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Verhandlung zur Euro-Rettung: Regierung hofft auf Gnade aus Karlsruhe
dapdAngespannte Stimmung zwischen Regierung und Justiz: Vor der Verhandlung über die Euro-Klagen machen Politiker Druck auf die Verfassungsrichter. Sie fürchten fatale Folgen, sollte Karlsruhe die Währungs-Retter ausbremsen.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...843377,00.html
- #90 09.07.2012 21:35 von
- #91 09.07.2012 21:44 von
Der Euro ist auch in den Taschen der Verfassungsrichter......
und damit könnte man ihnen zu dessen Gunsten Voreingenommenheit anlasten. Ich gehe mal davon aus, daß die Richter das Euro-Abenteuer mit einem "ja aber" mittragen werden. Und ne Begründung wirds auch geben. Ach was haben wir doch fürn Glück, daß die Gesetze in alle Richtungen ausgelegt werden können und am Ende kommt für alle was bei raus. Wie solls auch anders sein. Nach 10Jahren Euro sind alle Täter. Wie sollen da Täter über Täter Urteile fällen. Da kommt nix bei rum.
- #92 09.07.2012 21:50 von
Ich kenne genügend Menschen, die Frau Merkels Politik für richtig erachten, mich eingeschlossen.
Verlassen wir uns doch auf die Zahlen des ARD Deutschlandstrends, dort fanden vor einigen Tagen mehr als 65% der Bürger daß Merkels Politik richtig ist.
Das BVerfG muss in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutz die Konsequenzen seiner Entscheidung berücksichtigen, so steht es geschrieben - #93 09.07.2012 21:50 von
Hab ich das wirklich richtig gelesen?
Nein, sie haben es nicht richtig gelesen. Die Kapital-Erhöhung erfolgt einstimmig. D.H. Deutschland hat ein Veto-Recht. (Art. 5.6) Und ja, der Bundestag (bzw. Haushaltsausschuss) muss abnicken. Werfen Sie mal einen Blick in den Begleitgesetz dazu.
http://www.bundesrat.de/cln_235/Shar...pdf/403-12.pdf
Aber ja, die Mitarbeiter und Eigentum des ESM sind Rechtsunabhängig. Es hört sich ja doof an. Aber bedenken Sie vielleicht: Wenn sie Geld an Regierungen wie Griechenland oder von Berlusconi-geführtem Italien leihen, macht das schon einigermassen Sinn? - #94 09.07.2012 21:57 von
Abgesehen davon, daß ich den ESM für wünschenswert halte, bin ich nicht davon überzeugt, daß das BVerfG bei der Eilentscheidung so handelt wie Sie denken.
Es findet wie gesagt eine Abwägung statt, welche endgültige Entscheidung wahrscheinlich ist und welche Konsequenzen eine falsche Entscheidung im Vorverfahren hätte.
Im übrigen steht in Artikel 23 nichts davon, daß Souveränitätsverzicht rückholbar sein müsste, die europäische Integration wird als unumkehrbar angesehen - #95 09.07.2012 21:58 von
Es sollte zu denken geben, wenn der Justiziar der Unionsfraktion, Helmut Brandt (CDU), der mehr oder weniger einfordert, das BVerfG solle ein verfassungswidriges Gesetz dann durchwinken, wenn die Folgen politisch fatal sein könnten, auch derjenige ist, der das weitab von jeglichem Datenschutz befindliche Meldegesetz im Bundestag durchgejagt hat.
Bundesweit gültige technische Standards einführen - CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag: Aktuelles - Bundestag aktuell
Die CDU/CSU scheint ja gerade mit dem Sinn des Grundgesetzes auf Kriegsfuß zu stehen. - #96 09.07.2012 22:06 von
Das Euro Desaster
Meine Wahrnehmung ist leider folgende: Selbst bildungsdurchschnittliche Bürger blicken nicht durch, was der ESM - und Fiskalpakt für die Zukunft der BRD bedeutet, abgesehen davon, dass sie diese Verträge in den Medien überhaupt nicht veröffentlicht sahen. Die Medien haben bezüglich ihrer Aufklärung und Information als vierte Gewalt völlig versagt und/oder sind aufgrund von Lobby-/Kapitaleigner-Einflußnahme auf Tauchstation gegangen.
Hier die Veröffentlichung der Klageschrift einer der Kläger:
Herzlich Willkommen!
Das BVerfG muß sich mit diesem Vorbringen (ein Teilaspekt der Problematik des ESM) auseinandersetzen und die Ablehnung oder Befürwortung inhaltlich begründen. Dass sich das BVerfG sachlich und auf der Grundlage des GG damit befassen wird, ist meine letzte Hoffnung in Bezug auf Demokratie in der BRD. Die Politiker verlassen dieses Feld mehr und mehr, was sich schon an Anmaßungen von Politikern zeigt, dem BVerfG Kompetenz in Sachen Europa absprechen zu wollen, obwohl das BVerfG nicht für Europa sondern ausschließlich für die deutsche Gesetzgebung und der Überprüfung darüber zuständig ist.
Bislang streng sachlich argumentierende Foristin, bin ich langsam geneigt, diese Sachlichkeit aufzugeben: was zum Teufel tun die "Euro-Retter-koste es was es wolle-Politiker" sich in den Kaffee, was der Bürger nicht kennt?
Wo sollen diese jungen (einigermaßen gebildeten) Leute herkommen und die Zeit finden, eingebettet in Bachelor- und Masterabschluss- Anforderungsprogrammen um ständig Bestnoten zu erzielen um berufliche Zukunftsperspektiven zu erwerben und nebenbei jobben müssen und/oder Praktika absolvieren sollen?
Auch so ein Hirngespinst der Vereinheitlichung der europäischen Bildungsintegration, aber das nur btw. - #97 09.07.2012 22:08 von
Leider ist Ihr Wissenstand über den ESM Vertrag typisch für fast alle der hiesigen Kommentatoren: 0,00!
Lesen Sie: Artikel 10I, Artikel 5 VI Lit c, Artikel 10 I Satz 3
Dort steht für jeden der lesen kann zum Nachlesen, daß der Deutsche Bundestag das Entscheidungsrecht über jede Cent hat, der dem ESM zur Verfügung gestellt wird.
Um es klar zu sagen, der ESM darf gern fragen, entscheiden tut der Bundestag!
Die Immunität der ESK Mitarbeiter ist etwas völlig Normales, jede internationale Organisation genießt die gleichen Rechte.
Die ESM Entscheidungen können selbstverständlich vor dem EUG juristisch angegriffen werden.
Ich an Ihrer Stelle würde mich schämen, mit soviel Unwissenheit, solche Kommentare zu schreiben - #98 09.07.2012 22:11 von
Wie auch immer das BVG entscheidet, ...
Wie auch immer das BVG entscheidet, es sollte sich in allerschärfster Form den Druck durch einzelne Politiker verbitten, unter Nennung der Namen zumindest der An-Führer. Immerhin wird hier die Unabhängigkeit der Rechtsprechung und damit die Gewaltenteilung angetastet. Das geschieht übrigens nicht zum ersten Male und droht zum Normalfall zu werden.
In der jüngsten Deutschen Geschichte haben die "Verteidiger der Republik" schon einmal KLÄGLICH versagt - #99 09.07.2012 22:16 von
Es ist nicht Aufgabe des Gerichts Politik zu machen
Man darf nicht vergessen, welche Aufgaben das Gericht hat: Es darf nur die Verfassungsmäßigkeit prüfen. Die Politik darf den größten Murks entscheiden, doch solange der Murks nicht gegen die Verfassung geht, ist das Bundesverfassungsgericht machtlos. Für die Politik sind die POLITIKER VERANTWORTLICH, das Bundesverfassungsgericht kann nur in begrenztem Maße das schlimmste verhindern. Und mußte es in letzter Zeit schon viel zu oft tun :-(
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