wie "Erhalt der NPD"? Jeder hat das Recht, eine Partei zu gründen, die dann im Prinzip Bestand hat, solange die Mitglieder das wollen, das ist kein Goodwill-Akt des Staates. Vor das Verbot einer mißliebigen Partei hat der Rechtsstaat hohe Hürden gesetzt. DIE zu achten ist Dienst an der Demokratie.
nein. Die NPD - als juristische Person - ermordet niemanden. Mord kann, das liegt in der Natur der Sache, nur von natürlichen Personen begangen werden.Auch hier wäre somit der Zusammenhang NPD und Schwerkriminelle eindeutig erwiesen.
Das ist nun wirklich kolossaler Blödsinn. Die Verfassung schützt die Meinungsfreiheit, nicht den Mord, der von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt ist. "Alle rechten Parteien" sozusagen mit einem Federstreich zu verbieten ist auch Quatsch, denn sie sind zum einen doch sehr verschieden, und man muß jeden Verbotsantrag selbständig stellen und für jede ein eigenes Verfahren durchführen, zum anderen sind viele der zumeinst nur lokal tätigen "rechten" Parteien eher skurril bis amüsant, als irgendwie gefährlich, von Verfassungsfeindlichkeit zu schweigen.Ich hoffe dass sich der Bundesinnenminister und alle Innenminister der Länder endlich ernsthaft mit einem Verbot sämtlicher Rechter "Parteien" und Gruppierungen auseinandersetzen, damit solche Mörder nicht auch noch von der Verfassung geschützt werden.
ganz reicht. Beim nächsten Post können Sie das bedenken, bevor Sie frisch von der Leber weg lostippen.Die Verfassung schützt das Recht auf Nazi-Gedankengut, nicht dass man andere Menschen ermorden darf.

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