Schon mal drüber nachgedacht, dass auch ein Radfahrer mindestens 1,5 Meter Abstand von Hindernissen halten muss, an denen er vorbei fährt? Das entspricht zufällig in etwa der Spannweite der Tür eines parkenden Autos, die sich plötzlich öffnet. Macht insofern sogar richtig Sinn.
Die mindestens 1,5 Meter Abstand gelten übrigens auch für Autofahrer, die an Radfahrer vorbei fahren. Wobei Richter in der Regel, wenn es sich bei dem Hindernis um einen Radfahrer handelt, eher zu einem Mindestabstand von 2 Metern tendieren.
Erschreckend wie wenig Ahnung manche Verkehrsteilnehmer von den Regeln haben. Aber Radfahrer vorschreiben wollen, sich an falsche Annahmen halten zu müssen.
Wenn man hier liest, bekommt man den Eindruck, dass es besser wäre bei jeder Änderung der StVO, das autofahrende Volk zur Nachschulung zu bitten. Als Radfahrer informiert man sich, angesichts der falschen Anfeindungen, derer man ständig ausgesetzt ist, ja notgedrungen regelmäßig von ganz alleine über die tatsächlichen Regeln - die sich übrigens ständig ändern. Was vor 20 Jahren gegolten hat, muss dies schon lange nicht mehr tun.

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