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Vergewaltigungsprozess: Kachelmann-Verteidiger fordern Freispruch

Der Kachelmann-Prozess steht vor dem Abschluss: Die Verteidiger des Moderators fordern Freispruch für den Angeklagten. Es gebe keine Beweise für eine Vergewaltigung. Das mutmaßliche Opfer weinte zeitweise, Zuhörer quittierten das Plädoyer mit Beifall. Kachelmann verzichtete auf ein Schlusswort.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...764650,00.html
  1. #30

    Es kann hier nur um Glaubwürdigkeit gehen

    Dass der Sex "einvernehmlich" stattgefunden hat, und sich "Susanne W." erst Stunden später und auf Drängen ihrer Eltern der Polizei anvertraut, ist für mich unlogisch.

    Sowas kann schließlich immer jeder behaupten, dann dürfte man überhaupt keine Vergewaltiger mehr verurteilen. Schließlich ist bei so einer Sache selten ein Augenzeuge dabei.

    Nein, bei Vergewältigungsprozessen steht es fast immer Aussage gegen Aussage. Und deshalb kommt es hierbei besonders auf die Glaubwürdigkeit der Betroffenen an. Und hier ist nunmal Kachelmann derjenige, der offenbar seinen gesammten privaten Lebenswandel der intriganten Erschleichung von Sex gewidmet und daraufhin ausgerichtet hat. (Ich frage mich, was da in seiner Kindheit alles schiefgegangen sein muß.)

    "Susanne W." war aber vermutlich eine Nummer zu schlau für ihn und hat ihm geschickt (aber leider gefährlich) einen Spiegel vorgehalten, aus dem Kachelmann sein fratzenhaftes Wesen erkennen mußte.

    Im übrigen hat Kachelmann offenbar Schwierigkeiten, Entscheidungen anzuerkennen, die er nicht für wahr haben will und deren Logik er nicht versteht. Deshalb musste er sich ja offenbar auch so viele Frauen halten. Insofern finde ich den Punkt der verlorenen Kontrolle absolut nachvollziehbar.

    Immerhin, für wiederholgefährdet halte ich Kachelmann in dieser Frage nicht. Er hat jetzt vermutlich seine Lehre daraus gezogen. Möglicherweise hat er deshalb inzwischen auch geheiratet. Zu einer - noch dazu reuigen - Umkehr ist es bekanntlich nie zu spät.
  2. #31

    Falsche Anschuldigungen gehören bestraft

    Falsche Anschuldigungen wg. Vergewaltigung sind genauso schlimm wie Vergewaltigungen und müssen genauso hart bestraft werden. Kachelmann und Assange sind ja nur die Spitze des Eisbergs. Solange nur die bloße Behauptung! genügt, einen angeblichen Täter einzusperren und sein Leben zu ruinieren, ist das ein krankes Justizsystem. Ausserhalb des Medieninteressess weden in Deutschland jährlich Hunderte zu Unrecht wegen falscher Vorwürfe defacto getötet.
  3. #32

    Es weihnachtet sehr ...

    Vermutlich trennen sich jeden Tag einige hundert Paare in Deutschland. Ich schätze mal 85% wegen Eifersucht oder Untreue. Vermutlich kommt es bei weniger als 0,01 Promille zu einem Vergewaltigungsvorwurf. Komischerweise aber ausgerechnet bei einem Menschen, bei dem sich anschließend und ohne ursprügliches Wissen des mutmaßlichen Opfers herausstellt, dass dieser offenbar über viele Jahre hinweg mit fast krankhaft zu nennendem Antrieb und Aufwand ein selbstherrliches Konstrukt aus Lügen und Affairen aufgebaut hat und pflegt, um sich in intrigantester Weise Sex zu erschleichen.

    Wer hier an Zufälle glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann...
  4. #33

    Gesichtsverlust der Kammer im Falle des Freispruchs

    Zitat von MaHaHaHH Beitrag anzeigen
    Es war ja nicht nur die Staatsanwaltschaft in Mannheim, die unser gesamtes Rechtssystem auf den Kopf gestellt hat, auch die Richter haben schon zu Beginn der Verhandlung erkennen lassen, wie beeinflußt und tendenziös sie dieses Trauerspiel der Justizgeschichte abwickeln werden.

    In Kontinuität dazu werden sie Kachelmann schuldig sprechen und das geforderte Strafmaß der Staatsanwalt um ca. 1/3 unterbieten.

    Das ist meine Prognose.

    Natürlich wird der Bundesgerichtshof ihnen dieses Urteil um die Ohren hauen - das ist klar. Aber aus dem Weg, den die Richter in Mannheim eingeschlagen haben, finden sie nun kein Zurück mehr.
    Da ist was dran. Den Eindruck hatte ich bereits, als das OLG Karlsruhe den U-Haftbefehl aufheben musste.
  5. #34

    Soso

    Zitat von Das_Krokodil Beitrag anzeigen
    Dass der Sex "einvernehmlich" stattgefunden hat, und sich "Susanne W." erst Stunden später und auf Drängen ihrer Eltern der Polizei anvertraut, ist für mich unlogisch.

    Sowas kann schließlich immer jeder behaupten, dann dürfte man überhaupt keine Vergewaltiger mehr verurteilen. Schließlich ist bei so einer Sache selten ein Augenzeuge dabei.

    Nein, bei Vergewältigungsprozessen steht es fast immer Aussage gegen Aussage. Und deshalb kommt es hierbei besonders auf die Glaubwürdigkeit der Betroffenen an. Und hier ist nunmal Kachelmann derjenige, der offenbar seinen gesammten privaten Lebenswandel der intriganten Erschleichung von Sex gewidmet und daraufhin ausgerichtet hat. (Ich frage mich, was da in seiner Kindheit alles schiefgegangen sein muß.)

    "Susanne W." war aber vermutlich eine Nummer zu schlau für ihn und hat ihm geschickt (aber leider gefährlich) einen Spiegel vorgehalten, aus dem Kachelmann sein fratzenhaftes Wesen erkennen mußte.

    Im übrigen hat Kachelmann offenbar Schwierigkeiten, Entscheidungen anzuerkennen, die er nicht für wahr haben will und deren Logik er nicht versteht. Deshalb musste er sich ja offenbar auch so viele Frauen halten. Insofern finde ich den Punkt der verlorenen Kontrolle absolut nachvollziehbar.

    Immerhin, für wiederholgefährdet halte ich Kachelmann in dieser Frage nicht. Er hat jetzt vermutlich seine Lehre daraus gezogen. Möglicherweise hat er deshalb inzwischen auch geheiratet. Zu einer - noch dazu reuigen - Umkehr ist es bekanntlich nie zu spät.
    Nicht Kachelmann hat seine Unschuld zu beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft die Schuld. Während mir von Kachelmann keine objektiv widerlegten Aussagen bekannt sind, hat das "Opfer" Probleme über Probleme: Seine Aussagen, sofern Sie nicht bereits als objektiv unwahr feststehen, sind mit den "stillen Zeugen", den Tat-Spuren nicht in Einklang zu bringen.

    Die Frage ist nicht, ob Kachelmann freigesprochen wird. Die Frage ist, inwieweit ausreichende Anhaltspunkte für eine strafbare falsche Anschuldigung vorliegen.
  6. #35

    das Problem mangelnder Beweise

    Zitat von Tacitus73 Beitrag anzeigen
    Stichhaltige Beweise gibt es in solchen Fällen selten - auch im Fall Strauss-Kahn ist das unwahrscheinlich. Das hieße ja, es müsse einen verlässlichen Zeugen für den Vorgang geben. Selbst bei Verletzungen durch brutale Übergriffe muss das Opfer beweisen, dass es sich nicht selbst verletzt hat. In den weitaus meisten Fällen hieße das also, aus Mangel an Beweisen der Darstellung des Täters zu folgen, es habe einvernehmlichen Sex gegeben. Und nur mal den - möglicherweise unwahrscheinlichen - Fall vorausgesetzt, Kachelmanns Exfreundin ist wirklich Opfer geworden - dann ist sie es in noch viel schlimmerem Maße durch diese Verhandlung. Allein die Vorstellung - man ist vergewaltigt worden und wird im Gerichtssaal noch einmal bloßgestellt - und die Zuhörer klatschen dem Täter Beifall... grotesk. Natürlich nur, wenn die Frau die Wahrheit gesagt hat, klar. Aber ehrlich - angesichts dieser Lage würde ich mich als Opfer wohl niemals für eine Anzeige entscheiden.
    besteht immer dann, wenn es um eine Vergewaltigung in der Ehe oder im Bekanntenkreis gibt, es sei denn das Opfer ist massiver Gewalt ausgesetz, die im Gegensatz zu dem vorliegenden Fall nachweisbar und verwertbar ist.

    Bei der Beziehung zwischen Kachelmann und der Nebenklaegerin sind so viele Ungereimtheiten neben der Tatsache, dass die beiden wohl Sexualpraktiken angewendet haben die wohl fuer viele weit entfernt von den eigenen sind und die nur in irgendwelchen heimlichen Traeumen vorkommen. Da ist etwas zwischen 2 Personen abgelaufen, fuer das es keine Zeugen gibt und ueber das beide entweder schweigen oder nur teilweise ausplaudern.

    Der Staatsanwalt hat hier nur ein Ziel, sich auf Kosten eines Prominenten zu profilieren, der Richter hat es relativ einfach, er nimmt sich das Beispiel von Justizia und verbindet sich die Augen, dann kann er nur zu einem Schluss kommen. Niemand weiss was wirklich passiert ist und wenn er dem Motto 'in dubio pro reo' folgt ist die Entscheidung einfach.

    Wo kommen jetzt Beweise vor
  7. #36

    Um die Ohren

    Die Mannheimer Justiz, insbesondere die Staatsanwaltschaft, bekäme nicht zum ersten Mal vom BGH Prozessakten um die Ohren gehauen. Im Fall Wörz kommen sie meine Erachtens nur wegen dem Krähenprinzip um Ermittlungen und Verurteilung gegen sie wegen Rechtsbeugung herum.

    Man darf gespannt sein, aber die Kammer hat sich selbst schon so sehr verstrickt, dass sie mit vollem Bewusstsein ein Fehlurteil sprechen wird um im Moment der größten Öffentlichkeit pro Forma die Fassade zu wahren.
  8. #37

    Wobei

    Zitat von KB1111 Beitrag anzeigen
    Frueher - wohl bis 1969 - gab es bei Freispruechen noch die Unterscheidung zwischen: aus Mangel an Beweisen und: aus erwiesener Unschuld, das hatte u.a. Kostenfolgen und wurde als Freispruch 1. oder 2. Klasse definiert.

    Gibt es heute zwar nicht mehr, diese Unterscheidung waere aber das einzige, worueber das Gericht noch zu diskutieren haette, ansonsten ein glasklarer Freispruch.

    Bei der Sache passt ja soviel nicht zusammen, da neige ich fast zu einem : aus erwiesener Unschuld...
    die Feststellung einer "erwiesenen Unschuld" schon eine Sensation wäre, denn wie sollte in einem solchen "Fall" Unschuld bewiesen werden können?

    H.E. kann nach Sach- und Beweislage das Gericht dem Antrag der StA nicht folgen, denn es fehlt an der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit, mit der das Gericht von der Tat i.S.d. Anklage überzeugt sein müsste und die jeden "vernünftigen" Zweifel am Tatgeschehen ausschlösse.

    Die Ergebnisse der Gutachten und auch die unwahren Aussagen des mmO, die jenes erst nach Überführung einräumte, sowie die angebliche Tat-Motivation des K., er sei "ausgerastet", weil sie sich von ihm getrennt habe, lassen jedoch sehr viele vernünftige Zweifel darüber aufkommen, dass ein solches Tatgeschehen tatsächlich stattgefunden haben könnte.
  9. #38

    Egal

    Egal was geschieht es gibt in diesem Fall mehrere Dumme. Ob Kachelmann unschuldig oder schuldig ist, bleibt dahingestellt denn die Wahrheit wird sich wohl nie finden lassen, es sei denn man könnte den Beteiligten in den Kopf schauen.
    Der Hauptdumme ist aber das System an sich.

    Eine Presse die eine Hetzkjagd veranstaltet hat die ihres Gleichen sucht, ist eine Schande für dieses Land. Vorverurteilung ist nicht umsonst eine Schande denn sie nimmt jedem Menschen das Recht auf ein faires Verfahren. Wenn eine Frau wie A.Schwarzer ausgerechnet bei der Frauenfeindlichen Bildzeitung ihre Hetzjagd auf Kachelmann ablässt dann kann man nur sagen "armes Deutschland".

    Der nächste Dumme ist der Bürger dieses Landes dem man wieder mal ein Stück Rechtssicherheit genommen hat. Ein Verfahren das schon in seinem Ansatz unfair verläuft ist einfach kein rechtsstaatliches Verfahen mehr.
    Die Justitz in unserem Lande hat sich doch schon seit langem von ihren Grundsätzen verabschiedet, die uns von unserer Verfassung ( Grundgesetz) zugesichert sind. Die Herren in schwarz fällen selbstherrlich ihre Urteile in der Gewissheit das sie selbst dafür nicht belangt werden können. Auch hier fehlt es wie in vielen Teilen unserer Gesellschaft an der nötigen Moral und Integrität.
  10. #39

    den Schaden

    Zitat von reali Beitrag anzeigen
    ... und so haben sie beide einen großen persönlichen Schaden und es hat obendrein noch eine Menge Geld gekostet!
    den Schaden hat der Steuerzahler, wir.








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