Vergewaltigungsprozess: Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für Kachelmann

Paukenschlag beim Prozess gegen Jörg Kachelmann: Insgesamt drei Staatsanwälte haben ein episch breites Plädoyer gegen den Moderator gehalten - und am Ende vier Jahre und drei Monate Haft wegen Vergewaltigung gefordert.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...763413,00.html
  1. #170

    Logik der man eh nicht folgen kann

    Zitat von Christian Krippenstapel Beitrag anzeigen
    Gerade weil es bei einer Vergewaltigung normalerweise keine Zeugen gibt und sie daher so schwer zu beweisen ist, wird in diesem Bereich der Aussage der Geschädigten ein besonders hoher Stellenwert beigemessen und die Unschuldsvermutung damit relativiert.
    Das bringt aber die Wahrheitsfindung keinen CM weiter.

    Der Wahrheit ist es nämlich vollkommen egal, wie wichtig man es findet, sie zu beweisen.
  2. #171

    Diese

    Zitat von koala1909 Beitrag anzeigen
    Die Wunden KANN sie sich nicht selbst beigebracht haben lt. Gutachter. Ich bin mir sicher dass der Richter ein gerechtes Urteil finden wird!
    Genau das stimmt nicht, sie kann sich die Wunden selbst zugefügt haben.[/QUOTE]

    Staatsanwaltschaft weigert sich wohl auch, Kenntnis zu nehmen von "Autoaggresivem Verhalten" und Selbstverletzungen in Folge von Persönlichkeitsstörungen (z.B. Boderline, Traumatisierung, Deprivation, Zwangsstörungen etc.).

    Sehr wohl verletzen sich Menschen mit dgl. Störungen selbst und auch wiederholt in nicht unerheblichem Maße, wobei nicht klar ist, ob dies durch u.a. eine Art Selbstbestrafungstrieb ausgelöst wird.

    Dgl. physischer Schmerz kann auch gesucht werden, um psychische Leiden zu "überdecken".
    Im hier in Rede stehenden Fall liegen gutachterliche Bewertungen vor, nach denen das mmO sich die Verletzungen sehr wohl selbst beigebracht haben kann.

    Gerechtigkeit ist von einem Gericht nicht zwingend zu erwarten, nur ein Urteil, denn dazu ist es verpflichtet.
  3. #172

    Stimmt!

    Zitat von elikey01 Beitrag anzeigen
    ...
    Gerechtigkeit ist von einem Gericht nicht zwingend zu erwarten, nur ein Urteil, denn dazu ist es verpflichtet.
    Da läßt das, was wir über den Prozeßablauf wissen, leider wenig Gutes hoffen!
    Wenn es nicht so ernst und traurig wäre, könnte man darüber lachen, weil es fatal an Rüdiger Hoffmann erinnert: "Lars-Toben, Du weißt aber schon, daß dem Mann das jetzt wehtut, ja?"
  4. #173

    Anwaelte!

    Wer die besseren "Anwaelte"hat, gewinnt den Prozess.
    Alles eine Sache des Geldes...leider!
    Waere es nicht "Kachelmann"sondern xyz waere das Urteil schon gesprochen.
    Ohne wenn und aber,dessen bin ich mir gewiss.
  5. #174

    Bitte mal nachdenken!

    Zitat von Dumpfmuff3000 Beitrag anzeigen
    Und selbst wenn er gelogen hat, ist er deswegen noch lange nicht der Vergewaltigung überführt. ...
    Und selbst wenn das Opfer gelogen hat, ist sie deswegen eine rechtlose und nicht mehr schützenswerte Person???

    Vermutlich trennen sich jeden Tag einige hundert Paare in Deutschland. Ich schätze mal 85% wegen Eifersucht oder Untreue. Vermutlich kommt es bei weniger als einem 0,01 Promill zu einem Vergewaltigungsvorwurf. Komischerweise aber ausgerechnet bei einem Typen, bei dem sich anschließend und ohne ursprügliches Wissen des mutmaßlichen Opfers herausstellt, dass er offenbar über viele Jahre hinweg ein selbstherrliches Konstrukt aus Affairen und Lügen pflegt, das aus meiner Sicht schon fast als krankhaft zu bezeichnen ist, und der sich aufgrund seiner Popularität, die sich wiederum vorallem auf seine Glaubwürdigkeit gründet, eine mediale Veröffentlichung
    so etwas' am wenigsten leisten kann.

    Wer hier an Zufälle glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann...
  6. #175

    Schützenswerte Lügner

    Zitat von Das_Krokodil Beitrag anzeigen
    Und selbst wenn das Opfer gelogen hat, ist sie deswegen eine rechtlose und nicht mehr schützenswerte Person???
    Nein.
    Aber vielleicht ist sie ja gar kein Opfer.

    Darum geht es nämlich: Man muss dem Täter die Tat beweisen.
    Lügen sind nun mal kein Beweis.

    Zitat von Das_Krokodil Beitrag anzeigen
    Komischerweise aber ausgerechnet bei einem Typen, bei dem sich anschließend und ohne ursprügliches Wissen des mutmaßlichen Opfers herausstellt, dass er offenbar über viele Jahre hinweg ein selbstherrliches Konstrukt aus Affairen und Lügen pflegt, das aus meiner Sicht schon fast als krankhaft zu bezeichnen ist,
    Hm.
    Aber deshalb darf er wohl nicht automatisch wegen Vergewaltigung verknackt werden. Dieses Verhalten ersetzt noch lange nicht den Beweis.

    Auch unsympathische "fast krankhafte" Typen haben Grundrechte und sind schützenwert.
    Oder gilt das nur für Lügnerinnen?
  7. #176

    faa

    Zitat von Das_Krokodil Beitrag anzeigen
    Und selbst wenn das Opfer gelogen hat, ist sie deswegen eine rechtlose und nicht mehr schützenswerte Person???
    Nöh, im Alltag kann man so jemanden gerne als schützenswert beachten. Im Gerichtsverfahre haben Lügen nichts zu suchen, damit hat die Dame sich nur selbst geschädigt, die Wahrheit muss reichen. Das Gericht hat sie trotz der Lügen weiter angehört und als Nebenklägerin agieren lassen, eine substantieller Entzug von juristischen Rechten kann nicht erkannt werden. Neben den Lügen hat sie ihre Glaubwürdigkeit durch die Einbeziehung der Ideologin Fr. Schwarzer beschädigt.
  8. #177

    Der Missbrauch der Lügnerin für eigene Karrierezwecke

    Zitat von Das_Krokodil Beitrag anzeigen
    Und selbst wenn das Opfer gelogen hat, ist sie deswegen eine rechtlose und nicht mehr schützenswerte Person???(...)
    Nein, aber sie ist eine überführte Lügnerin. Und Lügnerinnen sind keine Zeuginnen, als das diese Lady vom Lass-Toben Altrogge, dem Staatsanwalt, missbraucht wurde.
  9. #178

    gerichtstauglich

    Zitat von Das_Krokodil Beitrag anzeigen
    ... Komischerweise aber ausgerechnet bei einem Typen, bei dem sich anschließend und ohne ursprügliches Wissen des mutmaßlichen Opfers herausstellt, dass er offenbar über viele Jahre hinweg ein selbstherrliches Konstrukt aus Affairen und Lügen pflegt, das aus meiner Sicht schon fast als krankhaft zu bezeichnen ist, und der sich aufgrund seiner Popularität, die sich wiederum vorallem auf seine Glaubwürdigkeit gründet, eine mediale Veröffentlichung so etwas' am wenigsten leisten kann....
    Das ist der Stoff der seit Jahrhunderten auf die Bühne kommt und jetzt im Filmen zu betrachten ist und nichts anderes dastellt als menschliches Verhalten. Zweifelsohne kein sonderlich bewunderswertes Verhalten, aber eines was die Betrachter immer wieder interessiert und fasziniert, sei es mit Ablehnung oder Bewunderung. Jedoch, dem fehlt jede gerichtlich verwertbare Substanz.
  10. #179

    verquollen

    Zitat von Jaroos Beitrag anzeigen
    Demzufolge dürften Leute, die mal gelogen haben (jeder lügt täglich, schon alleine durch Aussagen wie "Mir geht's gut!")konsequentfrei vergewaltigt werden?
    Was dür eine verquollene "Logik"!
    Die Frau hat bei der Anzeige und vor Gericht gelogen.
    Und ob sie tatsächlich vergewaltigt wurde?????
    Da müssen sie schon ihrer fragwürdigen Glaubwürdigkeit folgen.....