Zitat von
j.vantast
Nun wundert mich nichts mehr, denn anscheinend kennen die meisten Autofahrer die Gesetze nicht.
Laut §7 Abs.2a StVO darf die Differenzgeschwindigkeit 20km/h betragen, die Geschwindigkeit der zu überholenden Fahrzeuge jedoch max. 60km/h.
Das trifft also bestenfalls auf zähfliessenden Verkehr zu. Denn wann sinkt die Geschwindigkeit in der Mitte oder gar links auf unter 60km/h?
Die Praxis sieht natürlich anders aus. In der Mitte fahren die Penner und man könnte problemlos rechts überholen, aber dürfen tut man es nicht. Ach übrigens, das Rechtsfahrgebot gilt immernoch. Auch das scheinen die meisten nicht zu wissen.