Versicherungsstreit: Der teure Tod des kleinen Magnus

Nichts haben sich Silvia und Marcell Müller so gewünscht wie ein Baby. Doch ihr Sohn, ein Frühchen, stirbt nach 54 Tagen. Während seines Überlebenskampfes versäumten es die Eltern, Magnus bei einer Versicherung anzumelden. Nun droht ihnen der finanzielle Ruin: Sie sollen 103.000 Euro zahlen.

http://www.spiegel.de/panorama/gesel...733243,00.html
  1. #540

    Minusgeschaeft

    Zitat von mediterranea Beitrag anzeigen
    Und da gibt es die unabänderlichen Gutmenschen, die jedem alles bezahlen wollen, und die, die meinen, dass man für seine Fehler gerade stehen muss und es etwas seltsam finden, dass dieses Paar partout sein Haus nicht aufgeben will - und dies auch noch als Minusgeschäft betiteln würde -, und nun auf den Goodwill der KVs bzw. der Gutmenschen hofft.
    Ich glaube mit dem "Minusgeschaeft" meinen die Muellers dass sie im Moment nich soviel fuer ihr Huas kiregen werden, wie sie dafuer bezahlt haben.

    Wie schon oft hier geschrieben, ist es nicht so, dass die Eltern bewusst entschieden haben, keine KV abzuschliessen. Sie haben diese Pflicht schlicht uebersehen. In einem Land in dem Versicherung Pflicht ist, und eigentlich automatisch funktioniert, halte ich das fuer nachsehbar. Hier steht das Versaeumnis in keinem Verhaeltnis zum Schaden. Das so zu sehen hat nichts mit Gutmenschentum zu tun, noch nicht mal was mit Mitgefuehl, sondern einfach nur mit gesundem Menschenverstand.
  2. #541

    Dummes Zeug

    Zitat von marit Beitrag anzeigen
    Das was passiert ist war bei der Vorgeschichte absehbar und ein planbar.
    Ja natuerlich. Wenn man weiss, was passiert ist, ist das immer ganz leicht...
    Bereits mit der überteuerten Befruchtung war klar das das ganze mit größter Wahrscheinlichkeit im Krankenhaus endet.
    Haeh? Hab ich da was ueberlesen? Ich habe da nichts von IVF gelesen. Und warum ueberteuert? Was waren denn die Leistungen? Wieveil sollen die denn Marit's Meinung nach kosten duerfen?

    Die Eltern wurden nicht überrascht, sie wussten das die Schwangerschaft mit größter Wahrscheinlichkeit Problematisch verlaufen wird.
    Based on what??? Nur weil sie keine natuerliche Befruchtung zustandebekommen haben? Sowas kann vollkommen triviale Gruende haben, die sich nicht auf die Schwangerschaft auswirken... Sie scheinen da ja Hintergrundwissen zu haben, warum teilen Sie das nicht? Orakelhaftes Geschwurbel wie Ihres haette ich jedenfall nicht als Warnung ernst genommen.

    Trotzdem hielten sie es es nicht für nötig sich rechtzeitig zu informieren und zu versichern.
    Waren doch beide versichert...

    Zwei Fehlgeburten, Medizinische Hilfe (15000€) für eine dritte Schwangerschaft, wieder Komplikationen
    ...alles nicht unueblich. Viele Schwangerschaften verlaufen problemlos nach so einer Vorgeschichte. Sie verblasen hier nur dumme Vorurteile.

    falsche Angaben im Krankenhaus
    Die Ma hat ihre KV angegeben, soe wie das jede Mutter macht. Was ist daran falsch?

    mehrmaliges ignorieren von Ratschlägen der Versicherung.
    Ja, wenn mein Kind im Sterben liegt, wuerde ich mir auch keine Seitenlangen rechtsdeutschen Schriebe ansehen...

    Es war ihre Entscheidung all das zu riskieren. Sie haben falsch gepokert und verloren.
    Niemand hat hier gepokert. Die Eltern haben eine obskure Regel verletzt, die Sie vermultich auch nicht vor dem lesen dieses Artikels kannten, die vollkommen unsinnig ist und im Falle des nicht-Erfuellens vollkommen unnoetige Haerte erzeugt. Dies gehoert abgeschafft - keine zwei-Klassen Fruehchen-Medizin. Grundversorgung fuer alle Babies!
  3. #542

    Yohh

    Zitat von fallobst24 Beitrag anzeigen
    Also so leid es mir auch tut für die Eltern, die so etwas schlimmes durchgemacht haben, ich sehe jetzt keinerlei Schuld bei den Versicherungen. Natürlich haben die Eltern berechtigterweise die Sympathien auf ihrer Seite, aber dass SPON daraus eine Underdog-gegen-bösen-Konzern-Geschichte draus bastelt halte ich für lächerlich.
    Ganz schön hartherzig! Aber Sie denken wahrscheinlich immer an alles.
  4. #543

    Falsche Information?

    Zitat von marit Beitrag anzeigen
    Wo steht das die DAK die Eltern falsch informiert hat?
    Rund vier Wochen ist Magnus jetzt alt. Es ist Ende Mai. "Silvia Müller telefoniert mit der DAK. Die Mutter erfährt, dass sie ihren Sohn bei der Versicherung anmelden muss."
    Sie erhält den Hinweis das sie das Kind anmelden muss, und er eben nicht automatisch versichert ist.
    Spiegel:
    "... Eine Stunde nach der Geburt unterschreibt Marcell Müller einen Behandlungsvertrag für seinen Sohn. Darauf steht die DAK als Versicherung. Die Klinik denkt, das Kind sei über die Mutter versichert...Rund vier Wochen ist Magnus jetzt alt. Es ist Ende Mai. Silvia Müller telefoniert mit der DAK. Die Mutter erfährt, dass sie ihren Sohn bei der Versicherung anmelden muss. Die Kasse schickt Unterlagen für eine Familienversicherung...Am 16. Juni 2010 lehnt die DAK den Antrag auf eine beitragsfreie Mitversicherung ab. Wenn einer der Ehepartner privatversichert ist, muss das Kind extra versichert werden...Die DAK will eine gerichtliche Klärung ...Kompromissbereiter klingt die DAK, wenn auch etwas verklausuliert: "Wir sind der Rechtsauffassung, dass in diesem Fall die Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung besteht."

    Für all diejenigen, die die harte Realität deutscher Gerichte noch nicht erreicht hat, sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen von Gerichtsprozessen im nachhinein häufig "Telefonvermerke" als Beweis angeboten werden, an deren Inhalt sich niemand erinnern kann und die mal die eine Seite und mal die andere Seite "stützen".

    Laut Spiegel hat hier die DAK sich über Wochen (bis zum 16.06.2010) nur mit der beitragsfreien Familienversicherung beschäftigt, obwohl für die DAK bereits ab Kenntnis der Schwangerschaft erkennbar (und durch Nachfrage ermittelbar) war, dass die Familienversicherung nach § 10 Abs. 1 SGB V nur unter der Voraussetzung entsteht, dass der andere Partner nicht i.S.v. § 16 Abs. 3 SGB V in der PKV versichert ist.

    Der Begriff "Familienversicherung" ist ein juristischer Begriff und betrifft die "automatische" beitragsfreie Versicherung beim Stammversicherten. Hiervon zu trennen ist die beitragspflichtige freiwillige Versicherung in der GKV nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Die DAK hat laut dem im Spiegel dargestellten Sachverhalt "schickt Unterlagen für eine Familienversicherung" im Rahmen des Telefonats mit der Mutter entweder nicht hinreichend nachgefragt oder falsch beraten, sonst hätte die DAK nicht die falschen Unterlagen für die "Familienversicherung" (= § 10 Abs. 1 SGB V) sondern die richtigen Unterlagen für die freiwillige Versicherung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) gesendet.

    Wer hier den Eindruck bekommt, dass das mit den §§ sehr kompliziert ist und man da kaum "durchsteigt", der bekomt einen Eindruck davon, wie die Eltern in der konkreten Situation überfordert und von der Krankenkasse und dem Krankenhaus "allein" gelassen wurden. Sowohl für die DAK als auch für das Krankenhaus dürfte die Differenzierung des Krankenversicherungssystems "täglich Brot" und somit erkennbar gewesen sein.

    Die Eltern hatten nach Erhalt der Ablehnung der "Familienversicherung" durch die DAK am 17.06.2010 noch 5 Tage Zeit, die richtige Entscheidung zu treffen. Dass in diesen 5 Tagen das Wochenende lag wurde bereits erwähnt.

    Aus dem Spiegelsachverhalt lässt sich - gegenwärtig - eine zumindest "missglückte" Beratung durch die DAK erkennen, welche ihrer Pflicht aus § 14 SGB I mithin nur "eingeschränkt" nachgekommen sein dürfte.
  5. #544

    § 2 VVG ist nicht § 2 MB/KK - Richtig!

    Zitat von entsorgter_Vater Beitrag anzeigen
    MBKK/2009
    § 2 Beginn des Versicherungsschutzes
    (2) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein.
    An dieser Stelle mein Dank für den Hinweis. Ich hatte bisher stets die freiwillige Versicherung in der PKV unzutreffend mit § 2 Abs. 2 VVG bezeichnet. Richtig muss es lauten § 2 Abs. 2 MB/KK.

    Inhaltlich ändert sich hierdurch aber nichts.
  6. #545

    Versicherungsrechtskauderwelsch

    Zitat von entsorgter_Vater Beitrag anzeigen
    MBKK/2009
    § 2 Beginn des Versicherungsschutzes
    (2) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein.

    Tarifbestimmungen
    A5. Neugeborenennachversicherung
    Für Neugeborene, die gemäß § 2 Abs. 2 MB/KK 2009 ab Geburt mitversichert werden, sind die monatlichen Beitragsraten erst von dem auf die Geburt folgenden Monat an zu zahlen.
    Danke für den weiteren Anschauungsunterricht!

    Für all diejenigen, die bisher schon die "Komplexheit" der Normierungen und die Unverständlichkeit der Regelungen bemerkt haben, hier noch einige Ergänzungen.

    Es gibt ein Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auf dessen Grundlage die "Privaten" (= PKV) sich für ihre Versicherungsverträge Allgemeine Geschäftsbedingungen formuliert haben. Hierzu zählen auch die MB/KK (= Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen).

    Nun ist es so, dass die privaten Versicherungen gern (zu ihren Gunsten) in ihren MB/KK vom Gesetz abweichen um hierdurch Geld zu sparen. Dann müssen erst wieder die Gerichte angerufen werden, um die Vereinbarkeit der MB/KK mit dem VVG zu prüfen.

    In der Vergangenheit hat dies z.B. dazu geführt, dass nach den MB/KK 94 die Versicherungen ihre Beiträge für Neugeborene nicht ab dem Tag der Geburt, sondern "zum Ersten des Geburtsmonats" berechnet haben. Dies widersprach der gesetzlichen Regelung in § 198 VVG, woraufhin die MB/KK geändert und an das Gesetz angepasst werden mussten.

    Gegenwärtig sind viele PKV weitgehend der Meinung, nach den MB/KK 2009 sei ein Neugeborenes, wenn beide Eltern in der PKV versichert sind, stets nach den Bedingungen des "schlechter" versicherten Elternteils zu versichern, obwohl sich dies aus dem Gesetz nicht ergibt. Man spart so aber Geld. Die überwiegende Meinung der "Juristerei" geht jedoch davon aus, dass die Bedingungen des "besser" versicherten Elternteils maßgeblich sind.

    All dies zeigt, wie komplex die Materie ist. Aus diesem Grund erlaube ich mir die Bemerkung "Und wer von Euch ohne Sünde ist, der werfe weiterhin Steine auf die Müllers!".
  7. #546

    Das verschlägt einem die Sprache....

    Woher nehmen Sie eigentlich das Recht den Eltern vorzuhalten, ihr Kind retten zu wollen? Im Leben läuft bei weitem nicht alles nach Plan. Kaum eine Schwangerschaft oder Geburt gleicht der anderen. Woher erdreisten Sie sich eigentlich zu bestimmten, wo hier der natürliche Standard liegt? Ihre Aussage trieft vor Arroganz, Egomanie und Unverständnis. Es geht hier um ein Menschenleben, das scheinen Sie völlig vergessen zu haben. Wenn es um Raucher oder Alkoholiker oder Drogenabhängige gehen würde, die ihr Leben bewusst schädigen, dann könnte man vielleicht ganz entfernt Ihre Argumentation verstehen. Aber bei einem unschuldigen geborenen Kind, für das sich die Eltern bewusst entschieden haben (also nicht aus welchen Gründen auch immer abgetrieben haben), handelt es sich um ein Menschenleben, das es vorurteilsfrei und ohne Wenn und Aber zu erhalten gilt. Da ist jede Chance auf Überleben wert, sie zu ergreifen. Tut mir leid Ihre Gefühlskälte schockiert mich. Sie haben kein Recht solche Dinge zu fordern!

    Zitat von Tyrsoleen Beitrag anzeigen
    Meinung, daß alle Kinder, die innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt nicht selbständig leben können, den Weg alles Lebens gehen sollen. Wäre ich gläubig würde ich wohl sagen, Gott hat es so entschieden und das lebensunfähige Geschöpf zu sich genommen. Als Atheist sage ich, es kann nicht sein, daß soviel Geld investiert wird in ein lebensuntüchtiges Wesen, aber gleichzeitig alten Menschen, die ihr Leben lang Werte geschaffen haben vorgerechnet wird, warum sie auf Behandlungen verzichten müssen.
    Und jetzt komme mir keiner mit Moral oder so. Wenn die Natur es nicht will, das ein Wesen alleine lebt, dann ist das so und der Mensch hat kein Recht, der Natur ins Handwerk zu pfuschen. Zumal diese Frühchen in den meisten Fällen behindert bleiben und ein Leben lang nur Kosten verursachen.
  8. #547

    Mbkk2009

    Zitat von eichsfelder37 Beitrag anzeigen
    In der Vergangenheit hat dies z.B. dazu geführt, dass nach den MB/KK 94 die Versicherungen ihre Beiträge für Neugeborene nicht ab dem Tag der Geburt, sondern "zum Ersten des Geburtsmonats" berechnet haben. Dies widersprach der gesetzlichen Regelung in § 198 VVG, woraufhin die MB/KK geändert und an das Gesetz angepasst werden mussten.
    In der PKV die ich kenne steht es seit Jahren in den Tarifbedingungen daß der Geburtsmonat beitragsfrei ist

    Zitat von eichsfelder37 Beitrag anzeigen
    Gegenwärtig sind viele PKV weitgehend der Meinung, nach den MB/KK 2009 sei ein Neugeborenes, wenn beide Eltern in der PKV versichert sind, stets nach den Bedingungen des "schlechter" versicherten Elternteils zu versichern, obwohl sich dies aus dem Gesetz nicht ergibt.
    Das gibt die MB/KK aber nicht her. Die Formulierung dort ist eindeutig.
    "Maximal der Versicherungsschutz des Elternteils wenn der Elternteil mindestens 3 Monate versichert ist"
  9. #548

    Spontanberatung?

    Zitat von entsorgter_Vater Beitrag anzeigen
    Das Kind wird nicht Versicherungsnehmer. Das Recht zur Mitversicherung hat ein min. 3 Monate versicherter Elternteil
    Danke für Pointierung. Hier liegt eines der rechtlichen Probleme!

    In der GKV braucht, wenn beide Eltern in einer GKV versichert sind (= Regelfall), kein Antrag auf Versicherung des Kindes gestellt werden. Das Kind ist kraft Gesetz "automatisch" in der sog. "Familienversicherung" nach § 10 Abs. 1 SGB V "mitversichert".

    Ist hingegen (wie hier) eines der Eltern in der PKV (i.S.V. § 10 Abs. 3 SGB V), dann kann bei der GKV die freiwillige beitragspflichtge Versicherung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) für das Neugeborene beantragt werden. Hierbei wird das Kind selbst eigener Versicherungsnehmer. Das weiß auch die DAK, weil die DAK erst jüngst vor dem BSG (vgl. BSG 12.05.2005 - B 3 KR 18/04 R) diesbezüglich mit einem ihrer Versicherungsnehmer hierum geklagt hat.

    In der PKV muss die Versicherung für das Neugeborene auch nicht "beantragt", sondern nur fristgemäß "angezeigt" werden(§ 2 Abs. 2 MB/KK), um die Versicherung zu begründen und eine sog. Rückwärtsversicherung ab dem Zeitpunkt der Geburt zu erreichen. Die Frist hierfür normiert § 2 Abs. 2 MB/KK 2009 mit 2 Monaten. Diese Frist wurde aber - aus entschuldbaren Gründen - nicht eingehalten.

    Das Kind hätte eigenständiger Versicherungsnehmer der DAK werden können, wenn es vor seinem Ableben durch die Eltern einen Antrag auf freiwillige beitragspflichtige Versicherung in der GKV nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V gestellt hätte. Hierüber wurden die Eltern von der DAK frühestens am 17.06.2010 informiert. Das Kind starb 5 Tage später. Eine eigenständige Versicherung in der DAK war danach nicht mehr möglich.

    Somit stellt sich folgende Frage:
    Wollte die DAK die Kosten des (absehbar kostenträchtigen) Versicherungsnehmers Magnus Müller nicht übernehmen oder wird bei der DAK einfach langsam gearbeitet, so dass auch mal potentielle Versicherungsnehmer bis zur Antragstellung wegsterben können?

    Sollte die richtige Antwort in der zweiten Alternative liegen, haben die Eltern eine Chance auf Schadensersatz infolge Verstoßes gegen die Beratungspflichten nach § 14 SGB I und die vom BSG für derartige Fälle entwickelten "Spontanberatungspflicht". Kenntnis hatte die DAK ab Mitteilung der Schwangerschaft (spätestens ab Mitteilung der Geburt) - "beraten" hat sie 5 Tage vor Tod am 17.06.2010, dass ist wohl kaum "spontan".

    P.S. Intensivere Beratungstelefonate sollen im Juli 2010 stattgefunden haben (?) - da war das Kind bereits tot und ein Versicherungsantrag für die freiwillige GKV war nicht mehr möglich.
  10. #549

    .

    Zitat von eichsfelder37 Beitrag anzeigen

    An all diejenigen aber, die hinterher immer schlauer sind, sei noch einmal appelliert, das hier eine Ausnahmesituation für die Eltern eines sterbenden Kinds vorlag, so dass Häme und Spott "unangemessen" sind.
    Ich habe hier im Forum noch keine Häme oder Spott gegenüber den Eltern gelesen, Sie etwa?