Verleumdung: Bewährungsstrafe für NPD-Vize Pastörs

dapdRichter des Amtsgerichts Schwerin haben den NPD-Vizechef Udo Pastörs wegen Verunglimpfung und Verleumdung zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. In einer Landtagsrede hatte er Holocaust-Opfer diffamiert.

NPD-Politiker Udo Pastörs zu Bewährung verurteilt - SPIEGEL ONLINE
  1. #1

    Hmm...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Richter des Amtsgerichts Schwerin haben den NPD-Vizechef Udo Pastörs wegen Verunglimpfung und Verleumdung zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. In einer Landtagsrede hatte er Holocaust-Opfer diffamiert.
    NPD-Politiker Udo Pastörs zu Bewährung verurteilt - SPIEGEL ONLINE
    Also wenn er, wie im Bericht beschrieben, bereits 2010 wg. einer ähnlichen Hetzrede verurteilt wurde, dann muss man sich fragen, ob eine erneute Bewährungsstrafe hier sinnvoll erscheint?!
  2. #2

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Richter des Amtsgerichts Schwerin ...
    Hat der Herr ja milde Richter gefunden. Wie konnten sie - angesichts einer so offensichtlicher Wiederholungsgefahr aufgrund Ablehung des Rechtsstaats - ein so lächerliches Urteil fällen? Der Abschreckungseffekt ist doch auch wichtig. Das wird auf dem rechten Rand als verdeckte Zustimmung zu dieser "Politik" ankommen.
  3. #3

    Zitat von tubelayer53 Beitrag anzeigen
    Wie konnten sie - angesichts einer so offensichtlicher Wiederholungsgefahr aufgrund Ablehung des Rechtsstaats - ein so lächerliches Urteil fällen? Der Abschreckungseffekt ist doch auch wichtig.
    DAS frage ich mich auch, wenn in Bremen Urteile gegen straffällig gewordene M-Clan-Mitglieder ergehen... Sie sehen, das ist keine einseitige Geschichte.
  4. #4

    titel

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Richter des Amtsgerichts Schwerin haben den NPD-Vizechef Udo Pastörs wegen Verunglimpfung und Verleumdung zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. In einer Landtagsrede hatte er Holocaust-Opfer diffamiert.

    NPD-Politiker Udo Pastörs zu Bewährung verurteilt - SPIEGEL ONLINE
    Wie kann es angehen, dass jemand, der auf Bewährung ist, innerhalb der Bewährungsfrist eine einschlägige Straftat begeht und trotzdem wieder nur eine Bewährungsstrafe erhält. Was muss so jemand denn tun, damit er tatsächlich mal hinter Gitter muss?
    Aber es handelt sich ja nur um einen Nazi. Mit denen geht der deutsche Staat ja schon aus Tradition pfleglich um.
    Hätte es sich in diesem Fall um einen linken Demonstranten auf einer Anti-G8 Demonstration gehandelt, säße der schon lange im Knast.
    Deutschland beweist immer wieder, dass die Nazizeit noch nicht vorbei ist.
  5. #5

    @maledicto

    Das kann angehen, weil das Urteil des AG Saarbrücken noch nicht rechtskräftig ist und Pastörs daher bislang. NICHT als vorbestraft gilt. Bei rechtskräftiger Vorstrafe hätte der Fall anders gelegen.
  6. #6

    die deutsche Justitia

    trägt ihre Binde rechts. 0 Toleranz gegen die Nazis wäre das einzig Richtige. Egal ob in Springerstiefel oder im feinen Loden, diese unerträglichen Nazis müssten so hart wie möglich bestraft werden. Auch wenn es nicht jeden abschreckt, es wäre gut für die Psychohygiene des restlichen Deutschlands. Ich wäre stolz darauf, aus einem Land zu kommen, daß Nazi-Frei wäre.