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Verlorenes Gepäck auf Flugreisen: Entschädigung pro Person, nicht pro Koffer

Fluggesellschaften müssen nicht pro verlorenen gegangenem Gepäckstück Entschädigung zahlen, sondern pro betroffener Person. Das hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...-a-868671.html
  1. #1

    Das ist eigentlich selbstverständlich!

    und geltendes Recht.
  2. #2

    Ohnehin selten

    Zitat von zeitmax Beitrag anzeigen
    und geltendes Recht.
    Meistens kostet ein aufgegebenes Zusatzgepäck Gebühren.
  3. #3

    Verloren gegangenes Gepäck in Norwegen

    Unsere Tochter befindet sich in einem Schul-Auslandsjahr in Tromsö. Sie ist mit ihrer Gastfamilie nach Ghana gereist und sie sind am 4. Januar wieder zurückgekommen. Die Flüge wurden natürlich von Tromsö aus gebucht. Das Gepäck der ganzen Familie und auch noch von anderen Mitreisenden ist nicht mehr auffindbar. Nun hier meine Frage, gilt das mit den Entschädigungen, der Pflicht dazu auch für Norwegen? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte und uns vielleicht auch sagen könnte, wie wir da am besten vorgehen können?
    Vielen Dank
  4. #4

    Zitat von kruwa Beitrag anzeigen
    Unsere Tochter befindet sich in einem Schul-Auslandsjahr in Tromsö. Sie ist mit ihrer Gastfamilie nach Ghana gereist und sie sind am 4. Januar wieder zurückgekommen. Die Flüge wurden natürlich von Tromsö aus gebucht. Das Gepäck der ganzen Familie und auch noch von anderen Mitreisenden ist nicht mehr auffindbar. Nun hier meine Frage, gilt das mit den Entschädigungen, der Pflicht dazu auch für Norwegen? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte und uns vielleicht auch sagen könnte, wie wir da am besten vorgehen können?
    Vielen Dank
    Norwegen gehört nicht zu EU, damit sind die EU-Regeln nicht anwendbar, sondern - da internationaler Flug - verschiedene internationale Abkommen.

    Eine Übersicht finden Sie hier: Current lists of parties to multilateral air law treaties

    Der Flugpassagier (Ihre Tochter) muss sich an die Fluggesellschaft wenden, bei der sie das Gepäck abgegeben hat. Sollte Ihre Tochter nach norwegischem Recht noch nicht volljährig sein, können Bevollmächtigte deren Interessen vertreten.








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