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Verliebter Abteilungsleiter: Wie ein Banker mit Kundendaten baggern ging

dapdEs muss ein schwerer Fall von Hormonsausen gewesen sein: Ein Banker verguckte sich in eine Kundin, fischte ihre Handynummer aus der Datenbank, baggerte nach Kräften. Was er als Flirt sah, empfand sie als schmierige Anmache. Reicht das für eine Kündigung? Mainzer Richter mussten entscheiden.

http://www.spiegel.de/karriere/beruf...813034,00.html
  1. #20

    Ein bisschen plump...

    Der Bankangestellte kommt mir stereotyp als der Nerd mit Hornbrille und BWL-Abschluss vor, der in romantischen Dingen eben etwas unbeholfen ist.

    Aber der private Missbrauch von Kundendaten ist nun eben kein Kavaliersdelikt. Man stelle sich zudem vor, die Frau hätte einen festen, eifersüchtigen Partner, der keinen Spass versteht...

    Vielleicht hätte der Angestellte (der ja wohl die Frau beim Tanken beobachtet hat) sie (etwa unter dem Vorwand nach dem Weg zu fragen oder warum nicht auch ganz offen) ausserhalb seiner Bank angesprochen hätte er nun dise Probleme nicht.

    Aber bei 4000 Euro brutto "nur" auf 3700 herabgestuft zu werden dürfe für einen Single ja noch zu verkraften sein. Besser er schickt sich, als einen Rauswurf zu riskieren.
  2. #21

    Zitat von esteban_escobar Beitrag anzeigen
    Aber der private Missbrauch von Kundendaten ist nun eben kein Kavaliersdelikt. Man stelle sich zudem vor, die Frau hätte einen festen, eifersüchtigen Partner, der keinen Spass versteht...
    .
    Wo sehen Sie denn hier einen Missbrauch..? Mit etwas Aufwand hätte er die Handynummer seiner Angebeteten vermutlich auch aus anderen Quellen erfahren können.. Kennen Sie den Namen, kriegen Sie bei jedem Meldeamt für 5 Euro Name und Anschrift einer Person und mit etwas mehr Suche sicherlich auch eine Telefonnummer.

    Man muss doch mal fagen dürfen, was ist denn Schlimmes passiert? Genau! Gar nichts! Weder sind die Telefonddaten missbraucht worden (sie wurden lediglich zur Versendung von SMS genutzt..), noch ist der Dame oder der Bank ein Schaden entstanden!
    Und was den eventuellen eifersüchtigen Partner betrifft.. damit, dass sich auch andere Menschen für 'seine'* Partnerin interessieren, wird er leben müssen!
    Ansonsten müßten wir ja jegliches Interesse bekunden oder Werben um eine Frau/einen Mann vor vornherein unter Strafe stellen!

    Das Gericht hat meiner Meinung völlig richtig entschieden!
  3. #22

    ich kenne...

    Zitat von toledo Beitrag anzeigen
    Wo sehen Sie denn hier einen Missbrauch..? Mit etwas Aufwand hätte er die Handynummer seiner Angebeteten vermutlich auch aus anderen Quellen erfahren können.. Kennen Sie den Namen, kriegen Sie bei jedem Meldeamt für 5 Euro Name und Anschrift einer Person und mit .....
    ....da einen ähnlich gelagerten Fall. Ein Mitarbeiter einer Versicherung, traf an seinem Arbeitsplatz seine Traumfrau. Leider waren neben dieser auch 2 Bekannte Damen mit dabei, so dass er sich nicht überwinden konnte seine Herzensdame anzubaggern.

    Da Sie jedoch als Kundin bei Ihm war, konnte er die Adresse problemlos aus dem Datenbestand einsehen und beschloß einen Brief zu schreiben.
    Mittlerweile sind Ich und meine Frau seit 6 Jahren verheiratet ;-)
  4. #23

    nicht die Daten

    Zitat von toledo Beitrag anzeigen
    Wo sehen Sie denn hier einen Missbrauch..?

    Das Gericht hat meiner Meinung völlig richtig entschieden!
    wurden missbraucht, sondern die Stellung bei der Bank, wodurch er unkompliziert und anonym ( im Gegensatz zum EMA ) an, so abgedroschen es auch klingen mag, sensible Kundendaten gelangte.
    Ich könnte mir auch vorstellen dass die "Art des AG" Sie zu Ihrem Urteil geführt hat. Oder würden Sie den Sachverhalt identisch bewerten, wenn es sich bspw. um einen Handwerksbetrieb handelt, wo sich ein Monteur die Tel.nummer einer Kundin aus den Auftragsunterlagen besorgt und dieser nun nachstellt. Ob das nun zu einem Storno des Auftrages führt oder "nur" am guten Ruf der Firma ( gerade in ländlichen regionen )nagt, beides wäre nicht hinnehmbar.
  5. #24

    Zitat von elgrande78 Beitrag anzeigen
    ....da einen ähnlich gelagerten Fall. Ein Mitarbeiter einer Versicherung, traf an seinem Arbeitsplatz seine Traumfrau. Leider waren neben dieser auch 2 Bekannte Damen mit dabei, so dass er sich nicht überwinden konnte seine Herzensdame anzubaggern.

    Da Sie jedoch als Kundin bei Ihm war, konnte er die Adresse problemlos aus dem Datenbestand einsehen und beschloß einen Brief zu schreiben.
    Mittlerweile sind Ich und meine Frau seit 6 Jahren verheiratet ;-)
    ok, das mag gut ausgegangen sein, aber ihnen ist nicht entgangen, dass das thema banken und kundendaten in den letzten jahren sehr an sensibilität gewonnen hat ?

    wahrscheinlich kam er so glimpflich davon, weil seine liebesbemühungen noch eher von der zaghaften sorte waren und die chefs auch wissen, dass seine familie im hintergrund steht, für die wer vermutlich bald anständig unterhalt löhnen darf...
  6. #25

    Ich dachte eigentlich, so etwas gibt's schon nicht mehr...

    Die Entscheidung ist in diesem Fall richtig, wäre aber bei einem schwulen Mitarbeiter oder einer lesbischen Mitarbeiterin sicherlich anders ausgegangen. Das wäre eine einfache Kündigung geworden und ziemlich problemlos wegen einer Beschädigung des Vertrauensverhältnisses zu Kunden begründet worden und auch durchgegangen. Nur diese kultivierte Nachsicht mit mutmaßlich ernsthaften Gefühlen hat hier überhaupt zu einer Änderungskündigung geführt.

    Grundsätzlich ist die Privatnutzung von Daten kein Kavalliersdelikt und wird noch dramatischer, wenn es sich bei den Mißbrauchenden etwa um Finanzbeamte oder Polizisten handelt, von denen das Opfer des Datenmißbrauchs tatsächliche Nachteile erwarten könnte.


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