Forum


 

Vermittlungsausschuss: Umstrittenes Meldegesetz wird nachgebessert

Die Länder schicken das Meldegesetz in den Vermittlungsausschuss. Dort soll die heftig kritisierte Regelung nachgebessert werden. Ärger hatte es vor allem gegeben, weil die zuständigen Ämter Daten der Bürger ohne deren ausdrückliche Zustimmung hätten weitergeben können.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...854320,00.html
  1. #1

    Eine Unverschämtheit...

    HOCH DREI. Wie kann so etwas in einer demokratischen Gesellschaft passieren? Laut dem Gesetz müsste man der Weitergabe ausdrücklich widersprechen. UNGEFRAGT!! Allerdings würde so ein Widerspruch nur im Falle einer Neuanmeldung wirkungsvoll werden. Wenn man bereits angemeldet ist, kann man nicht mehr widersprechen.
    Jeder dieser "Volksvertreter", die bei der Abstimmung dabei waren, sollen sich hinterfragen, ob sie schon mal von Datenschutz gehört hätten... und ob sie das Volk tatsächlich vertreten.
  2. #2

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Länder schicken das Meldegesetz in den Vermittlungsausschuss. Dort soll die heftig kritisierte Regelung nachgebessert werden. Ärger hatte es vor allem gegeben, weil die zuständigen Ämter Daten der Bürger ohne deren ausdrückliche Zustimmung hätten weitergeben können.

    Meldegesetz: Vermittlungsausschuss soll nachbessern - SPIEGEL ONLINE
    Strenges Opt-In-Verfahren implementieren und den Passus, der es den Adresshändlern ermöglicht bereits bestehende Datensätze ohne erneute Einwilligung auf Aktualität zu überprüfen, ersatzlos streichen.

    Opt-In für jeden Einzelfall nötig, entstehende Kosten bei der Verwaltung trägt der Adresshändler. So einfach wäre das. Man darf nur Herrn Uhl nicht unbeaufsichtigt den Gesetzentwurf überlassen. Sonst gehts wieder schief.
  3. #3

    Der Schwindel mit den Volksvertretern

    Zitat von moysofff Beitrag anzeigen
    HOCH DREI. Wie kann so etwas in einer demokratischen Gesellschaft passieren? Laut dem Gesetz müsste man der Weitergabe ausdrücklich widersprechen. UNGEFRAGT!! Allerdings würde so ein Widerspruch nur im Falle einer Neuanmeldung .....
    Die sogen. "Volksvertreter" scheinen mehr Macht zu besitzen als das Volk selbst. Das wäre ca. so, als wenn ich mehr Macht hätte als mein Vorgesetzter.
  4. #4

    Zitat von niska Beitrag anzeigen
    Strenges Opt-In-Verfahren implementieren und den Passus, der es den Adresshändlern ermöglicht bereits bestehende Datensätze ohne erneute Einwilligung auf Aktualität zu überprüfen, ersatzlos streichen.

    Opt-In für jeden Einzelfall nötig, entstehende Kosten bei der Verwaltung trägt der Adresshändler. So einfach wäre das. Man darf nur Herrn Uhl nicht unbeaufsichtigt den Gesetzentwurf überlassen. Sonst gehts wieder schief.
    Ein Entgegenkommen wäre es noch gewesen, die Kosten für die Weitergabe der Daten den Adresshändlern zu ersparen und die Ausgefragten damit zu belasten. Nur so funktioniert neoliberale Wirtschafts-Politik.
    Als Ausgleich könnte man die ganzen Stellen für Datenschutzbeauftragte einsparen. ;-)
  5. #5

    Wer einmal lügt...

    Worauf das Ganze hinaus läuft ist doch offensichtlich. Allein der Abstimmungszeitpunkt im Bundestag ist ein eindeutiger Beleg für den Willen unserer Volksvertreter das Volk zu hintergehen.
    Dass es sich hier um die Interessen von Adresshändlern handeln soll, halte ich für ein Ablenkungsmanöver. Denken sie doch mal einen Schritt weiter. Die Job-Center sind, juristisch betrachtet, Firmen, nichts weiter, Firmen mit öffentlichem Auftrag. Also haben auch sie ein Recht die Adresslisten anzufordern. In Anbetracht der vorhandenen Rechenkapazitäten, in Verbindung mit dem ebenfalls vorhandenen Fachpersonal, liessen sich aktuelle Adressdaten vollautomatisiert auf alle möglichen Querverbindungen zu anderen Kunden und auch Nichtkunden untersuchen. Adressinformationen, die bisher einzeln und begründet auf dem Amtswege angefordert werden müssen, stünden jetzt in digitaler Form und vollumfänglich, auch Nichtkunden betreffend, zur Verfügung.

    Überwachung und Ausschnüffelung pur.

    Abgesehen von noch anderen Kleinigkeiten. Die Bank lehnt ihren Kreditantrag ab, weil sie mit einem Kreditunwürdigen zusammen leben. Der örtliche Stromanbieter weigert sich ihnen Strom zu liefern, weil zu ihrem Haushalt jemand gehört der da noch Schulden hat. Ihr künftiger Vermieter weigert sich ihnen den Mietvertrag zu unterschreiben, weil er herausgefunden hat, dass sie bisher mit einem gleichgeschlechtlichen Partner zusammen gelebt haben.

    Sicher, alles Szenarien, die sich zuerst einmal extrem anhören. Unter 80 Millionen Menschen dürfte es aber genug davon geben, um eben diese von vornherein vor solchen Situationen schützen zu wollen. Zumindest sollte man meinen, dass unsere Volksvertreter so denken. Was sie offensichtlich nicht tun.

    Also seien wir auf der Hut und sehen uns genauestens an, und das am besten 3 mal, was die Damen und Herren Volksvertreter da denn jetzt wieder zusammen mauscheln. Sie erwischt zu haben heisst nicht, dass sie es lassen.








TOP



TOP