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Verschwiegenheitspflicht: Erst zu viel geplaudert, dann gefeuert

Betriebsgeheimnisse heißen so, weil sie geheim sind. Wenn ein Mitarbeiter Daten, Preise und Bilder von Lieferantenprodukten an eine andere Firma weitergibt, kann der Arbeitgeber ihn sofort entlassen. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz entschieden.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...801320,00.html
  1. #1

    Und was ist mit Whistleblowern?!

    Vielleicht habe ich den Beitrag falsch verstanden, aber hier steht nichts dazu wie es sich verhält wenn die verratenen Geheimnisse mit Verletzungen von ungeschriebenen ethischen oder geschriebener rechtlichen Vorschriften/Regeln zu tun haben.

    Was ist wenn ich beispielsweise als Wissenschaftler für ein Pharmaunternehmen arbeite das ein neues Krebsmedikament entwickelt, das entweder völlig wirkungslos oder hochgefährlich ist - und ich diese Information mit anderen teile, weil ich nicht mehr ruhig schlafen kann; im Besitz handfester Beweise bin ich nicht.

    Vielleicht hab ich den Artikel auch falsch verstanden, aber ich bin der Meinung das Legislative und Judikative Arbeitnehmer unterstützen sollte wenn es um die Veröffentlichung von unternehmensinternen Informationen geht die die Gesellschaft tangieren - und nicht umgekehrt. Aber vielleicht greifen in dem von mir beschriebenen Beispiel auch Regelungen zum Schutze von Arbeitnehmern die mir nicht bekannt sind.

    Auch das Geschäftsmodell der Finanzindustrie im Bezug auf das Privatkundengeschäft ist ein Skandal der in den Medien mehr thematisiert werden sollte - finde ich zumindest.
  2. #2

    Ja

    Zitat von ramalamadingdong Beitrag anzeigen
    Vielleicht habe ich den Beitrag falsch verstanden, aber ....
    Es geht um eine Einzelfallentscheidung, deren Gründe dargelegt wurden und die an sich keiner Diskussion bedarf.
    An sich nicht einmal einer Meldung..

    Bei Vergehen seitens des Betriebes KANN es ganz anders aussehen und wird es meist auch.
  3. #3

    .

    Zitat von ramalamadingdong Beitrag anzeigen
    Was ist wenn ich beispielsweise als Wissenschaftler für ein Pharmaunternehmen arbeite das ein neues Krebsmedikament entwickelt, das entweder völlig wirkungslos oder hochgefährlich ist - und ich diese Information mit anderen teile, weil ich nicht mehr ruhig schlafen kann; im Besitz handfester Beweise bin ich nicht.
    in diesem Fall sollten Sie die (menschliche) Grösse haben, Ihr Arbeitsverhältnis zu beenden; danach können Sie Ihre Erkenntnisse ja publik machen, sofern sie diese auch belegen können. Sich bezahlen zu lassen von einem Unternehmen, dessen Handlungen man verabscheut, ist jedenfalls ziemlich bigott.
  4. #4

    Klein Fritzchen im Forschungslabor

    Zitat von ramalamadingdong Beitrag anzeigen
    Was ist wenn ich beispielsweise als Wissenschaftler für ein Pharmaunternehmen arbeite das ein neues Krebsmedikament entwickelt, das entweder völlig wirkungslos oder hochgefährlich ist - und ich diese Information mit anderen teile, weil ich nicht mehr ruhig schlafen kann; im Besitz handfester Beweise bin ich nicht.
    Wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Wenn Sie in so einem Team mitarbeiten, sind solche Bedenken Teil des Entwicklungsprozesses und es müssen solche Risiken natürlich "rausentwickelt", ausgeschlossen werden. Sie werden innerhalb des Unternehmens natürlich kommuniziert. Oder wollen Sie - von ethischen Überlegungen hier einmal abgesehen - Ihren Arbeitsplatz dadurch gefährden, dass Sie Ihrem Arbeitgeber durch Schweigen eine wirtschaftliche Bauchlandung mit evtl. zusätzlichen Imageschaden bescheren?

    Oder gehören Sie zu den Leuten, für die klar ist, dass Medikamente grundsätzlich wirkungslos oder gefährlich entwickelt werden, nur um Geld damit zu verdienen?

    Man kann Situationen von Überehrgeiz und Vertuschung nie gänzlich ausschließen. Wenn dann im Unternehmen keine Stelle vorhanden ist, die etwaige Bedenken sachgerecht aufnimmt, muss man allerdings über "whistleblowing" nachdenken, vorsichthalber nicht ohne Anwalt.

    Insgesamt scheint mir aber allgemein die Brisanz von Verschwiegenheitsverpflichtungen kaum bewusst zu sein. Deshalb halte ich solch einen Artikel für sehr nützlich.
  5. #5

    Verpflichtung zur Anzeige?

    Zitat von ramalamadingdong Beitrag anzeigen
    Vielleicht habe ich den Beitrag falsch verstanden, aber hier steht nichts dazu wie es sich verhält wenn die verratenen Geheimnisse mit Verletzungen von ungeschriebenen ethischen oder geschriebener rechtlichen Vorschriften/Regeln zu tun haben.

    Was ist wenn ich beispielsweise als Wissenschaftler für ein Pharmaunternehmen arbeite das ein neues Krebsmedikament entwickelt, das entweder völlig wirkungslos oder hochgefährlich ist - und ich diese Information mit anderen teile, weil ich nicht mehr ruhig schlafen kann; im Besitz handfester Beweise bin ich nicht.
    Ich denke, das kommt auf den Einzelfall an. Wenn es um ungeschriebene ethische Regeln geht, dürften die Ihr Privatproblem sein. Ebenso wie der Fall des wirkungslosen Präparates. Sollte das Präparat jedoch hochgefährlich sein und firmeninterne Warnungen werden ignoriert, dann könnten Sie eventuell sogar zur Anzeige bei den Behörden verpflichtet sein.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtan...ter_Straftaten

    Aber vielleicht kann ein Jurist dazu Genaueres sagen...








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