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Verwirrte Verkehrsleitsysteme auf der A2: Die Spinnen

DPAEin Naturphänomen hat in der Nacht auf Montag beinahe die Autobahn 2 in Niedersachsen lahmgelegt: Das Verkehrsleitsystem warnte vor Nebel, wo gar kein Nebel war. Spinnen hatten den Infrarotsensoren die Sicht, nun ja, vernebelt.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0...834537,00.html
  1. #1

    Das entsprechende Teilstück der A2 und das zugehörige Verkehrsleitsystem ist ohnehin eine Krankheit. Bin dort bis vor einiger Zeit fast täglich gefahren:

    Die Strecke ist praktisch kerzengerade, recht gut ausgebaut, eine auch nicht wirklich tragische Steigung über das Wiehen'gebirge' und das wars, dann wieder kerzengerade bis Hannover....dennoch ist die Strecke eine der unfallreichsten der Bundesrepublik.

    Der einzige echte Grund dafür dürfte wohl in der hohen LKW Dichte liegen, sowie darin dass die Einfachheit der Strecke schlicht zum schlafen verleitet.
  2. #2

    Zitat von hador2 Beitrag anzeigen
    Die Strecke ist praktisch kerzengerade, recht gut ausgebaut,
    DAS ist der wahre Grund. Da wird draufgehalten was geht.
  3. #3

    Bitte geben Sie keinen Titel für den Beitrag an!

    Zitat von michaelXXLF Beitrag anzeigen
    DAS ist der wahre Grund. Da wird draufgehalten was geht.
    Ne, da wirds oede und man wird muede. Das ist ja auch der Grund warum in Deutschland BABen fuer gewoehnlich nicht schnurgerade gebaut werden, auch wenn es die Landschaft erlauben wuerde.
  4. #4

    250

    Ich bin jahrelang mindestens einmal pro Woche diese Strecke gefahren. Mittlerweile habe ich nicht einmal mehr ein Auto, weil ich in einem anderen Bereich tätig bin und es auch nicht brauche... Aber das ist ein anderes Thema.

    Jedenfalls kann ich mich von meinen Fahrten an Strecken erinnern, die schnurgerade waren und ich habe dort gerne Vollgas gegeben (wer es nicht glaubt: Auch tagsüber kann man durchaus zeitweise 250 fahren; mit meinem Auto in weniger einer halben Minute erreicht). Schlimm fand ich immer Abschnitte, bei denen ich mit höheren Geschwindigkeiten beinahe aus der Spur geflogen bin.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Warum gibt es keine Schilder mit "max. 200" oder "max. 180"?

    Muss man immer auf 120 runtergebremst werden?

    Es kann doch nicht so schwer sein, auszurechnen, welche Geschwindigkeiten möglich sind.
  5. #5

    Kein Titel

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Und was passiert, wenn man als Autofahrer mit Tempo 60 auf einer Strecke geblitzt wird, wo eigentlich 120 erlaubt ist? Man darf auf Milde hoffen. Das sagt Wolfgang Polacek aus dem Rechtsreferat des niedersächsischen Innenministeriums im "Weserkurier".

    Angeordnete Tempolimits müssten zwar grundsätzlich eingehalten werden, jedoch seien Behörden bei Ordnungswidrigkeiten nicht verpflichtet, ein Bußgeld einzutreiben. Bei technischen Pannen, wie nun durch die Spinnennetze verursacht, werde meistens Verständnis gezeigt.
    Verstehe ich das richtig? Man verletzt kein Gesetz (sofern wir jetzt mal nicht von einer Mindestgeschwindigkeit > 60 km/h ausgehen) und soll dann aufgrund eines technischen Fehlers auf Milde hoffen? Also mal ehrlich, wenn das Zeug nicht richtig funktioniert, sehe ich nicht ein, dann im Zweifelsfall doch zahlen zu müssen.
  6. #6

    Zitat von Hans Blafoo Beitrag anzeigen
    Verstehe ich das richtig? Man verletzt kein Gesetz (sofern wir jetzt mal nicht von einer Mindestgeschwindigkeit > 60 km/h ausgehen) und soll dann aufgrund eines technischen Fehlers auf Milde hoffen? Also mal ehrlich, wenn das Zeug nicht richtig funktioniert, sehe ich nicht ein, dann im Zweifelsfall doch zahlen zu müssen.
    Es gibt kein Straßenverkehrsgesetz, also kann auch kein Gesetz verletzt werden. Es gibt aber eine Straßenverkehrsordnung, derzufolge Ordnungswidrigkeiten bestraft werden können. Und der zufolge sind Schilder zu beachten, egal wie unsinnig sie sein mögen.

    Was Sie einsehen oder nicht, ist erst einmal unerheblich. Deswegen heißt es ja auch Straßenverkehrsordnung, und nicht Straßenverkehrsempfehlung.

    Aber es ist schon peinlich, wie die Natur der Technik wieder mal ein Schnippchen schlägt...
  7. #7

    Zitat von Hans Blafoo Beitrag anzeigen
    Verstehe ich das richtig? Man verletzt kein Gesetz (sofern wir jetzt mal nicht von einer Mindestgeschwindigkeit > 60 km/h ausgehen) und soll dann aufgrund eines technischen Fehlers auf Milde hoffen? Also mal ehrlich, wenn das Zeug nicht richtig funktioniert, sehe ich nicht ein, dann im Zweifelsfall doch zahlen zu müssen.
    Auf den elektronischen Schildern wurde doch eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h angezeigt. Wer dann mit 60 Sachen fährt ist nun einmal zu schnell unterwegs.
  8. #8

    Ist ja was ganz neues!

    Die Nebelwarnanlage an der A8 zwischen Stuttgart und Ulm ist seit 20 Jahren in Betrieb. Anfangs gabs da auch falsche Nebelwarnung verursacht durch Spinnweben. Eine Lösung des Problems wurde rasch gefunden. Beschämend nur, dass die Kollegen in Niedersachsen wohl so rein gar nichts davon mitbekommen haben. Warum? Gibts da keinen Informationsaustausch? Muss denn jedes BL das Rad neu erfinden?
  9. #9

    Zitat von Hans Blafoo Beitrag anzeigen
    Verstehe ich das richtig? Man verletzt kein Gesetz (sofern wir jetzt mal nicht von einer Mindestgeschwindigkeit > 60 km/h ausgehen) und soll dann aufgrund eines technischen Fehlers auf Milde hoffen? Also mal ehrlich, wenn das Zeug nicht richtig funktioniert, sehe ich nicht ein, dann im Zweifelsfall doch zahlen zu müssen.
    Das sind Schilder die erst einmal grundsätzlich zu beachten sind unabhängig ob man über deren Richtig- und Sinnhaftigkeit diskutieren kann.

    Wenn man dann (kommt eher bei Baustellen vor) erkennen kann, dass die Beschilderung auf einem Versehen oder wie hier auf einem Fehler beruhen muss hat man eine Chance aus der Nummer herauszukommen.

    Bei OWI Sachen kann die Behörde auf eine Ahndung verzichten. Dass das bei Bußgeldsachen auch möglich ist, lese ich zum ersten mal. Ich hätte da Zweifel. Was passiert wenn es da zu einen tempobedingten Unfall zwischen einen der dann 40 und jemanden der 100 fährt kommt?








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