Zitat von
n.holgerson
Was ist denn los? Muss jeder vor Weihnachten wieder einmal seine ganzen Peinlichkeiten veröffentlichen? Da gibt es ein Urteil...
Und was wird hier daraus gemacht? Amateure stellen sich hin und behaupten, Gewaltverbrechen werden weniger hart bestraft wie Vergehen bei den es nur um Vermögen geht....
Behaupten kann man ja viel. Und wie dem anderen Experten schon vorgehalten, ich glaube der Großteil hier hat nicht die fachliche Kompetenz dies zu beurteilen. Aber behaupten kann man ja viel....
Da hat man mal in der Zeitung mit den 4 großen Buchstaben einen Fall gelesen, bei dem irgendjemand aus besonderen Umständen ein besonders mildes Urteil bei einem Gewaltdelikt bekommen hat. Dann lesen diese Menschen dieses Urteil und schon glauben sie Ahnung zu haben. Leute das ist wirklich nur noch peinlich....
Nehmen wir doch mal die lächerliche Aussage von "kosaptes" im Beitrag Nr.3. Also, dieses Kind unterstellt, dass es für ein bestimmtes Vergehen (besoffen unter 21 Jahren) in Deutschland immer die gleiche Strafe gibt! Eine pure Erfindung. Aber seine konische Argumentation geht ja gerade so weiter! Um einen tatsächlichen Vergleich herzustellen müsste man sich ja fragen, was müsste ein besoffener, unter 21 Jahren alter Mensch für ein Kapitalverbrechen begehen um die gleiche Strafe zu bekommen...
Und daran sieht man doch, dass der Großteil absolut keine Ahnung hat. Ohne jeglichen wissenschaftlichen Anspruch werden einfach vollkommen beliebige Urteile oder Zeitungsmeldungen verglichen...
Liebe Kinder lernt es doch endlich: Es gibt absolut vergleichbare Vergehen (Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung) und obwohl die Taten an sich vergleichbar sind, sind z.B. die persönlichen Motive, Voraussetzungen, Reue,... der Täter ganz unterschiedlich.
Jeder der halbwegs sich mit Recht auskennt, schafft es sowohl ein besonders "hartes" als auch ein "mildes" Urteil für jede Art von Vergehen zu finden. Nur liebe Kinder, nur weil es eine mildes Urteil für Totschlag gibt und ein hartes für eine Vermögenstat kann man da keine generelle Aussage treffen. Weil man ja auch umgekehrt Urteile finden kann...
Also, wer sich hier hinstellt, der sollt auch seine Behauptung belegen können. Wie gesagt, mich würde ja schon der Vergleichsmaßstab interessieren. Also ein "gebrochener Kiefer" entspricht welchen Eurobetrag bei einem Vermögensdelikt? Bei sonst absolut identischen Voraussetzungen... Weil ohne Maßstab ist ja ein Vergleich gar nicht möglich!