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Versuchter Totschlag: Berliner U-Bahn-Schläger auf freiem Fuß

Das erste Opfer bekam Tritte gegen den Kopf, dann wurde ein Zeuge schwer verletzt: Zwei Teenager*sind am Wochenende in einem U-Bahnhof brutal ausgerastet. Die beiden mutmaßlichen Täter stellten sich der Polizei - und wurden freigelassen.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...758886,00.html
  1. #150

    Versuchter Mord

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das erste Opfer bekam Tritte gegen den Kopf, dann wurde ein Zeuge schwer verletzt: Zwei Teenager*sind am Wochenende in einem U-Bahnhof brutal ausgerastet. Die beiden mutmaßlichen Täter stellten sich der Polizei - und wurden freigelassen.

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...758886,00.html
    Hau einen Menschen in einer U-Bahn Station krankenhausreif, stelle Dich später der Polizei, und dir wird nichts passieren. Am besten noch einfügen: "Ich besoffen, ich nix Deutsch", dazu schlechte Familienverhältnisse, schlechte Gesellschaft, schlechte Kindheit, viel Alkohol - und schon wird der Richter gnädig sein. Ich hoffe die beiden mutmaßlichen Täter kommen irgendwann wegen Steuerhinterziehung dran, denn da kennt unser Staat kein "Pardon", sprich ab in den Bau.
  2. #151

    Ich hoffe

    das die "Neuere Generation" diese und andere Probleme besser und nachhaltiger in den Griff bekommen als meine Generation dazu in der Lage ist. Ich schäme mich für das was ich meinen Kindern und Enkelkindern an Rechtsstaatlichkeit und finanziellem Disaster hinterlasse!
  3. #152

    Strafvereitelung

    Zitat von quadraginti Beitrag anzeigen
    Stellen Sie doch 'nen Strafantrag gegen den Richter wegen Strafvereitelung im Amt.
    Wissen'se, wer dann ein Strafverfahren kriegt? Sie!
    Was für ein Unsinn. Die für das Gerichtsverfahren zuständigen Richter waren bisher mit der Sache noch gar nicht befasst. Da war also noch nichts zu "vereiteln".
  4. #153

    Diddl?

    Zitat von lutti16 Beitrag anzeigen
    Sich dreimal wöchentlich bei der Polizei melden zu müssen ist eine Strafe fürs Leben?
    Diese _Meldeauflage_ hat mit "Strafe" gerade mal _gar nichts_ zu tun.
    Sie ist lediglich Teil des _Ermittlungsverfahrens_.

    Da Sie also schon im ersten Satz klarmachen, daß Sie überhaupt nicht wissen, worüber Sie hier reden, erspare ich mir die Kommentierung Ihres übrigen Pamphlets.
  5. #154

    -

    Zitat von igelfeld Beitrag anzeigen
    Die Jury entscheidet über Schuld oder Unschuld NACH Abschluss des Gerichtsverfahrens. Hier hat das Gerichtsverfahren ja noch gar nicht begonnen.

    Für eine Untersuchungshaft (vor Beginn des Gerichtsverfahrens) kennt die Strafprozessordnung drei Haftgründe: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr. Wenn Ihnen das nicht ausreicht, müssen Sie sich an das Parlament wenden (nicht an die Justiz), damit die Liste der Haftgründe erweitert wird.
    Zumindest die Wiederholungsgefahr dürfte bei diesen Flaschen gegeben sein.

    Auch wenn der nette junge Mann, der auf dem Video seine Kopftritte kunstvoll mit einem volkstümlichen Fruchtbarkeitstanz kombiniert, jetzt erstmal verschreckt ist (vor allem, weil er auf dem Video so gut zu erkennen ist, ohne Zweifel), so hat er doch jetzt gelernt, dass ein Gewaltexzess erstmal keine Konsequenzen für ihn hat.

    Und falls doch ein Richter einen schlechten Tag haben sollte und ihn zu ein paar Sozialstunden oder einem Workshop für Aggressionsabbau verknackt (wo er folgenlos nicht erscheinen wird), dann weiss er, dass die zu erwartenden Konsequenzen gemessen am Spass minimal sind. Wahrscheinlich ist er bei seiner peer group im Ansehen sogar bedeutend gestiegen.

    Was hält ihn davon ab, das nächste mal nicht noch härter zuzutreten? Man muss ja seine Grenzen austesten. Und die Argumente für Strafverschonung/-erleichterung hat er spätestens jetzt auch gelernt, und betet sie beim ersten Kontakt mit der Polizei hoch und runter. Ohne Zweifel mit grossem Erfolg. So werden Wiederholungstäter gezüchtet.

    Vor ein paar Jahren hat die andere Spasspartei APPD (nicht FDP), als sie zur Bundestagswahl angetreten ist, die Einrichtung von 'Gewalt-Erlebnisparks' vorgeschlagen: Ein grosses Areal mit einer hohen Mauer, wo man alle Gewalttäter, ob Migranten, Nazis, oder sonstige Asoziale, reinschmeisst und nicht wieder rauslässt. Die können sich dort alle happy gegenseitig die Schädel einschlagen. Und die normale Bevölkerung hat ihre Ruhe. Und es kostet nichts, ausser der Mauer.

    Interessante Idee. Und die Australier haben sich ja schliesslich auch zu netten Menschen entwickelt.
  6. #155

    Strafmündigkeit

    Zitat von Wembley Beitrag anzeigen
    Warum muss jemand erst 18 sein, um rechtlich wenigstens belangt werden zu können? Im Fall der beiden Schläger, die ja 18 sind, scheint dies auch noch nicht auszureichen.
    Beide Aussagen sind unrichtig. Die Strafmündigkeit in Deutschland beginnt bei 14 Jahren. Zwischen 18 und 21 Jahren muss das Gericht entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt.
  7. #156

    Sind Sie

    Zitat von Githciwnu Beitrag anzeigen
    Mhh,hier wird ja ne Menge geschrieben zu dem Thema, doch würde es mich einmal interessieren, was passiert, wenn ich in so eine Situation wie das Opfer gerate oder jemandem in so einer Situation zuhilfe komme und ich mich effektiv wehre oder effektiv eingreife und dann 2 mutmaßliche Täter tot oder schwer verletzt vor mir liegen? ( natürlich ohne Waffengewalt meinerseits ).
    So ein Ergebnis ist ja ziemlich schnell und einfach erreicht,trifft mich dann die volle Härte des Gesetzes? Wäre das noch Zivilcourage? Notwehr? Oder bin ich dann plötzlich Täter?
    wenn Sie bei dgl. "Vorkommnis" das "Pech" haben, dass Ihre Notwehrsituation nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

    Ein Bsp.: Wohnungsinhaber kommt mit Partnerin nach Hause, ertappt da einen Einbrecher auf frischer Tat, hält ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest.
    Einbrecher stellt Strafanzeige gg. Wohnungsinhaber wg. Körperverletzung, da der ihn (was ein Wunder, er wehrte sich ja gegen das Festhalten, wollte abhauen) etwas fester hielt, so dass Einbrecher leichte Verletzungen im Brustkorbbereich "erlitt".
    Wohnungsinhaber bekam Strafbefehl so um 1.000 Euro, gegen den er Widerspruch einlegte.
    Fall ging durch die Medien; dem Widerspruch wurde stattgegeben, Verfahren wg. Körperverletzung eingestellt.

    Aber erst mal bekam das "Opfer" einen Strafbefehl.
  8. #157

    Falsche Interpretationen

    Zitat von hilfloser Beitrag anzeigen
    versucht mit Stampftritt ( ein gebräuchlicher Ausdruck im Karate und Kung Fu Kontext ) einen Gegner zu töten. Als nichts anderes ist der aus dem Kampfsport übernommene Vernichtungstritt zu werten. Allerdings gilt er in Kontaktsportkreisen als äußerst verpönt und wird nur, wenn überhaupt, angedeutet gezeigt. Diesen Tötungstritt 4 Mal anzuwenden auf ein am Boden liegendes Opfer ist schlicht und ergreifend nur eins: Ein Mordversuch! Glück ...
    Ursache und Wirkung nicht mehr im Blickfeld?

    Kampfsport ist nicht als "Sport" entstanden, sondern aus Techniken die man im Krieg braucht - und damit ist das alles schlichtweg ein paar Jahrtausende alt - und keine "Erfindung" des Kampfsports!
    Und das Treten auf einen Liegenden Gegner nicht nur eine effekive - sondern sogar die einzig mögliche Technik ist wenn man kein Schwert oder Lanze in der hand hat dürfte einleuchten oder knien sie sich hin um dann im Boxkampf den anderen endgültig fertig zu machen?

    Das Lieblingspiel der Männer und der Politik ist eben nunmal seit Jahrtausenden auch Krieg - und das lernt man ja "überlicheweise sogar - nennt sich dann Soldaten".

    Auch ist das was sie hier bombastisch als "Vernichtungstritt" bezeichnen schlichtweg nicht anderes als hilfloses Nachtreten - wenn sie wirklich einmal einem Kontaktsport versierten gegenüberstehen /liegen sind sie schlicht nach einer Attacke Tod, da brauchts kein "4 x Vernichtungstritt"!

    Sparen sie sich also "Ihr Wort" einfach - Es ist schlichtweg ziemlicher Unsinn und hat nur etwas mit Aggitation gegen die "bösen" Jungendlichen zu tun - nichts mit einer realen Einschätzung - weder von Gerichten noch von "Experten"!

    Und zur Strafrechtlichen Einschätzung und Verfolgung dürte das Verhalten der Staatsanwaltschaft da durchaus korrekt und angemessen sein.

    Gerade ihr "Hetzbetrag" zeigt , das unser Gehirn nicht nach "Bilderbuch Traumlandschaft" funktioniert, genauso wenig wie das medizinische Soziologische Untersuchungen - wie auch das "Beobachten" des Gehirns und des Denkens unter dem MRT uns lehrt!
    Das "Gehirn" besser das "Steuersystem" des Menschen ist evolutionär nicht auf "Moral Sitte und Anstand" ausgelegt, sondern hat sich vor Jahrmillionen bei den Lebewesen schlicht erstmal am "Überlebenskampf" ausgerichtet - es reagiert auf "Bedrohungen" schlicht schnell und mehr oder weniger Effektiv - ohne das da Verstand im Spiele wäre - genau wie sie hier aus "gefühlter Bedrohung" hetzen ist das Gehirn in "Hetze" eine vermeindliche Gefahr abzuwehren - es handelt immer erst - ein "Nachdenken" findet schlicht nur in der Retrospektive und in späterer Ruhe statt!

    Das "wissen Staatsanwälte" das wissen Gerichte - und deshalb kommt es schlicht heutzutage nicht mehr darauf an ob jemand einen Angriff durchgeführt hat, sondern auf einen "gesamten Wesenstest" in dem geprüft wird ob sich ein solcher Vorfall wieder ereignen könnte weil das Aggresionspotential und die darauf folgende Reation sowas wieder erwarten lassen!

    Schlicht und einfach kann JEDERMANN in einer realen oder eingebildeten Bedrohungsituation so reagieren - es ist schlichtweg der Normalfall eigentlich - wichtig ist deshalb nicht der Angriff selber - sondern ob das wieder passieren würde ,also eine stetige "Bedrohungsituation" dort im Kopf existiert!
    Und davon scheint die Staatsanwaltschaft schlicht wohl nicht auszugehen!
  9. #158

    Auf zu neuen Taten. Der Begriff Prävention ist den Gerichten offenbar unbekannt

    Wir haben ein Strafrecht, das dem Verbrechen von Menschen mit ungesteuerten Aggressionen mit der Logik der Oberschicht beikommen will. Irgendwie konsequent, denn Oberschicht trifft/traf selten unmittelbar im öffentlichen Raum auf Unterschicht. Die Unterschicht kann sich ruhig umbringen oder malträtieren,selbst wenn inzwischen auch die Mittelschicht in öffentlichen Verkehrsmitteln vermehrt unterwegs ist.

    Obwohl die zahlreichsten Gewaltverbrechen (die staatlichen hier einmal ausgenommen) viel häufiger von meist wenig intelligenten Menschen begangen werden, die ihre Aggressionen nicht steuern können und einen gewaltbereiten Charakter aufweisen und die viel häufiger im Zusammenhang mit zufälligen und von den Tätern nicht vorgestellten Situationen stehen, (weil die Tat entweder überhaupt nicht vorher geplant war oder die Vorstellungskraft für möglicherweise entstehende Situationen nicht ausreichte), sieht unser Strafrecht für diese Gewalttaten, von denen wir alle sehr viel häufiger bedroht und betroffen sind als z. B. von kühl kalkulierten Erbschleichermorden, eine unverständliche Milde vor, die nicht nachzuvollziehen ist, milder als bei kühl kalkulierten Gewalttaten, die „nur mit der erforderlichen“ Gewalt ausgeübt wurden.

    Unlogisch und am wenigsten nachvollziehbar sind wohl die Urteile, bei denen die Gerichte kein definitives Motiv ausmachen konnten (weil der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers z. B. schwieg) und dann, („im Zweifel für den Angeklagten“) ein mildes Urteil aussprechen, anstatt „unmotivierte“ Gewaltakte grundsätzlich härter zu bestrafen, über deren Grund und also auch über deren Wiederholungsgefahr definitiv keine Einschätzung vorgenommen werden kann.

    Wieso gibt es hier keine Wiederholungsgefahr? Selbst wenn es sich um eine Beziehungstat handeln sollte, so ist die Justiz offensichtlich blind gegen unmenschliche, ungesteuerte Gewalt mit der hier zugetreten wird. Wer trifft solche Entscheidungen? Wen trifft die Verantwortung mit welcher Konsequenz falls sich diese Täter (i. d. R. wohl sogar unentdeckt) wieder zur Gewalt hinreißen lassen?

    Um faulen oder überzeugten Gutmenschen-Richtern keinen freien Lauf zu lassen, muss der Gesetzgeber ran: 1.) Bei die Gesundheit oder das Leben bedrohenden Gewalttaten grundsätzlich Präventivhaft, auch bei Heranwachsenden. 2.) Bei die Gesundheit oder das Leben bedrohenden Gewalttaten sind Jugendliche ab 18 gesetzmäßig immer wie Erwachsene zu behandeln.
  10. #159

    Wen wundert es da,

    wenn solche "Zwischenfälle" (in der Tat handelt es sich um schwerste Verbrechen) immer wieder auftreten? Ich habe die Illusion vom Rechtsstaat schon lange aufgegeben. Meine Konsequenz lautet: Wenn der Staat mich nicht schützt, tue ich das eben selbst. Niemand ist gezwungen, mich anzugreifen. Wenn es doch Jemand tun sollte, betrachte ich es eben als einen Angriff auf mein Leben und verteidige mich entsprechend, wenn es sein muss, d.h., der Angreifer nicht vorher aufgibt, eben mit letalen Folgen für den Angreifer.

    Wenn die sogenannte Justiz die Zustände im Wilden Westen so erstrebenswert findet, nur zu. Ich fürchte die Götter, sonst nichts auf der Welt.








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