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US-Bundesstaat Colorado: Sechsjähriger wird sexueller Belästigung beschuldigt

Im US-Bundesstaat Colorado ist ein Erstklässler für drei Tage der Grundschule verwiesen worden. Man wirft dem Sechsjährigen sexuelle Belästigung vor - er hatte die Titelzeile eines bekannten Popsongs zitiert.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,831481,00.html
  1. #20

    ...

    Zitat von Europa! Beitrag anzeigen
    Der junge Mann ist nicht "angezeigt" worden. Die Polizei oder die Gerichte sind nicht bemüht worden (obwohl die SPON-Überschrift das leichtfertig suggeriert).
    Er ist lediglich gebeten worden, drei Tage lang nicht in die Schule zu kommen (und darüber nachzudenken, ob er ein angemessenes Verhalten gezeigt hat). Dafür dürfte es genügt haben, dass das betroffene Mädchen seinen Eltern (oder einer Lehrerin) gesagt hat: "Der xxx macht immer so komische Sachen, ich mag das nicht."
    Ich finde es völlig korrekt, dass die Schule darauf reagiert hat.
    Huhu, hallo. das sind unmündige Kinder, nicht
    mal Jugendliche. Ideologien sollten hier einfach
    besser woanders gepfegt werden, nicht im Kindergarten.
  2. #21

    absurdistan

    Zitat von Hans58 Beitrag anzeigen
    Und der Knabe ist nicht verurteilt worden, sondern für ein paar Tage der Schule verwiesen worden. Über Schulverweise in Deutschland würde in den USA nie eine Diskussionsrunde geöffnet werden....
    was soll dieser hinweis. in deutschland wird ein 6jähriger niemals der schule verwiesen, sondern bei grobem fehlverhalten werden die eltern einbestellt. er DARF gar nciht der schule verwiesen werden, denn es herrscht hierzulande schulpflicht. im übrigen haben auch 6jährige eine natürliche sexualität und das ist überhaupt gar kein problem, weil völlig normal. jede kindergärtnerin weiß das.

    besonders absurd ist, wenn ein 6jähriger von der schule verwiesen wird weil er ein lied trällert, das nicht verboten ist und täglich überall im radio läuft. wenn es sich um sexuelles fehlverhalten handelt, was ist es dann von den leuten, die solche lieder öffentlich singen und spielen?
  3. #22

    Zitat von Europa! Beitrag anzeigen
    Der junge Mann ist nicht "angezeigt" worden. Die Polizei oder die Gerichte sind nicht bemüht worden (obwohl die SPON-Überschrift das leichtfertig suggeriert).
    Er ist lediglich gebeten worden, drei Tage lang nicht in die Schule zu kommen (und darüber nachzudenken, ob er ein angemessenes Verhalten gezeigt hat). Dafür dürfte es genügt haben, dass das betroffene Mädchen seinen Eltern (oder einer Lehrerin) gesagt hat: "Der xxx macht immer so komische Sachen, ich mag das nicht."
    Ich finde es völlig korrekt, dass die Schule darauf reagiert hat.
    das ist doch absurd. er hat überhaupt keine "komischen sachen" gemacht, sondern ein liedchen geträllert, dessen text ein 6jähriger beim besten willen nicht versteht. was finden sie bitte dadran "korrekt"? das ist kindisch und absurd. der schulleiter ist unfähig und sollte entlassen werden, denn er hat von pädagogik nicht die geringste ahnung.
  4. #23

    Zitat von dadanchali Beitrag anzeigen
    ..
    Die sexuelle Belästigung bedingt einen Vorsatz, dazu ist ein 6jähriger nicht in der Lage.
    Ich schrieb über die USA, nicht über D., weder über Strafmündigkeit, noch über Tatbestandsmerkmale.

    In D ist ein sechsjähriger Junge nicht strafmündig, da interessiert alles andere nicht, selbst wenn er vorsätzlich etwas begeht.
    Man darf ihn jedoch trotzdem befristet der Schule verweisen, wenn er z.B. ständig seine Mitschüler belästigt.
  5. #24

    Zitat von Europa! Beitrag anzeigen
    wer sich genauer informieren will, sollte mal die ABC-News dazu googeln. Demnach fand der Zwischenfall beim Schlangestehen in der Schulkantine statt und war von körperlichen Aktionen begleitet, außerdem soll der Junge schon vorher disziplinarische Probleme gehabt haben. Vielleicht ist die Zuspitzung bei SPON etwas einseitig.
    Die Zuspitzung des Verhaltens eines 6jährigen Jungen ist immer einseitig, aber genau anders herum als was Sie da meinen.
  6. #25

    Zitat von DerKritische Beitrag anzeigen
    Huhu, hallo. das sind unmündige Kinder, nicht
    mal Jugendliche. Ideologien sollten hier einfach
    besser woanders gepfegt werden, nicht im Kindergarten.
    Huhu, hallo.
    Wir diskutieren über einen Fall im US-Bundesstaat Colorado. Befassen Sie sich gelegentlich mit dem US-Strafrecht und Sie werden sich wundern, dass noch in drei US-Staaten Menschen unter 18 Jahren sogar mit dem Tode bestraft werden können.

    Im Fall, der hier diskutiert wird, geht es nicht um Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende im Sinne des deutschen Jugendstrafrechts, sondern um einen "kleinen Mistkerl", der lediglich der Schule befristet verwiesen wurde (was wegen Absingens eines Liedes in D nicht passiert).
  7. #26

    Zitat von Hans58 Beitrag anzeigen
    Man darf ihn jedoch trotzdem befristet der Schule verweisen, wenn er z.B. ständig seine Mitschüler belästigt.
    da irren sie. das ist nicht möglich. belästigung kann anders geahndet werden. in der grundschule gibts keinen schulverweis. höchstens bei schweren ansteckenden krankheiten.
  8. #27

    Zitat von Europa! Beitrag anzeigen
    [...] dass dieser dasselbe Mädchen eine Woche zuvor schon einmal in derselben Weise angemacht hatte. Vielleicht sollte man den Aufreger "sexual" mal beiseite lassen und sich fragen, ob hier nicht ein aggressives Macho-Verhalten vorliegt, wie man es durchaus schon bei noch jüngeren "Männern" findet. Die Vermutung, dass Sechsjährige automatisch "unschuldig" seien, erscheint mir etwas blauäugig.
    OMG, darf ein 6jähriger Junge nicht mehr als Kind betrachtet werden? Macho-Verhalten? ROFL
    Na ja, vielleicht wird hier der Weg in die Legalisierung der Kinderarbeit schon vorbereitet, einen anderen Sinn kann ich hier nicht mehr erkennen, wenn einem 6Jährigen das Recht auf Kindsein verwehrt werden sollte.
  9. #28

    Zitat von Hans58 Beitrag anzeigen
    …..
    Und der Knabe ist nicht verurteilt worden, sondern für ein paar Tage der Schule verwiesen worden. Über Schulverweise in Deutschland würde in den USA nie eine Diskussionsrunde geöffnet werden....
    Zitat von Gebetsmühle Beitrag anzeigen
    absurdistan was soll dieser hinweis. in deutschland wird ein 6jähriger niemals der schule verwiesen, sondern bei grobem fehlverhalten werden die eltern einbestellt. er DARF gar nciht der schule verwiesen werden, denn es herrscht hierzulande schulpflicht. …?
    Lesen Sie meinen Absatz bitte noch einmal.
    Ich habe lediglich festgestellt, dass sich über einen Schulverweis in D nie eine Diskussion in den USA ergibt. Es war ein allgemein gehaltener Satz, wie Sie vielleicht beim erneuten Lesen selbst erkennen können.

    Und was den Schulverweis in D allgemein betrifft, ist er zulässig und hat mit der allg. Schulpflicht nichts zu tun. (13-Jähriger meckerte online: Schulverweis für Lehrerbeleidigung - SPIEGEL ONLINE)
  10. #29

    Nie

    Zitat von Gebetsmühle Beitrag anzeigen
    da irren sie. das ist nicht möglich. belästigung kann anders geahndet werden. in der grundschule gibts keinen schulverweis. höchstens bei schweren ansteckenden krankheiten.
    So viel zu meinem Irrtum:
    13-Jähriger meckerte online: Schulverweis für Lehrerbeleidigung - SPIEGEL ONLINE)


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