HOCH DREI. Wie kann so etwas in einer demokratischen Gesellschaft passieren? Laut dem Gesetz müsste man der Weitergabe ausdrücklich widersprechen. UNGEFRAGT!! Allerdings würde so ein Widerspruch nur im Falle einer Neuanmeldung wirkungsvoll werden. Wenn man bereits angemeldet ist, kann man nicht mehr widersprechen.
Jeder dieser "Volksvertreter", die bei der Abstimmung dabei waren, sollen sich hinterfragen, ob sie schon mal von Datenschutz gehört hätten... und ob sie das Volk tatsächlich vertreten.
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