Verkehr: Ramsauer beklagt "Verrohung der Kampf-Radler"

DPABei Rot über die Ampel brettern, auf der falschen Seite fahren: Verkehrssünder auf zwei Reifen gehen Bundesverkehrsminister Ramsauer gewaltig auf die Nerven. Er fordert ein konsequentes Vorgehen gegen "Kampf-Radler - und Verkehrserziehung vor der "Tagesschau".

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...826553,00.html
  1. #200

    Zitat von Flari Beitrag anzeigen
    Wenn Sie der Meinung sind, dass es dort sehr genaue Statistiken über die Unfallursache gibt, warum verlinken Sie dann keine, sondern fordern das quasi von anderen?
    Jedes Bundesland und der Bund selbst haben ein Statistisches Amt, die entsprechenden Veröffentlichungen sind nicht schwer zu finden.
  2. #201

    Zitat von M. Michaelis Beitrag anzeigen
    In verkehrsberuhigten Zonen gilt Schrittgeschwindigkeit, das sind 10 km/h.
    Schrittgeschwindigkeit ist nirgendwo genau definiert und wird in jedem Urteil anders beziffert (pendelt meist so zwischen 5 und 15 km/h). Das Thema hat mich erst jüngst beschäftigt und ich musste dazulernen, dass Radfahrer auf einem Fußweg mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Für mich mit der Konsequenz, dass ich als eher schneller Radler dort nichts zu suchen habe.
  3. #202

    Zitat von g.vogt Beitrag anzeigen
    ... bei uns ist das Radfahren auf dem Marktplatz einfach verboten, obwohl sich etliche Wege über den Platz kreuzen.
    Besser kann man die deutsche Verkehrsplanungsbürokratie, und damit die Ursache aller hier praktizierten Klopperei, gar nicht auf den Punkt bringen: Dort, wo sich alle (Rad-)Wege kreuzen, ist das Radfahren einfach verboten. Genialer geht es wirklich nicht.

    Ich habe mal in einer holländischen Großstadt gewohnt. Im alten Stadtkern gab's auch einen Platz in zentraler Lage. Auf dem war auch das Radfahren verboten. Und das verblüffende war: Egal, von wo nach wo man in der Stadt auf dem Rad unterwegs war, niemals führte der Weg über diesen Platz. Kein einziger (Rad-)weg kreuzte sich hier. Man könnte jetzt fragen: warum nicht, obwohl es doch der zentrale Platz der Stadt war? Aber die Antwort wäre viel zu einfach: Das Planungskonzept der Stadt sah vor, dass dieser Platz für Fußgänger da ist. Das war der Grund, warum über diesen Platz keine Autostraße führte, und das war auch der Grund, warum über diesen Platz kein Radweg führte.
  4. #203

    Zitat von shaman1905 Beitrag anzeigen
    Wir haben bei uns gut ausgebaute Radwege, einen rechts, einen links. Trotzdem kann man täglich immer wieder beobachten, daß die Radler auf dem Bürgersteig langbrettern, ...
    Das ist ein Widerspruch in sich. Warum sollte ein Radfahrer auf dem Fußweg fahren, wenn der Radweg gut ausgebaut ist?

    Vergleiche Sie mal und überlegen Sie, ob folgende Sätze richtig sein können:
    - Wir haben bei uns gut ausgebaute Parkplätze, auf beiden Straßenseiten. Trotzdem kann man täglich immer wieder beobachten, dass die Autos auf dem Fußweg parken.
    oder:
    - Wir haben hier eine gut ausgebaute Umgehungsstraße. Trotzdem kann man täglich immer wieder beobachten, dass die LKWs durchs Dorf fahren.
    oder:
    - Wir haben hier gut ausgebaute Computerarbeitsplätze. Trotzdem kann man täglich immer wieder beobachten, dass sich die Programmierer mit ihren alten Laptops in den Keller setzen.
  5. #204

    Zitat von hjm Beitrag anzeigen
    Sehe ich genauso. Daher sollten die sogenannten „Sonderwege“, deren bauliche Beschaffenheit sich an den behäbigen Vehikeln von vor 30 Jahren (ich würde eher 60 sagen) orientieren, aus Gesetzgebung und Rechtsprechung verschwinden. Entweder ersatzlos, oder durch Anpassung der Vorgaben an die „vollkommen anderen“ Fahrzeuge und -verhalten von heute.



    Wenn die Einfühung der Gefährdungshaftung dazu führt, dass die von Radfahrern ausgehende Gefahr auch von den Verkehrsbehörden ekannt wird, soll es mir recht sein. Das würde dann zum Beispiel bedeuten, dass Radwege baulich durch Bordsteine, Leitplanken, Grünstreifen etc., also genau wie KFZ-Fahrbahnen, von Fußwegen zu trennen sind, dass auf Radwegen keine Lampen- und Ampelmasten aufgestellt werden, dass Anwohner, die Mülltonnen auf selbige stellen, genau wie diejenigen, die Mülltonnen mitten auf die Bundesstraße stellen, wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr belangt werden, uns so weiter ...
    Zitat von g.vogt Beitrag anzeigen
    Die Lösung dafür liegt auf der Hand und müsste "nur noch" umgesetzt werden: Weitestgehende Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht, d.h. von sehr stark befahrenen Hauptstraßen abgesehen werden aus den bisherigen Radwegen und -streifen "Angebotswege", schnelle Radfahrer (bitte auch an die immer zahlreicheren Pedelecs denken!) können dann legal die Straße benutzen und Genussradler den Radweg.
    Wenn man diese und andere Äußerungen liest, könnte man die Diskussion so zusammenfassen:

    - Fehler machen nur die anderen
    - Pflichten haben nur die anderen

    - Radfahrer machen keine Fehler
    - Radfahrer müssen daher möglichst unumschränkte Rechte, aber keine Pflichten haben
  6. #205

    ...

    Zitat von hjm Beitrag anzeigen
    Das ist ein Widerspruch in sich. Warum sollte ein Radfahrer auf dem Fußweg fahren, wenn der Radweg gut ausgebaut ist?
    Das sollten Sie in diesem Fall die (meist noch meckernden) Radfahrer fragen, nicht mich ...
  7. #206

    Radler gehören auf die Fahrbahn

    Zitat von wll Beitrag anzeigen
    Ist Ihnen schon einmal auf einem 1m breiten Radweg ein "Geisterfahrer" entgegengekommen, der zu allem Überfluß auch noch keinerlei Anstalten gemacht hat, auszuweichen? Wenn dann noch auf dem anschließenden Gehweg Fußgänger unterwegs sind, wird es schnell brenzlig. Es hat einen Grund, warum viele Radwege nur für die Benutzung in eine Richtung freigegeben sind...
    Warum benutzen Sie denn einen nur ein Meter breiten Radweg? Laut Verwaltungsvorschriften zur StVO muss ein benutzungspflichtiger Radweg mindestens 1,50 breit sein. Und laut etlichen Urteilen braucht man einen aus technischen Gründen (hier zu schmal) nicht benutzbaren Radweg trotz blauem Lolli nicht benutzen.

    Im übrigen sind Radler ganz normale Verkehrsteilnehmer und benötigen keinen Sonderweg.

    Das Dumme und damit gefährliche ist aber, dass die Polizei (untere Straßenverkehrsbehörde hier in Hamburg) völlig willkürlich mal Gegenverkehr auf Radwegen anordnet und mal nicht. Wie soll sich der gemeine Radler, der nicht extra Jura studieren möchte, da auskennen?
  8. #207

    Zitat von shaman1905 Beitrag anzeigen
    Das sollten Sie in diesem Fall die (meist noch meckernden) Radfahrer fragen, nicht mich ...
    Wie soll der meckernde Radfahrer wissen, wie bei Ihnen logisches Denken (nicht) funktioniert?

    Vielleicht hilft Ihnen folgende kleine Geschichte zum Verständnis, die genau so in Holland passiert ist, wo ich längere Zeit wohnte. Ich hatte Besuch aus Deutschland. Wir waren spät nachts mit dem Rad in der Stadt auf dem Heimweg. Mein Besuch meinte, es sei doch nix los, da brauchen wir doch nicht den Radweg nehmen, sondern können auf der Straße (gemeint: Autofahrbahn) fahren. Ich meinte, klar, könnten wir, aber wozu? Nach 500m war auch meinem Besuch klar, dass sein Vorschlag unsinnig war. Warum soll man auf einen für eine andere Fahrzeugart optimierten Weg ausweichen, bloß weil dieser gerade frei ist? Mit dem Auto fahren Sie doch auch nicht auf den Bahngleisen, bloß weil um diese Uhrzeit kein Zug mehr fährt.

    Oder andersrum: EInen „gut ausgebauten Radweg“ würde man daran erkennen, dass ein Motorradfahrer mitten in der Nacht von seinem Beifahrer den Tipp bekommt, man könne ihn doch benutzen, kontrolliert doch keiner, und Radfahrer sind um diese Zeit eh keine unterwegs.
  9. #208

    Zitat von g.vogt Beitrag anzeigen
    Schrittgeschwindigkeit ist nirgendwo genau definiert und wird in jedem Urteil anders beziffert (pendelt meist so zwischen 5 und 15 km/h).
    Und liegt damit deutlich unter der Geschwindigkeit mit der sich Radfahrer gewöhnlich in solchen Strassen fortbewegen.
  10. #209

    Mal sachlich betrachtet

    Zitat von Robert_Rostock Beitrag anzeigen
    Wenn man diese und andere Äußerungen liest, könnte man die Diskussion so zusammenfassen:

    - Fehler machen nur die anderen
    - Pflichten haben nur die anderen

    - Radfahrer machen keine Fehler
    - Radfahrer müssen daher möglichst unumschränkte Rechte, aber keine Pflichten haben
    Keine Ahnung, wie Sie auf diesen Holzweg kommen; ohne "Vorspannung" durch Vorurteile ist es nicht nachzuvollziehen.

    Natürlich haben Radfahrer Rechte. Es ist kein überzogener Anspruch, als aktiver Stadtradler mit 20-30 km/h durch die Stadt zu fahren. Und sie haben auch Pflichten, nämlich der Verkehrssituation angemessen ggf. langsamer zu fahren. Wenn ihre Wege aber nur aus benutzungspflichtig beschilderten kombinierten Rad-/Fußwegen bestehen, mit Schlangenlinienführung um Laternenmasten und Verkehrsschilder herum usw., dann ist das eine Zumutung, weil man dort selten schneller als 15 km/h fahren sollte, zu groß ist die Gefahr, mit unaufmerksamen Fußgängern zu kollidieren oder an Hindernissen hängenzubleiben.

    Übersetzt für den Autofahrer: Sie hätten vielleicht noch Verständnis dafür, wenn eine Wohngebietsstraße mit "liegenden Polizisten" langsam gemacht wird, aber sicher keins mehr, wenn auch die Umgehungs- und Hauptverkehrsstraßen aus lauter "Hüpfbuckeln" bestünden, damit Sie durchgängig höchstens noch 20 km/h fahren können.

    Ergo sollten Radwege in den meisten Fällen Angebote sein, für die "Radbummler" und die Kinder, wohingegen Radfahrer, die halbwegs zügig vorankommen wollen, auf die Straße gehören (wo sie mindestens halb so schnell wie die Autos fahren und nicht fünfmal so schnell wie die Fußgänger!!!).