eine reduzierte Variante davon - und bei Krankheitszeiten einem Jahr oder länger finde ich das nicht gerechtfertigt, wenn aus von vom Arbeitgeberseite her unbezahlten Zeiten acuh noch Urlaub bzw. dessen Auszahlung gefordert wird.
Man sollte den Jahresurlaub danach gewähren wielange jemand dafür gearbeitet hat: D.h. war jemand ein halbes Jahr krank, dann steht ihm auch nur der halbe Anspruch auf Urlaub zu. Ich glaube, viele vergessen mittlerweile, dass man sich Urlaub auch erarbeiten muss. Mir erschließt sich der Grund absolut nicht, warum ein Arbeitgeber jemanden, der ein ganzes Jahr nicht gearbeitet hat auch noch Urlaub gewähren muss!
Nein, ich bin kein Arbeitgeber, aber es ist wie bei den Griechen: Irgendjemand muss das alles bezahlen!
Urlaub erwirbt man durch geleistete Arbeit und sonst durch garnichts. Wer krank (geschrieben) ist, arbeitet nicht. Wer wieder gesund ist, kann wieder arbeiten und erhält für geleistete Arbeit wieder Urlaub. So einfach ist das.
Alles andere ist Plünderung der Sozialkassen und Diebstahl am Unternehmer und dem öffentlichen Dienst und somit an der Allgemeinheit.
Bin kein Unternehmer.