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Von Rechts wegen: Am besten gleich klagen
Viele Arbeitnehmer genießen ab einem bestimmten Alter einen sehr hohen Kündigungsschutz - Tarifverträgen sei Dank. Dennoch kann ihnen unter Umständen gekündigt werden. Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer erklärt, wie man in solch einem Fall seine Rechte sichert.
http://www.spiegel.de/karriere/beruf...762238,00.html
- #1 13.05.2011 14:33 von
zu leicht gemacht ...!
Mir ist folgender Fall bekannt. Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer. Dieser klagt beim Arbeitsgericht und gewinnt. Für die Zwischenzeit ist der Lohn weiterzuzahlen incl. einer Abfindung. Die Summe kann die Firma nicht aufbringen und geht in Insolvenz. 6 weitere Arbeitnehmer verlieren ihre Arbeit. Der Einzelunternehmer verliert die Firma und sein Lebenswerk.
.
Da steht niemand auf und bietet Hilfe an. Bei den Kleinen kommt nicht die Kanzlerin, sondern der Gerichtsvollzieher. - #2 13.05.2011 16:46 von Holledauer
Gerade dieser besondere Kündigungsschutz..
.. veranlasst viele Arbeitgeber, Arbeitnehmer, welche nur durchschnittliche Leistungen bringen, vor Erreichen dieses Alters los zu werden. Und in über 90 % der Fälle gelingt dies auch. Man findet beinahe wöchentlich einen Grund für eine Abmahnung. 3 Abmahnungen und das war's dann auch.
Es war schon immer falsch, besondere Schutzzäune um bestimmte Personenkreise zu bauen, denn letztendlich schaden diese Schutzzäune mehr, als sie nutzen.
Das wird ein Gewerkschafter und ein Politiker wohl nicht kapieren, denn beide stehen ja mitten im Leben! - #3 13.05.2011 16:52 von
- #4 13.05.2011 18:18 von
Bevor Sie Märchen erzählen
erst einmal informieren. Kündigungsschutz gibt es erst ab Unternehmen mit 10 Mitarbeitern. Die weitere Frage ist warum gekündigt wurde ? Offensichtlich rechtswidrig.
Eine Firma die wegen einer Abfindung in Insolvenz gehen muss, stand eh vor dem Ruin. Die Abfindung hat die Sache lediglich beschleunigt.
- #5 13.05.2011 18:25 von
Kündigungsschutz ist wie bisher Negativ
@weltbetrachter: ich gehöre zu den Arbeitgebern, denen genau dass passiert ist, wenn auch mit "nur" vier Arbeitnehmern.
Einen musste ich mangels Aufträgen kündigen, er gewann vorm Arbeitsgericht, meine Firma war pleite, am Ende verloren die anderen drei auch noch ihren Job, weil ich das Unternehmen schließen musste. Seit dem trage ich Schulden für das Unternehmen ab und liege dieser Gesellschaft mit ordentlich Hartz4 seit Jahren auf der Tasche. Hinzu kommen noch die völlig unnützen Arbeitslosengelder für alle Ex-Angestellten meines Unternehmens. Mir ist's mittlerweile auch ganz recht, soll doch die Gesellschaft für Ihre Dummheit zahlen.
Wäre so alles nicht nötig gewesen, aber ob sich ein Unternehmen das leisten kann, interessiert vor Gericht keinen.
Bei den Großen scheißen sich die Arbeitsgerichte aber regelmäßig in die Hose, wie man ja bei Emily erleben durfte. - #6 13.05.2011 19:27 von
Bevor Sie Märchen erzählen
@Xircusmaximus: Sie haben leider nur eine Ahnung, aber keine Kenntnis.
Ein von juristisch und formal korrekte Kündigung ist nicht per se rechtswidrig, sie wird allenthalben vor Gericht dazu erklärt.
In meinem Fall stand im Urteil, "ich wäre zur Sozialauswahl angehalten gewesen" obwohl diese gesetzlich bei unter 5 Mitarbeitern überhaupt nicht gilt und auch nicht angewendet werden muss. Meine ausgesprochene Kündigung wurde allein durch den Richterspruch für rechtswidrig erklärt.
Im übrigen: Ihre allklugen Sprüche, ein Unternehmen, dass sich keine Abfindung leisten kann, ist eh insolvent, können Sie sich sparen. In meinem Fall darf ich aufgrund der Prozessdauer 2,5 Jahresgehälter nachzahlen, dass ist eine 6 stellige Summe ohne Gegenleistung. Sie zeigen mir bitte dass Klein- und mittelständige Unternehmen, dass den dazu erforderlichen Jahresgewinn von 30% erwirtschaftet.
Aber 2 andere Unternehmer haben daraus gelernt: sie bringen ihr Geld künftig zur Bank. Der unternehmerische Gewinn ist selbst bei lächerlichsten Zinsen größer, als meine Dummheit - ein Unternehmen zu gründen - zu wiederholen. Die beiden hätten die Chance gehabt, alleingesessene Büros mit je 10 Mitarbeitern zu übernehmen. Diese Büros gibt es heute nicht mehr, sie wurden komplett geschlossen, da gilt dann auch kein Kündigungsschutz mehr. Ich bin froh, dass diese 2 Familienväter aufgrund meiner Erfahrung Ihre Familien nicht ruiniert haben.
Hat nur etwas viel die Sozialkassen mit Arbeitslosengeld belastet. Ihren Worten entnehme ich allerdings, dass sie mit ihren Steuern gern dafür zahlen.
Und daher sage auch ich Ihnen: danke! - #7 13.05.2011 23:49 von
- #8 14.05.2011 09:24 von
Bag
Das ist insofern richtig, als dass das Kündigungsschutzgesetz bei mehr als 10 Arbeitnehmern gilt (im Übrigen auch nicht bei 10!).
Aber nach dem Bundesarbeitsgericht gibt es auch in Kleinbetrieben einen Mindestschutz für Arbeitnehmer. In einer solchen Situation prüft das Gericht, ob der AG willkürlich irgendeinen AN kekündigt hat, oder ob er eine gewisse Sozialauswahl getroffen hat. Der Unternehmer war leider schlecht oder gar nicht anwaltlich beraten worden. - #9 15.05.2011 16:24 von
Richterrecht
@masterblaster2000: Genau die von Ihnen benannte Rechtssprechung kam bei mir zum Einsatz.
@masterblaster2000 und Karl_der_Zweite_:
Ich als Geschädigter würde hier sagen: Diese Rechtssprechung des BAG verstößt gegen das Gesetz. Ein schlauer Anwalt würde hier sagen: diese Rechtssprechung ergänzt das Gesetz sinnvoll.
Ich wurde anwaltlich beraten, aufgrund der 1000fach vorhandenen Rechtssprechung des BAG ist es jedoch aus meiner Sicht rein formal nicht möglich, eine ordnungsgemäße Kündigung auszusprechen. Es obliegt dem Ermessen des Arbeitsgerichtes, ob die Rechtssprechung höher-instanzlicher Gerichte wie des BAG zur Anwendung kommen soll oder nicht.
In meinem Fall lag die "willkürliche" Kündigung offenbar darin begründet, dass es der gegnerischen Seite gelungen ist, mich als reichen mit genug Aufträgen ausgestatteten Arbeitgeber darzustellen, weshalb die Kündigung wegen angeblich fehlender Aufträge ungerechtfertigt und sozial unangemessen wäre.
Das stimmte zwar nicht. Aber: ich muss hier im nachhinein dem generischen Anwalt höchsten Respekt zollen. Ihm ist es gelungen, dass o.g. Rechtssprechung des BAG zur Anwendung kam.
Ich beweine das nicht und will hier auch keinen auf Opfer machen. Ich war jung und naiv und bin mit Sicherheit der Letzte, der seinen eigenen Fall objektiv beurteilen kann.
Hinterher ist man schlauer und meine Erfahrungen haben Anderen geholfen. Das führte zwar zur Vernichtung weiterer 20 Arbeitsplätze, aber hier muss man auch akzeptieren, dass sich Unternehmer entscheiden dürfen, diese Risiken & wenig erbauenden Kämpfe vor Arbeitsgerichten nicht einzugehen.
Schlußendlich ist das Alles aber auch nicht wild: es gibt ein Urteil im Namen des Volkes, es wurde Recht gesprochen.
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