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Versicherungsstreit: Der teure Tod des kleinen Magnus
Nichts haben sich Silvia und Marcell Müller so gewünscht wie ein Baby. Doch ihr Sohn, ein Frühchen, stirbt nach 54 Tagen. Während seines Überlebenskampfes versäumten es die Eltern, Magnus bei einer Versicherung anzumelden. Nun droht ihnen der finanzielle Ruin: Sie sollen 103.000 Euro zahlen.
http://www.spiegel.de/panorama/gesel...733243,00.html
- #150 07.12.2010 13:35 von Klo
Herr Zensor, das ist ein Fachbeitrag. Wenn unerwünscht, dann bitte melden. 4. Versuc
Magnus war ein Mensch, der nicht versichert war. Die Frage ist nun, warum er behandelt wurde, wenn er nicht versichert war. Wenn ich mit meinem Kind zum Arzt gehe, dann muss ich dessen Versichertenkarte vorlegen, sonst gibt es allenfalls eine Notbehandlung und die Karte muß innerhalb einiger Tage nachgereicht werden. Warum hat das Krankenhaus also nicht die Versichertenkarte verlangt?
Wenn es sich um Versichertenbetrug handelt, dann ist rein rechtlich der kleine Magnus der Betrüger. Ansprüche sind an ihn zu stellen. Die Eltern täten gut daran, das Erbe auszuschlagen. Folge: das Krankenhaus bleibt auf den Behandlungskosten sitzen.
Die Eltern haben mit diesem Fall nichts zu tun, da sie selbst ja versichert sind. Das Krankenhaus hätte den Versicherungsnachweis von Magnus einfordern müssen und kann jetzt nicht hinterher kommen und an andere Menschen eine Rechnung schicken. Wenn der Empfänger der Rechnung, also Klein-Magnus, verstorben ist, dann ist das tragisch, weil das Krankenhaus seine Forderungen nur noch an die Erben stellen kann, falls es welche gibt.
Mein Herr, befremdlich ist es allenfalls, dass das Krankenhaus jemanden ohne Versichertenkarte behandelt hat. Hätte das Krankenhaus dies nicht versäumt, dann wäre das Kind wohl versichert worden. Alles andere ist Mumpitz.
Mein Herr, in diesem Land wird ohne Karte niemand behandelt. Warum hat das Krankenhaus denn nicht die Vorlage der Karte verlangt? Auch dafür wären 2 Monate nun wirklich genug gewesen. Man kann jetzt nicht den gestreßten und geplagten Eltern ein Versäumnis vorwerfen, wenn man selbst ein Versäumnis begangen hat. Dann darf man sich nämlich nicht wundern, wenn man auf seiner Rechnung sitzen bleibt.
Versuchen Sie doch mal, eine OP in einem Krankenhaus zu bekommen, ohne dass Sie eine Versichertenkarte vorlegen müssen. Merken Sie's? - #151 07.12.2010 13:36 von
Äpfel und Birnen
In Ihrem Beispiel sehe ich das genauso - nur ist der Vergleich schwachsinnig.
Die Versicherung des Kindes wäre in diesem Fall eine reine Formsache gewesen und man kann sogar sehr eindeutig feststellen, bei welcher Versicherung das Kind wohl versichert worden wäre.
Anders als in ihrem Beispiel konnten die Eltern keinen Moment darauf spekulieren, aus der nicht-Versicherung einen Vorteil zu ziehen. Der "Schaden" (der Begriff ist das Letzte in diesem Zusammenhang) ist in diesem Fall auch nicht nach einiger Zeit eingetreten sondern quasi schon bei der Geburt. Und wie sie dem Bericht ja entnehmen können, wäre es vor Ablauf der Fristen, anders als bei jeder anderen Versicherung, sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Krankenversicherung trotz des bereits eingetretenen Schadens kein Problem gewesen, quasi nachzuversichern.
In diesem Fall gilt nur eines: Die Eltern haben einen bedauerlichen Formfehler gemacht. Ein Gericht wird hoffentlich feststellen, dass man deswegen nicht seine finanzielle Existenz verlieren darf und eine der Versicherungen verpflichten, die Zahlung zu übernehmen. Ich werte das Verhalten der Versicherungen übrigens ohnehin so, dass auch diese selbst (zumindest die Sachbearbeiter) die Verpflichtung durch ein Gericht eher als Erlaubnis bewerten werden, die Kosten übernehmen zu dürfen. - #152 07.12.2010 13:37 von
- #153 07.12.2010 13:37 von
- #154 07.12.2010 13:38 von
Wer soll zahlen?
Welche Krankenkasse werden zahlen?
Die Continental sehe ich noch am wenigsten in der Pflicht. Vielleicht kommt aber auch die Uniklinik Göttingen den Eltern entgegen, das ist zwar alles sehr traurig.
Aber als Vater, der selbst privatversichert ist, sollte man wissen, dass für ein neugeborenes Kind nur 2 Monate Kontrahierungszwang seitens der PKV besteht und ein Kind mit solch immensen Vorerkrankungen sollte man sofort privat versichern und nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten. - #155 07.12.2010 13:39 von
Kann der Spiegel eine Spendenkonto eröffnen
Es wäre toll, wenn der Spiegel ein Spendenkonto eröffnen könnte! Ich bin es so leid, welche Kommentare zum Teil geschrieben werden, was sind das für Menschen. Der Staat und die Versicherungen lassen uns in solchen Situationen so wie so alleine.
Ich würde so gerne Spenden...
Und wer das nicht will sollte lieben schweigen!!! - #156 07.12.2010 13:40 von
An alle Rechthaber
Diese ganze Diskussion hier widert mich an. Es geht nicht um Recht haben. Wer das nicht versteht, der tut mir aufrichtig leid. Wer hier Fristen und Beträge als Argumentationsgrundlage anführt ebenfalls. Und bei manchen Kommentaren läuft es mir kalt den Rücken runter, wenn ich mir das dazugehörige Menschen- und Weltbild vorstelle.
- #157 07.12.2010 13:46 von
Hauptsache getauft...
Ich habe selbst vier Kinder und da ist auch nicht alles so gelaufen, wie man sich das wünscht. Von daher kann ich mir das sehr wohl vorstellen. Das Kind hätte auch noch nach seiner Genesung getauft werden können, wenn man dies denn will. So etwas ist in solchen Situationen völlig unwichtig. Wenn die Eltern das anderes sehen und dann entsprechende Prioritäten setzen, dann müssen sie die Konsequenzen auch selbst tragen.
Wozu muss ein drei Tage altes todsterbenskrankes Kind Mitglied in einer Kirche werden? - #158 07.12.2010 13:46 von
- #159 07.12.2010 13:47 von
ach so!
Das wird ja immer schöner! Jetzt ist sogar die Politik schuld! Weil sie bisher nicht jeden erdenklichen Fall von persönlichem Versagen durchdacht und abgesichert hat. Wegen Menschen wie Ihnen werden in Brüssel Gurkenkrümmungsgrade festgelegt. Wegen Menschen wie Ihnen werden Navigationssystemhersteller verklagt, weil ein Volltrottel blind rechts ins Hafenbecken abgebogen und halb ersoffen ist.
Ade Homo sapiens!
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