Versicherungsstreit: Der teure Tod des kleinen Magnus

Nichts haben sich Silvia und Marcell Müller so gewünscht wie ein Baby. Doch ihr Sohn, ein Frühchen, stirbt nach 54 Tagen. Während seines Überlebenskampfes versäumten es die Eltern, Magnus bei einer Versicherung anzumelden. Nun droht ihnen der finanzielle Ruin: Sie sollen 103.000 Euro zahlen.

http://www.spiegel.de/panorama/gesel...733243,00.html
  1. #150

    Herr Zensor, das ist ein Fachbeitrag. Wenn unerwünscht, dann bitte melden. 4. Versuc

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Nichts haben sich Silvia und Marcell Müller so gewünscht wie ein Baby. Doch ihr Sohn, ein Frühchen, stirbt nach 54 Tagen. Während seines Überlebenskampfes versäumten es die Eltern, Magnus bei einer Versicherung anzumelden. Nun droht ihnen der finanzielle Ruin: Sie sollen 103.000 Euro zahlen.

    http://www.spiegel.de/panorama/gesel...733243,00.html
    Magnus war ein Mensch, der nicht versichert war. Die Frage ist nun, warum er behandelt wurde, wenn er nicht versichert war. Wenn ich mit meinem Kind zum Arzt gehe, dann muss ich dessen Versichertenkarte vorlegen, sonst gibt es allenfalls eine Notbehandlung und die Karte muß innerhalb einiger Tage nachgereicht werden. Warum hat das Krankenhaus also nicht die Versichertenkarte verlangt?

    Wenn es sich um Versichertenbetrug handelt, dann ist rein rechtlich der kleine Magnus der Betrüger. Ansprüche sind an ihn zu stellen. Die Eltern täten gut daran, das Erbe auszuschlagen. Folge: das Krankenhaus bleibt auf den Behandlungskosten sitzen.

    Die Eltern haben mit diesem Fall nichts zu tun, da sie selbst ja versichert sind. Das Krankenhaus hätte den Versicherungsnachweis von Magnus einfordern müssen und kann jetzt nicht hinterher kommen und an andere Menschen eine Rechnung schicken. Wenn der Empfänger der Rechnung, also Klein-Magnus, verstorben ist, dann ist das tragisch, weil das Krankenhaus seine Forderungen nur noch an die Erben stellen kann, falls es welche gibt.


    Zitat von BratSchnitte Beitrag anzeigen
    Allerdings finde ich es schon etwas befremdlich, dass man nicht an die Versicherung wohl aber an den Pfaffen gedacht hat.
    Mein Herr, befremdlich ist es allenfalls, dass das Krankenhaus jemanden ohne Versichertenkarte behandelt hat. Hätte das Krankenhaus dies nicht versäumt, dann wäre das Kind wohl versichert worden. Alles andere ist Mumpitz.


    Zitat von ItchyDE Beitrag anzeigen
    So tragisch der Fall auch ist, das Verhalten der Eltern ist für mich einfach verantwortungslos. Als meine Tochter geboren wurde, habe ich noch am selben Tag bei der Krankenversicherung angerufen und nachgefragt, was ich denn tun müsste, damit sie umgehend versichert ist. Diese Eltern haben das in 2 Monaten nicht geschafft, was ich persönlich bedauerlich finde, den Versicherungen da aber irgendein Form von Kaltherzigkeit vorzuwerfen, ist jedoch nicht angebracht.
    Mein Herr, in diesem Land wird ohne Karte niemand behandelt. Warum hat das Krankenhaus denn nicht die Vorlage der Karte verlangt? Auch dafür wären 2 Monate nun wirklich genug gewesen. Man kann jetzt nicht den gestreßten und geplagten Eltern ein Versäumnis vorwerfen, wenn man selbst ein Versäumnis begangen hat. Dann darf man sich nämlich nicht wundern, wenn man auf seiner Rechnung sitzen bleibt.

    Versuchen Sie doch mal, eine OP in einem Krankenhaus zu bekommen, ohne dass Sie eine Versichertenkarte vorlegen müssen. Merken Sie's?
  2. #151

    Äpfel und Birnen

    Zitat von Tyrsoleen Beitrag anzeigen
    ich spare mir die Hausratsversicherung und wenn mein Haus abgebrannt ist, dann zahle ich mal schnell ein Jahr nach und bekomme den ganzen Schaden ersetzt. Nur so funktionieren Versicherungen eben nicht. Und das ist auch gut so.
    Pech gehabt. Kurz und knapp.
    In Ihrem Beispiel sehe ich das genauso - nur ist der Vergleich schwachsinnig.

    Die Versicherung des Kindes wäre in diesem Fall eine reine Formsache gewesen und man kann sogar sehr eindeutig feststellen, bei welcher Versicherung das Kind wohl versichert worden wäre.

    Anders als in ihrem Beispiel konnten die Eltern keinen Moment darauf spekulieren, aus der nicht-Versicherung einen Vorteil zu ziehen. Der "Schaden" (der Begriff ist das Letzte in diesem Zusammenhang) ist in diesem Fall auch nicht nach einiger Zeit eingetreten sondern quasi schon bei der Geburt. Und wie sie dem Bericht ja entnehmen können, wäre es vor Ablauf der Fristen, anders als bei jeder anderen Versicherung, sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Krankenversicherung trotz des bereits eingetretenen Schadens kein Problem gewesen, quasi nachzuversichern.

    In diesem Fall gilt nur eines: Die Eltern haben einen bedauerlichen Formfehler gemacht. Ein Gericht wird hoffentlich feststellen, dass man deswegen nicht seine finanzielle Existenz verlieren darf und eine der Versicherungen verpflichten, die Zahlung zu übernehmen. Ich werte das Verhalten der Versicherungen übrigens ohnehin so, dass auch diese selbst (zumindest die Sachbearbeiter) die Verpflichtung durch ein Gericht eher als Erlaubnis bewerten werden, die Kosten übernehmen zu dürfen.
  3. #152

    Das

    Zitat von pechma Beitrag anzeigen
    Mitleid mit dem Kind?
    Was haben die Eltern und Ärzte diesem armen Wesen angetan?
    "Er hat nur noch still geweint und nicht mal mehr Berührungen ertragen". Wie herzlos kann ein Mensch sein. Ein Tier würde man nicht so leiden lassen.
    Das ist der erste Beitrag den ich voll und ganz un terschreiben kann.
    Wer fragt nach dem Leid und den Qualen des Säuglings?
    Die Eltern? Den Eindruck habe ich nicht.
  4. #153

    ...

    Zitat von AusVersehen Beitrag anzeigen
    Bei allem Respekt, aber wer am Geburtstag seines Kindes an nichts wichtigeres denkt, als sein Kind bei der Krankenkasse anzumelden, der scheint autistisch zu sein.
    Korrekt. Ein eigener Email-Account hat höhere Priorität.
  5. #154

    Wer soll zahlen?

    Zitat von edmonddantès Beitrag anzeigen
    Man kann nur hoffen, dass Silvia und Marcel Müller es vermeiden all diesen Mist hier im Forum zu lesen.

    Wen interessiert es, dass jemand die formalen Regeln nicht eingehalten hat, während er und sein Partner um das gemeinsame Kind kämpfen. Im teleologischen Sinne hat der Gesetzgeber doch vorgesehen, dass es uns allen ermöglicht ist Kinder in die Welt zu bringen. Das wird dann auch jedes Gericht so entscheiden und die Krankenkassen werden zahlen.
    Ich schäme mich für all die Kontrollfreaks hier im Forum, welche irgendwas von formal richtigen, aber dann vielleicht moralisch falschen Gründen daherreden.
    Welche Krankenkasse werden zahlen?

    Die Continental sehe ich noch am wenigsten in der Pflicht. Vielleicht kommt aber auch die Uniklinik Göttingen den Eltern entgegen, das ist zwar alles sehr traurig.

    Aber als Vater, der selbst privatversichert ist, sollte man wissen, dass für ein neugeborenes Kind nur 2 Monate Kontrahierungszwang seitens der PKV besteht und ein Kind mit solch immensen Vorerkrankungen sollte man sofort privat versichern und nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten.
  6. #155

    Kann der Spiegel eine Spendenkonto eröffnen

    Es wäre toll, wenn der Spiegel ein Spendenkonto eröffnen könnte! Ich bin es so leid, welche Kommentare zum Teil geschrieben werden, was sind das für Menschen. Der Staat und die Versicherungen lassen uns in solchen Situationen so wie so alleine.
    Ich würde so gerne Spenden...
    Und wer das nicht will sollte lieben schweigen!!!
  7. #156

    An alle Rechthaber

    Diese ganze Diskussion hier widert mich an. Es geht nicht um Recht haben. Wer das nicht versteht, der tut mir aufrichtig leid. Wer hier Fristen und Beträge als Argumentationsgrundlage anführt ebenfalls. Und bei manchen Kommentaren läuft es mir kalt den Rücken runter, wenn ich mir das dazugehörige Menschen- und Weltbild vorstelle.
  8. #157

    Hauptsache getauft...

    Zitat von suum.cuique Beitrag anzeigen
    Koeenen Sie sich vorstellen in welchen seelischen Noeten Eltern stecken wo das Kind todkrank ist, bzw gestorben ist?

    Voll daneben Ihr Komentar.
    Ich habe selbst vier Kinder und da ist auch nicht alles so gelaufen, wie man sich das wünscht. Von daher kann ich mir das sehr wohl vorstellen. Das Kind hätte auch noch nach seiner Genesung getauft werden können, wenn man dies denn will. So etwas ist in solchen Situationen völlig unwichtig. Wenn die Eltern das anderes sehen und dann entsprechende Prioritäten setzen, dann müssen sie die Konsequenzen auch selbst tragen.
    Wozu muss ein drei Tage altes todsterbenskrankes Kind Mitglied in einer Kirche werden?
  9. #158

    kein Titel

    Zitat von pechma Beitrag anzeigen
    Mitleid mit dem Kind?
    Was haben die Eltern und Ärzte diesem armen Wesen angetan?
    "Er hat nur noch still geweint und nicht mal mehr Berührungen ertragen". Wie herzlos kann ein Mensch sein. Ein Tier würde man nicht so leiden lassen.
    Waren Sie schon mal in Altenheimen?
  10. #159

    ach so!

    Zitat von mitbürger Beitrag anzeigen
    Wenn ich mich an die Oderflut zurückerinnere bekamen doch auch die eine Entschädigung vom Staat, die nicht versichert waren. Hier handelt es sich um ein Unglück, für das die Eltern nichts können. Beide waren versichert, doch beide Versicherungen weigern sich, die Kosten zu.....
    Das wird ja immer schöner! Jetzt ist sogar die Politik schuld! Weil sie bisher nicht jeden erdenklichen Fall von persönlichem Versagen durchdacht und abgesichert hat. Wegen Menschen wie Ihnen werden in Brüssel Gurkenkrümmungsgrade festgelegt. Wegen Menschen wie Ihnen werden Navigationssystemhersteller verklagt, weil ein Volltrottel blind rechts ins Hafenbecken abgebogen und halb ersoffen ist.

    Ade Homo sapiens!