Das "Abschalten" der V-Leute in der NPD ist aus prinzipiellen Gründen des Wesens der Geheimdienstarbeit nicht nachweisbar und daher nicht glaubhaft darstellbar.
Eine demokratisch glaubhafte Trennung von verfassungsfeindlicher Partei und Organisation und Verfassungsschutz, die die Voraussetzung sein würde für ein Verbot der verfassungsfeindlichen Partei, wird letztlich nur ohne Verfassungsschutz möglich sein.
NPD-Verbot oder Existenz des Verfassungsschutzes. Beides zusammen geht wohl nicht! - Am besten, Sie dchten auf der Stelle selber nach

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