Wieso "vermeintliche" Dopingentlastung. In Ihrem Artikel steht,
Was ist an "keine Anzeichen für Doping" eine "vermeintliche" Entlastung?Zitat von SPON
Und was bitte ist an der Schlussfolgerung falsch, dass -wenn die heutigen Werte "keine Anzeichen für Doping" sind - dieselben Werte vor 2 Jahren ebenfalls kein Anzeichen für Doping waren?
Aber ich weiß schon:
§1 Die Doping-Inquisition ist unfehlbar.
§2 Wer von der Doping-Inquisition angeklagt wird, hat gedopt.
§3 Wer bestreitet, gedopt zu haben, beweist damit endgültig, dass er gedopt hat.

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