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Verlage gegen Commentarist: "FAZ" und "SZ" wollen nicht zitiert werden

Eine Kanzlei geht im Auftrag von "FAZ" und*"SZ" gegen das Start-up Commentarist vor. Das Webangebot*hatte*Links auf Meinungsartikel der Zeitungen gesammelt - die reagierten mit*Abmahnungen. Die Commentarist-Gründer weisen die Vorwürfe zurück.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...745378,00.html
  1. #10

    Seiten wie "commentarist.de"...

    bergen für die Meinungs-Oligarchen in Deutschland natürlich die Gefahr, dass hier mit digitaler Akribie auf Dauer die Systematik der Gehirnwäsche offenbart worden wäre.

    Zudem wäre hier sicher auch gnadenlos offengelegt worden, in welche Widersprüche sich Redakeure und Zeitungshäuser verstricken, was den weiteren Verfall der "Meinungsakkzeptanz" aus diesen Häusern beschleunigt hätte.

    Kurzum: Es wurde auch als demaskierender Angriff auf die Systempresse gewertet !

    Andererseits ist das Leistungsschutzrecht das bislang übelste einer Reihe jüngst durch Schwarz-Gelb verabschiedeter Anti-Blogger-Gesetze und steht im engen Zusammenhang mit der Eindämmung "effizenter freier Meinung" (s.o.) sowie mit der perfiden Vorstellung, die Menschen würden künftig für tendeziellene Polit-Berichterstattung auf breiter Ebene "Pay-Content" akzeptieren.

    Kein Zweifel: Da funktionierende "Bezahl-Meinung" in einem "freiem" Internet nicht gewährleistet scheint, werden wir vor dem Hintergrund einer fatalen "Interessensüberdeckung" neoliberaler Politik und dem Meinungsmonopolen der Verleger-Oligarchen in den nächsten Jahren eine systematische Verschärfung in der Auslegung speziell dieses Gesetzes erleben. Der Leser soll auf diese Weise indirekt zum "Meinungskonsum" gezwungen werden und dafür auch noch zahlen.

    Es bleibt zu hoffen, dass diese Meinungskartelle, die die Politik hofieren und im Gegenzug für diese Strategie maßgeschneiderte Gesetze erwarten, vom erwachenden Freigeist der Web 2.0-Generation eines besseren belehrt werden. Angesichts der Kreativität der Internet-Gemeinde stehen die Zeichen gut, wodurch Demokratie wieder eine echte Chance bekäme. Sorgen macht mir alleine die große "unkritische" Masse der "Passiv-Konsumenten" in der Bevölkerung.

    Die gefährliche Co-Allianz von Presse & Legislative tritt immer öfters in Erscheinung, wird leider noch nicht in der nötigen Weise von der unkritischen Masse verstanden. So konditionieren etwa Bertelsmann-TV (RTL, "Tatort Internet") oder der Kampagnen-Journalismus des größten deutschen Boulevard-Stürmers per Endloskassette das Wahlvolk, damit es die Bekämpfung elementarer eigenen Interessen - nämlich die Äußerung "effizienter freie Meinung" - akzeptiert oder gar fordert.


    Weitere Gesetze der Regierung zur Bekämpfung des freien Internets (...im Dienste der Gefälligkeitspresse) sind das Jugendmedienschutzgesetz (JMStV) oder etwa die Änderungen zum Medienstaatsvertrag ("Bücherverbrennung 2.0"). Das JMStV gilt seit 1. Januar 2011 und ist in Wahrheit im Kern das reinste "Behinderungsgesetz" gegen Bloggs und Foren.
  2. #11

    Kampf gegen den öffentlichen Diskurs

    Die Verbreitung der Artikel wird über Facebook, Twitter und Co gefördert. Kaum ein Magazin, dass hierfür keine Buttons anbietet. Dennoch sträuben sie sich gegen Commentarist, der inhaltlich nichts anderes macht. Der Unterschied ist, dass die Verlage die Kontrolle über den öffentlichen Diskurs erhalten wollen. Wenn ich entscheiden kann, wer mich zitieren darf, kann ich entscheiden, wo meine Artikel diskutiert werden und wann die Diskussion beendet ist. Zudem lässt sich dann nicht nur der Artikel selbst sondern auch der Diskurs monetär verwerten.

    Ein solches euphemistisch "Leistungsschutzrecht" genanntes Recht einzuführen, hiesse die Öffentlichkeit um das Recht auf freien Diskurs zu berauben. Wenn Pressevertreter dies fordern, fordern sie nichts anderes als massive private Zensur und vergehen sich damit in massiver Weise an ihrem eigenen Ethos. Wer das Recht auf freies Zitat angreift, greift die freie öffentliche Diskussion, die Meinungsfreiheit und damit die Grundfeste unserer Demokratie an.

    Bleibt zu hoffen, dass der BGH hier den Verlagen "den Kopf wäscht" und wir hierzu nicht auf das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte warten müssen.
  3. #12

    Komisch

    Komisch, eine Zeitung oder ein Online-Nachrichtenportal macht eigentlich den ganzen Tag nichts anderes als dieses Webportal: Personen des Zeitgeschehens zuhören, Zeitgeschehen beobachten, Informationen sammeln und all das zitieren, zusammenfassen, verknüpfen und an den Leser weitergeben. Auch eine Meinungsäußerung ist letztendlich nichts anderes als die subjektive Verknüpfung äußerer und innerer Einflüsse des Autors. Eine Meinung kann genausowenig wie ein anderer Artikel nicht aus dem "Nichts" entstehen, es ist immer ein Verarbeiten von Informationen, Zitaten und Zitieren anderer Meinungen, diesen folgend oder sie wiederlegend.

    Fazit wäre ja, wenn man das nächste Mal auf der Straße von einem FAZ- oder SZ-Redakteur angesprochen wird, dass man ihm dann seine Fragen beantwortet, und dem seine Geschichte erzählt, aber am Ende hinzufügt, dass man das Zitieren und Zusammenfassen des Statements nicht erlaube, außer man bekomme für jeden geäußerten Satz 50 Euro.
  4. #13

    ?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Eine Kanzlei geht im Auftrag von "FAZ" und*"SZ" gegen das Start-up Commentarist vor. Das Webangebot*hatte*Links auf Meinungsartikel der Zeitungen gesammelt - die reagierten mit*Abmahnungen. Die Commentarist-Gründer weisen die Vorwürfe zurück.

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...745378,00.html
    Erst klagt man,das die Öffentlich Rechtlichen ihr
    Online Archiv einstampfen und kommt damit durch.
    Jetzt diese Aktion?
    Demnächst ein Arrangement mit Rupert Murdoch vielleicht?
  5. #14

    Erforderliches Startkapital

    Bei einem Verlag hätte man das Anwaltsschreiben einfach an die eigene Rechtsabteilung weitergegeben und sich ansonsten nicht groß beeindrucken lassen. Für einen Neuunternehmer ist es möglicherweise das Aus. Leider reicht es heutzutage nicht mehr, eine innovative Idee zu haben, man muß auch gut genug gepolstert sein, um anwaltliches Störfeuer der Etablierten "einfach mal rechtlich klären lassen" zu können.
    Eine traurige Entwicklug.
  6. #15

    Richtig!!!!

    Zitat von Joe67 Beitrag anzeigen
    Die Verbreitung der Artikel wird über Facebook, Twitter und Co gefördert. Kaum ein Magazin, dass hierfür keine Buttons anbietet. Dennoch sträuben sie sich gegen Commentarist, der inhaltlich.....
    Zitat von Joe67:
    ...."Wenn Pressevertreter dies fordern, fordern sie nichts anderes als massive private Zensur und vergehen sich damit in massiver Weise an ihrem eigenen Ethos. Wer das Recht auf freies Zitat angreift, greift die freie öffentliche Diskussion, die Meinungsfreiheit und damit die Grundfeste unserer Demokratie an."

    Es wundert mich nicht dass die Manipulation der Meinung von unseren Pressevertretern durch gesetzliche Vorgaben gefestigt werden sollen da schon seit vielen Jahren die freie, öffentliche Diskussion unterdrückt bzw. zensiert wird. Das Recht auf "Meinungsfreiheit" beanspruchen die großen Verlage für sich um diese nach ihrem und dem zeitgemäßen politischen Verständnis an die gewöhnliche Öffentlichkeit zu verbreiten.
    "Meinungsfreiheit" als Grundfeste unserer Demokratie hat das gewöhnliche Volk nur als "Wort" zu verstehen!!!
  7. #16

    .

    Damit künftig trotzdem selbst kleinste Textbausteine wie Überschriften einen rechtlichen Schutz genießen, fordern große Medienhäuser, darunter auch der SPIEGEL-Verlag, derzeit ein sogenanntes Leistungsschutzrecht.
    Naja lieber Spiegel, wer im Glashaus sitzt...
  8. #17

    Juristen, Abmahnunwesen

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Eine Kanzlei geht im Auftrag von "FAZ" und*"SZ" gegen das Start-up Commentarist vor. Das Webangebot*hatte*Links auf Meinungsartikel der Zeitungen gesammelt - die reagierten mit*Abmahnungen. Die Commentarist-Gründer weisen die Vorwürfe zurück.

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...745378,00.html
    Es gibt eben nichts, wofür sich ein Jurist nicht prostituieren würde, sei es noch so dumm, man wird immer einen noch dümmeren Abmahnanwalt finden ....
  9. #18

    Nicht zu Ende

    Am Schluss des Artikels heißt es:
    "Hauch hat nun vor, die Kosten für die Unterlassungserklärung im Auftrag der "FAZ" doch zu bezahlen, damit Commentarist schnell wieder online gehen kann."

    So erzeugt man beim Leser Frust: Der Satz ist unsinnig. Mit der Bezahlung der Anwaltskosten hat sich die Sache eben überhaupt nicht erledigt.
  10. #19

    Leistungsschutzrecht

    Viel Spass damit, auch beim lieben Spiegel. Keiner zitiert mehr, keiner verlinkt mehr, keiner bekommt mit dass ihr was geschrieben habt - und keiner kauft es mehr. Die Karawane zieht weiter...


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