Aus dem Text erschliesst sich zwar, dass in Deutschland die Rentenerwartungen nicht in die Berechnung einbezogen wurden. Allerdings liegt dieses Geld ja in den staatlichen Rentenkassen (bzw. liegt eben nicht, da ja Renten im Umlageverfahren bezahlt werden und kein persönliches Vermögen sind). Wie sieht das bei den Berechnungen für die hohe Schweizer Vermögenssumme aus? Da in der Schweiz ausser für die eher bescheidenen staatlichen Renten auch für eine obligatorische private/berufliche Rente gespart werden muss (kein Umlage- sondern ein Ansparmodell), fliesst dieses Geld wohl in die Berechnung ein. Ohne dieses Pensionskassenvermögen - das für die Alterssicherung unumgänglich und unbedingt notwendig, aber eben persönliches Vermögen ist - sähe der Vermögensbetrag pro Kopf wohl anders aus. Aber wie?
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