und geltendes Recht.
Fluggesellschaften müssen nicht pro verlorenen gegangenem Gepäckstück Entschädigung zahlen, sondern pro betroffener Person. Das hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden.
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...-a-868671.html
und geltendes Recht.
Unsere Tochter befindet sich in einem Schul-Auslandsjahr in Tromsö. Sie ist mit ihrer Gastfamilie nach Ghana gereist und sie sind am 4. Januar wieder zurückgekommen. Die Flüge wurden natürlich von Tromsö aus gebucht. Das Gepäck der ganzen Familie und auch noch von anderen Mitreisenden ist nicht mehr auffindbar. Nun hier meine Frage, gilt das mit den Entschädigungen, der Pflicht dazu auch für Norwegen? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte und uns vielleicht auch sagen könnte, wie wir da am besten vorgehen können?
Vielen Dank
Norwegen gehört nicht zu EU, damit sind die EU-Regeln nicht anwendbar, sondern - da internationaler Flug - verschiedene internationale Abkommen.
Eine Übersicht finden Sie hier: Current lists of parties to multilateral air law treaties
Der Flugpassagier (Ihre Tochter) muss sich an die Fluggesellschaft wenden, bei der sie das Gepäck abgegeben hat. Sollte Ihre Tochter nach norwegischem Recht noch nicht volljährig sein, können Bevollmächtigte deren Interessen vertreten.