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Vergewaltigungsprozess: Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für Kachelmann
Paukenschlag beim Prozess gegen Jörg Kachelmann: Insgesamt drei Staatsanwälte haben ein episch breites Plädoyer gegen den Moderator gehalten - und am Ende vier Jahre und drei Monate Haft wegen Vergewaltigung gefordert.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...763413,00.html
- #170 19.05.2011 17:27 von
- #171 19.05.2011 18:11 von
Diese
Genau das stimmt nicht, sie kann sich die Wunden selbst zugefügt haben.[/QUOTE]
Staatsanwaltschaft weigert sich wohl auch, Kenntnis zu nehmen von "Autoaggresivem Verhalten" und Selbstverletzungen in Folge von Persönlichkeitsstörungen (z.B. Boderline, Traumatisierung, Deprivation, Zwangsstörungen etc.).
Sehr wohl verletzen sich Menschen mit dgl. Störungen selbst und auch wiederholt in nicht unerheblichem Maße, wobei nicht klar ist, ob dies durch u.a. eine Art Selbstbestrafungstrieb ausgelöst wird.
Dgl. physischer Schmerz kann auch gesucht werden, um psychische Leiden zu "überdecken".
Im hier in Rede stehenden Fall liegen gutachterliche Bewertungen vor, nach denen das mmO sich die Verletzungen sehr wohl selbst beigebracht haben kann.
Gerechtigkeit ist von einem Gericht nicht zwingend zu erwarten, nur ein Urteil, denn dazu ist es verpflichtet. - #172 20.05.2011 08:47 von
- #173 20.05.2011 08:59 von
Anwaelte!
Wer die besseren "Anwaelte"hat, gewinnt den Prozess.
Alles eine Sache des Geldes...leider!
Waere es nicht "Kachelmann"sondern xyz waere das Urteil schon gesprochen.
Ohne wenn und aber,dessen bin ich mir gewiss. - #174 22.05.2011 10:54 von
Bitte mal nachdenken!
Und selbst wenn das Opfer gelogen hat, ist sie deswegen eine rechtlose und nicht mehr schützenswerte Person???
Vermutlich trennen sich jeden Tag einige hundert Paare in Deutschland. Ich schätze mal 85% wegen Eifersucht oder Untreue. Vermutlich kommt es bei weniger als einem 0,01 Promill zu einem Vergewaltigungsvorwurf. Komischerweise aber ausgerechnet bei einem Typen, bei dem sich anschließend und ohne ursprügliches Wissen des mutmaßlichen Opfers herausstellt, dass er offenbar über viele Jahre hinweg ein selbstherrliches Konstrukt aus Affairen und Lügen pflegt, das aus meiner Sicht schon fast als krankhaft zu bezeichnen ist, und der sich aufgrund seiner Popularität, die sich wiederum vorallem auf seine Glaubwürdigkeit gründet, eine mediale Veröffentlichung
so etwas' am wenigsten leisten kann.
Wer hier an Zufälle glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann... - #175 29.05.2011 07:43 von Ulrich lr.
Schützenswerte Lügner
Nein.
Aber vielleicht ist sie ja gar kein Opfer.
Darum geht es nämlich: Man muss dem Täter die Tat beweisen.
Lügen sind nun mal kein Beweis.
Hm.
Aber deshalb darf er wohl nicht automatisch wegen Vergewaltigung verknackt werden. Dieses Verhalten ersetzt noch lange nicht den Beweis.
Auch unsympathische "fast krankhafte" Typen haben Grundrechte und sind schützenwert.
Oder gilt das nur für Lügnerinnen? - #176 29.05.2011 08:05 von
faa
Nöh, im Alltag kann man so jemanden gerne als schützenswert beachten. Im Gerichtsverfahre haben Lügen nichts zu suchen, damit hat die Dame sich nur selbst geschädigt, die Wahrheit muss reichen. Das Gericht hat sie trotz der Lügen weiter angehört und als Nebenklägerin agieren lassen, eine substantieller Entzug von juristischen Rechten kann nicht erkannt werden. Neben den Lügen hat sie ihre Glaubwürdigkeit durch die Einbeziehung der Ideologin Fr. Schwarzer beschädigt.
- #177 29.05.2011 08:11 von
- #178 29.05.2011 08:20 von
gerichtstauglich
Das ist der Stoff der seit Jahrhunderten auf die Bühne kommt und jetzt im Filmen zu betrachten ist und nichts anderes dastellt als menschliches Verhalten. Zweifelsohne kein sonderlich bewunderswertes Verhalten, aber eines was die Betrachter immer wieder interessiert und fasziniert, sei es mit Ablehnung oder Bewunderung. Jedoch, dem fehlt jede gerichtlich verwertbare Substanz.
- #179 29.05.2011 08:26 von
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