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Verspätete Wahlrechtsreform: Verfassungsrichter Voßkuhle rügt Parteien

DPAMonatelang gab es kein gültiges Wahlgesetz, erst spät brachte Schwarz-Gelb eine Neuregelung durchs Parlament - nun gibt es Schelte von höchstrichterlicher Stelle. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, kritisiert die Verzögerung und erkennt in ihr ein Versagen der Politik.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...837028,00.html
  1. #30

    rügt Parteien

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Monatelang gab es kein gültiges Wahlgesetz, erst spät brachte Schwarz-Gelb eine Neuregelung durchs Parlament - nun gibt es Schelte von höchstrichterlicher Stelle. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, kritisiert die Verzögerung und erkennt in ihr ein Versagen der Politik.

    Verfassungsrichter Voßkuhle rügt Parteien für späte Wahlrechtsreform - SPIEGEL ONLINE
    das stimmt, anders als in der Wirtschaft wo man tagtäglich Kompromisse finden muss mit Einhaltung der Vorschrift sind unsere Politiker überfordert Selbständige Lösungswege und Kompromisse durchzusetzen.
  2. #31

    Volksabstimmung?

    Zitat von jonny_68 Beitrag anzeigen
    Wenn wir direkt Demokratie einführen, haben wir wieder die Todesstrafe.
    Die Schweiz hat keine Todesstrafe und noch nie wurde die Todesstrafte per Volksabstimmung eingeführt!

    Sie haben zuviel Vertrauen in Parlamente und Parteien (Ermächtigungsgesetz) und zu wenig zum Volk, das Übrigens die zusammensetzung dieser Parlamente bestimmt (also auch die pro Todesstrafe Partei wählen könnte).

    Zum Thema es zeigt das ist ein Unding ist Partein über das Wahlrecht entscheiden zu lassen und diese nicht in derlage sind sich mal nicht von kurzfristigen (Partei) Interessen leiten zu lassen.
    Wobei wo ist eigentlich der Vorteil für die FDP bei der neuen Regelung?
  3. #32

    Absolut wunderbar...

    Wie plötzlich wieder alle menschen hier zu Politikwissenschaftlern und Juristen werden. Nur zur Information: Deutschland hat zur Zeit einen Disproportionalitätsindex von 3,4. Dieser misst die disproportionalitäten zwischen errungen Stimmen und errungenen Sitzen. Andere Länder, wie zum Beispiel Kanada (15,4), Frankreich (13,9) oder Japan (16,1) haben wesentlich höhere Disproportionalitäten. Um eine möglichst proportionale Wahl zu ermöglichen, müsste man in Deutschland das Wahlsystem von der personalisierten Verhältniswahl hin zur allgemeienn Verhältniswahl abändern...ergo keine Überhangmandate und kein Negatives Stimmgewicht. Dann aber auch bitte noch die 5%_hürde abschaffen, weil die verzerrt das Abbild ebenso. Interessanterweise äußert sich hier scheinbar niemand über Mallaportionment und Gerrymandering die ebenfalls stark Wahlergebnisse durch Hoburgenbildungverzerren können.
  4. #33

    Alles wird, wie es wäre, wenn?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Monatelang gab es kein gültiges Wahlgesetz, erst spät brachte Schwarz-Gelb eine Neuregelung durchs Parlament - nun gibt es Schelte von höchstrichterlicher Stelle. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, kritisiert die Verzögerung und erkennt in ihr ein Versagen der Politik.

    http://www.spiegel.de/politik/deutsc...837028,00.html
    Deutschland ist traditionell ein Tummelplatz für gewisse antidemokratische Umtriebe und ähnlich schlechte Gewohnheiten, manche davon sind einfach Teil des Systems und bedürfen echter, langfristiger Reformen. Das klappt natürlich nicht durch ab und an mal geführte Ping-Pong-Spiele zwischen BVerfG und diversen Bundeskabinetten. Was erwartet Herr Voßkuhle denn in dieser Hinsicht? Und was erwartet ein Autor der Presse? "Schelte"?... na - das wird die Leute, die von den derzeitigen Strukturen profitieren oder aber diese überhaupt nicht in ihrer Vollständigkeit und Relevanz wahrnehmen können, aber echt beeindrucken. Heulen und zähneknirschen werden jene, Asche werden diese sich auf ihre Häupter streuen, und abends geht es dann wie üblich in eines dieser Berliner "Elite-Restaurants", oder zur heimischen Mikrowelle, oder zu McKnabber, oder in Bolles Bierstube.

    Das Problem ist viel grundsätzlicher: es gibt bei uns kaum echte, sachlich geführte Diskurse, sondern zumeist nur Sondermeldungen, die schon nach ein, zwei Tagen vergessen sind. Mit Schulaufgaben im Fach geschichte verhält es sich ähnlich. Viele sind es einfach auch bloß müde - das sei auch bundespolitischem Fachpersonal zugestanden - ständig darüber aufgeklärt zu werden, was falsch ist, nicht so toll ist, gerade wieder kaputt gegangen ist, negativ ist, usw. Ein grundsätzlich für unser auch verfassungbezogen stattfindenden Zusammenlebens bedeutendes Thema ist einfach nicht in einem einzigen Kritikpunkt erklärlich. Diskurs! Interesse wecken! Sich beteiligen wollen!

    Eine echte Reform von Wahlgesetzen ist in einer Schnellaktion schlicht nicht zu machen, so etwas ist ein demokratischer Kraftakt für alle Beteiligten (inklusive Wahlbürger), denn von den dadurch berührten, grundlegenden Eigenschaften eines demokratischen Systems hängt weit mehr ab, als bloß irgendwelche gegebenenfalls mal erzielten, mal nicht erzielten Wunschergebnisse irgendwelcher Parteien, womit die berühmt-berüchtigte Argumente-Katze sich natürlich gleich wieder heftigst in den Schwanz beißen dürfte. Andererseits begrüße ich die Äußerungen von Herrn Voßkule als solche natürlich ausdrücklich: vielleicht sickert ja doch mal etwas von seinen Kritikpunkten in die heiligen Gefilde des Bundestags-Biotops durch. Spätestens bei 10 % Wahlbeteiligung dürfte denn aber auch jedem dadurch Betroffenen bewußt geworden sein, daß hier etwas versäumt wurde, das ohne größeren Ärger vielleicht nicht mehr nachgeholt werden kann.

    Wer sich dafür interessiert, wie "es" ganz früher mal war:
    http://www.verfassungen.de/de/de67-18/wahlgesetz69.htm
    http://de.wikipedia.org/wiki/Reichstag_(Norddeutscher_Bund)
    http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/geschichte/infoblatt/wahlen_kaiserreich.pdf
    http://de.wikipedia.org/wiki/Reichstag_(Deutsches_Kaiserreich)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht_und_Wahlsystem_der_Weimarer_Republik
  5. #34

    Zitat von hman2 Beitrag anzeigen
    Das ist nicht 100%ig richtig. Das BVerfG schafft durchaus auch eigenes Recht, man sehe sich vor allem das Beispiel der Informationellen Selbstbestimmung an.

    Da es hierzu keine Gesetze gab, hat das BVerfG die Sache selbst in die Hand genommen, und etwas geschaffen was ähnliche Wirkung entfaltet wie ein Gesetz.
    Das ist mir klar, das meinte ich auch mit meinem zugegebenermaßen etwas ominösem Hinweis auf "Daumenschrauben anziehen". Dennoch ist die Hauptaufgabe des BVerfG ein anderes und das aus gutem Grund. Wenn das BVerfG das Wahlrecht wieder für verfassungswidrig erklärt, dann, so meine ich mich zu erinnern, wird das kommen, was vom BVerfG bereits angedroht wurde, dass sie selbst im Notfall das Wahlrecht für die nächste Bundestagswahl ändern.
  6. #35

    hmmm.....

    Zitat von zwergmammut Beitrag anzeigen
    Die Schweiz hat keine Todesstrafe und noch nie wurde die Todesstrafte per Volksabstimmung eingeführt!
    Stimmt, aber lesen Sie mal die Umfragen in D nach einem Verbrechen....
    Zitat von zwergmammut Beitrag anzeigen
    Sie haben zuviel Vertrauen in Parlamente und Parteien (Ermächtigungsgesetz) und zu wenig zum Volk, das Übrigens die zusammensetzung dieser Parlamente bestimmt (also auch die pro Todesstrafe Partei wählen könnte).
    Nein, ich hab' Vertrauen in unsere Verfassung und die kontrollierende Oregane (also Presse, Personen, Denkende Mitmenschen und Gerichte)
    Und, ja, natürlich kann es passieren, dass eine Partei, welche die Todesstrafe fordert die Mehrheit bekommt. Aber diese müsste dann eine 2/3 Mehrheit bekommen um die Verfassung zu ändern. Beim Volk bin ich mir da in der Tat nicht so sicher.....
    Zitat von zwergmammut Beitrag anzeigen
    Zum Thema es zeigt das ist ein Unding ist Partein über das Wahlrecht entscheiden zu lassen und diese nicht in derlage sind sich mal nicht von kurzfristigen (Partei) Interessen leiten zu lassen.
    Wobei wo ist eigentlich der Vorteil für die FDP bei der neuen Regelung?
    Finde ich nicht, mich stört mehr, dass wir nicht über die Verfassung abstimmen durften, obwohl es nach der Wiedervereinigung eigentlich aus dem GG vorgesehen war.

    BTW: das Volk hat nämlich noch viel kurzfristigere Interessen als Parteien, die wollen nämlich an der Macht bleiben....

    Und auch um es klar zu stellen, ich gehöre keinem Parlament und auch keiner Partei an.

    P.S: Die FDP hat halt was anderes versprochen bekommen, Ich glaub' das nennt man dann Kompromiss ;-)
  7. #36

    Schnellaktion

    Zitat von socrateased Beitrag anzeigen
    Eine echte Reform von Wahlgesetzen ist in einer Schnellaktion schlicht nicht zu machen,
    Schnellaktion? Die Politik hat vier Jahre Zeit gehabt! Das Urteil war aus dem Jahr 2008 !
  8. #37

    Verfassungsrichter Voßkuhle

    Nanu, seid wann hat den Deutschland wieder eine Verfassung ?
    Es müsste sie zwar schon seid Jahren geben , aber in einer Diktatur wird von den Politikern alles gegen eine Verfassung getan. Immerhin wäre es dann mit ihrer Selbstbedienung vorbei.
  9. #38

    BVerfG

    Zitat von fragel Beitrag anzeigen
    Nanu, seid wann hat den Deutschland wieder eine Verfassung ?
    Wundert es Sie wirklich, dass am Verfassungsgericht Verfassungsrichter rumlaufen? Womit hätten Sie gerechnet? Marsmännchen? :-)
  10. #39

    Zitat von Politik_student Beitrag anzeigen
    Deutschland hat zur Zeit einen Disproportionalitätsindex von 3,4. Dieser misst die disproportionalitäten zwischen errungen Stimmen und errungenen Sitzen. Andere Länder, wie zum Beispiel Kanada (15,4), Frankreich (13,9) oder Japan (16,1) haben wesentlich höhere Disproportionalitäten. Um eine möglichst proportionale Wahl zu ermöglichen, müsste man in Deutschland das Wahlsystem von der personalisierten Verhältniswahl hin zur allgemeienn Verhältniswahl abändern...ergo keine Überhangmandate und kein Negatives Stimmgewicht.
    Kleiner Vorschlag von mir.
    Kopieren Sie Ihren Text in das Feld das in folgendem link zu finden ist.
    BlaBlaMeter - wie viel Bullshit steckt in Ihrem Text?
    Na erfolgreich.
    O :)








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