Urteil zum Öffentlichen Dienst: Junge Beschäftigte haben Recht auf mehr Urlaub

DPAEs ist ein bahnbrechendes Urteil: Jüngeren Beschäftigte im Öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu als bislang. Die Erholungszeit für unter 30-Jährige muss damit um bis zu vier Tage angehoben werden.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...822563,00.html
  1. #170

    Falsch

    Zitat von chrome_koran Beitrag anzeigen
    "Laut BAT", haben Sie vergessen zu schreiben. Ihnen ist vermutlich entgangen, dass es seit einigen Jahren stattdessen TvÖD heißt und dass die neuen Aufstiegsregelungen ebenda primär nach Leistung geregelt werden.

    "Zuerst die Hose, *dann* die Schuhe"…
    Wie ich in einem anderen Beitrag schrieb, wird auch beim TVöD nach auzuübender Tätigkeit eingruppiert. Als Grundlage für die Vergütung dient eine Tätigkeitsdarstellung (Grundlage: BAT). Aus den beschriebenen Tätigkeiten werden „Arbeitsvorgänge“ gebildet. Die Arbeitsvorgänge werden tariflich bewertet. Unerheblich für die Eingruppierung ist das Ausführen von Tätigkeiten, die nicht übertragen wurden und deren Erledigung vom Arbeitgeber auch nicht ausdrücklich oder stillschweigend gebilligt wird. Ebenfalls unerheblich ist die Qualifikation des Angestellten, z. B. der Akademiker auf einer Stelle mit nicht-akademischer Tätigkeit sowie die Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit.

    Solange die Tätigkeit nicht verantwortungsvoller wird oder mehr selbständige Leistung erfordert oder umfassendere Fachkenntnisse voraussetzt, kann man nicht höher eingruppiert werden. Es gibt ergo beim TVöD keine Aufstiegsregelung.
  2. #171

    Da stimmt etwas nicht

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Es ist ein bahnbrechendes Urteil: Jüngeren Beschäftigte im Öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu als bislang. Die Erholungszeit für unter 30-Jährige muss damit um bis zu vier Tage angehoben werden.

    Urteil*zum Öffentlichen Dienst: Junge*Beschäftigte haben Recht auf mehr Urlaub - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft
    Es ist genau so wie das Urteil für ihres gleichen bei den Gehältern für Professoren. In der freien Wirtschaft gab es und gibt es noch die diff. zwischen 24, 30, 33 und 36 Urlaubstagen unter 30 jährige und Behinderten über 50. Was hat sich das Gericht blos dabei gedacht die Klage überhaupt anzunehmen. Das ist Sache der Sozialpartner.
  3. #172

    Neid und Missgunst...

    Prinzipiell finde ich das Urteil begrüßenswert, auch wenn ich, 43 Jahre alt und seit dem 01.01.1985 durchgehend als Angestellte im ö.D. beschäftigt, nicht selbst davon profitiere!

    Allerdings ist der Zeitpunkt des Urteils denkbar schlecht gewählt, da gerade Tarifverhandlungen stattfinden, und der Arbeitgeberverband dadurch eine Steilvorlage erhält, noch weniger Gehaltssteigerung anzubieten, als bisher!

    Und generell kotzt mich der ständige Neid und die Missgunst all derer, die nicht im ö.D. beschäftigt sind, extrem an!

    Ich ARBEITE seit fast 27 Jahren als Verwaltungsfachangestellte... seit Beginn der Verwaltungsreform 1995 wurden ~ 50% der Beschäftigten abgebaut und die Verbliebenen müssen deren Arbeit einfach miterledigen - natürlich ohne dafür zusätzlich bezahlt zu werden!

    Mein Gehalt ist in den letzten Jahren quasi nicht gestiegen, zumindest wenn man sich an der Inflationsrate orientiert (dann ergäbe sich tatsächlich ein nicht unerheblicher Reallohnverlust!), aber meine Arbeitszeit ist um 0,5 Stunden auf 39 Stunden pro Woche gestiegen und die zu bewältigenden Aufgaben sind dadurch, dass durch Verrentung frei gewordene Stellen einfach nicht wieder besetzt werden, um mindestens 25% gestiegen!

    Ich arbeite im Bereich der Abwasserentsorgung, also ein Bereich, der für die Allgemeinheit von großer Bedeutung ist, denn Schmutzwasser verursacht nun einmal jeder Mensch mehrmals am Tag und es wird natürlich erwartet, dass das Abwasser jederzeit schadlos entsorgt und im Klärwerk aufbereitet wird. Mein Gehalt wird zu 100% aus Schmutz- und Regenwasserbeseitigungsgebühren finanziert... wir dürfen, im Gegensatz zur Privatwirtschaft, keine Gewinne erwirtschaften, sondern müssen die Gebühren kostendeckend kalkulieren - unsere (Kleinstadt mit ~ 25.000 EW) Schmutz- und Regenwassergebühren sind seit 1998 (4,87 DM/2,49 € pro m³ bzw. 1,15 DM/0,59 € pro m²), also seit 14 Jahren (!) kontinuierlich auf derzeit 2,14 € pro m³ bzw. 0,42 € pro m² gesunken!!!
  4. #173

    .

    Fortsetzung:

    Vorteile bietet mir meine Tätigkeit im ö.D. lediglich in folgenden Bereichen:

    1. sicherer Arbeitsplatz - obgleich ich keinesfalls "per Gesetz unkündbar" bin!
    2. Zusatz-Rentenversicherung - in die ich jedoch einen monatlichen Eigenanteil in Höhe von derzeit 39,66 € selbst zahlen muss und bei der keinesfalls sicher ist, dass ich die zurzeit berechneten 514,54 € auch tatsächlich erhalte, wenn ich im Jahr 2033 mit 67 Jahren, von denen ich 48 Jahre lang gearbeitet habe, in Rente gehe! Als ich 1985 mit meiner Ausbildung begann garantierte die Zusatzrente noch eine Aufstockung der gesetzlichen Rente auf 90% des letzten Nettolohns und wurde zu 100% vom AG bezahlt… irgendwann mussten die AN dann 1,41 % der insgesamt 7,86 % vom Bruttolohn selbst zahlen. Ab 2002 wurde für die Zusatzrente ein „Punktesystem“ eingeführt, bei dem pro Dienstjahr „Rentenpunkte“ erworben werden. Durch diese Umstellung waren erlitten viele Angestellte Renteneinbußen von bis zu 500 € pro Monat! Zurzeit gibt es pro Rentenpunkt 4,00 €, aber irgendwann in sicher nicht allzu ferner Zukunft wird der Staat zu pleite sein, um diese Rentenbeträge zu zahlen und dann wird eben einfach beschlossen, dass 1 Rentenpunkt zukünftig nur noch 3-2-1 € „wert“ ist…
    3. minimale Vergünstigungen bei Versicherungen

    Nachteile:
    1. Deutlich geringeres Gehalt, als für vergleichbare Tätigkeit in der Privatwirtschaft (Versicherungen, Versorgungsbetriebe, Banken…) Ich habe nach Realschulabschluss, 3 jähriger Ausbildung und inzwischen fast 24 jähriger Diensttätigkeit inzwischen die höchste Entgeltgruppe (E8) und höchste Lebensaltersstufe (6) erreicht, die ich lt. TVöD mit meiner Schul- und Ausbildung erreichen kann und verdiene zurzeit 36.534,40 € / 3.044,54 € brutto und mit Lohnsteuerklasse I bleiben mir davon 21.792,26 € / 1.816,03 € netto für 39 Stunden pro Woche und dieses Gehalt kann in den nächsten 21 Jahren bis zur Rente nur noch durch die popeligen 1-3 Prozent Gehaltserhöhung alle 2 Jahre steigen!
    Noch viel drastischer wird die schlechte Bezahlung am Beispiel unseres Ingenieurs:

    57 Jahre alt, seit 1991, also 21 Jahre im Dienst, Entgeltgruppe 12 (immerhin die fünfthöchste Entgeltgruppe des TVöD!), höchste Lebensaltersstufe (6) 58.992,26 € / 4.916,02 € brutto, wovon ihm, ebenfalls mit Lohnsteuerklasse I, 36.254,98 € / 3.021,25 € netto bleiben!
    In der Privatwirtschaft verdient man bereits als Berufseinsteiger, direkt nach dem Studium, deutlich mehr!!!
    2. als Angestellter im ö.D. erhält man von der Öffentlichkeit keinerlei Anerkennung und Respekt für seine Arbeitsleistung, sondern wird stattdessen permanent als „fauler Sesselpupser“ verunglimpft!!!

    Ich hingegen bin davon überzeugt: Gäbe es den öffentlichen Dienst mit all seinen Zuständigkeiten nicht, wäre unsere Gesellschaft definitiv nicht überlebensfähig und wenn sämtliche Bereiche der öffentlichen Hand privatisiert werden sollten, würde dadurch die Lebensqualität im erheblichen Maße eingeschränkt!!!
  5. #174

    Zitat von madobo Beitrag anzeigen
    wir dürfen, im Gegensatz zur Privatwirtschaft, keine Gewinne erwirtschaften, sondern müssen die Gebühren kostendeckend kalkulieren - unsere (Kleinstadt mit ~ 25.000 EW) Schmutz- und Regenwassergebühren sind seit 1998 (4,87 DM/2,49 € pro m³ bzw. 1,15 DM/0,59 € pro m²), also seit 14 Jahren (!) kontinuierlich auf derzeit 2,14 € pro m³ bzw. 0,42 € pro m² gesunken!!!
    Zuerst einmal finde ich es gut, dass Sie mit konkreten Beispielen kommen. Dass die Kosten gesunken sind, liegt vermutlich unter anderem an den nicht mehr Beschäftigten, die nicht mehr bezahlt werden müssen, geht aber natürlich auf der anderen Seite auf Kosten ihres Gehaltes. Jeder hat Anspruch auf eine angemessene Lohnerhöhung, die inflationsangemessen sein sollte.

    Auf der anderen Seite könnte man jetzt argumentieren, solange Sie keine Überstunden machen, dass die Arbeit ja auch mit weniger Arbeitern zu funktionieren scheint.. Das höre ich zumindest immer wieder von Verwaltungsangestellten, wenn sie keine neuen Arbeiter einstellen wollen, weil die Überstunden nicht korrekt aufgeschrieben werden, bzw manche Arbeiter einfach nicht die gleiche Einstellung zum Arbeitsplatz bringen. Wer Arbeit verrichtet, muss dafür bezahlt werden! Und wer mehr Arbeit verrichtet, als im Arbeitsvertrag steht, muss auch für die entschädigt werden!
  6. #175

    Zitat von K.I. Beitrag anzeigen
    Die Plausibilität und den Wahrheitsgehalt der Aufgabe in Frage zu stellen und zu überprüfen fällt Ihnen im Traum nicht ein.

    Fall a)
    Zeigen Sie mir einen Betrieb, in dem der AN - ob Voll- oder Teilzeit - selbst bestimmt, an welchen Tagen er arbeitet und wieviel Stunden pro Tag. Im Prinzip verstoßen die 2 Tage a 9 Stunden dauerhaft gegen das Arbeitszeitgesetz:
    Die werktägliche Arbeitszeit (Mo. bis Sa.) darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann aber auf bis zu 10 Stunden täglich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder von 24 Wochen der Durchschnitt von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten wird.
    Also schon mal ziemlicher Kappes, oder nicht?

    zu a) und b)
    Und was meint der angebliche Tarifvertrag in den fiktiven Fällen mit "Urlaubstagen"? Werktage, Arbeitstage, alle Tage oder wie oder was? Ist der AN tarifgebunden oder at beschäftigt, enthält sein Arbeitsvertrag beim Urlaubsanspruch nur einen Hinweis auf Gesetz/Tarifvertrag oder ist er besser gestellt, was Urlaubsanspruch angeht?

    Im Fall b) wird als Lösung nach "Urlaubswochen" gefragt, das kann eh nicht generell beantwortet werden, weil durch Brücken- und Feiertage bei 30 WERKtagen Urlaubsanspruch mehr als 5 Wochen Urlaub rauskommen kann - 30 Werktage Urlaubsanspruch sind nämlich 5 Wochen Urlaub (keine 6 Wochen!), wenn in den Urlaub keine gesetzlichen Feiertage fallen, die auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

    Also da gibt es erst noch eine Menge Fragen und Sachverhalt zu klären, BEVOR man meint, eine Lösung präsentieren zu können. Erfahrung und Pragmatismus eben und nicht vermeintliche Lösungen ausspucken auf Teufel komm raus.
    Zitieren Sie § 3 ArbZG bitte richtig:
    »Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.«

    Werktäglich steht da, nicht kalendertäglich oder arbeitstäglich. Sie dürfen jahrein, jahraus an 5 Tagen pro Woche je 9,6 Stunden arbeiten oder 4x10 und 1x8 oder 6x8 Stunden (unter Beachtung der Regeln für Sonntage und Urlaub).

    Sie dürfen sogar 19 Wochen lang an 6 Tagen pro Woche je 10 Stunden arbeiten, wenn sie anschließend 5 Wochen lang nichts tun (ohne Urlaub nehmen zu müssen), denn dann haben Sie 19*6*10 = 1.140 Stunden in 24 Wochen gearbeitet und damit »innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten«, das wären nämlich 24*6*8 = 1.152 Stunden.
    Die 12 Stunden Rest schenke ich Ihnen, bevor Sie mit der Frage kommen, ob es im Kalender irgendwann 24 Wochen am Stück ohne Wochenfeiertag gibt. (Kann vorkommen, nämlich wenn es in Ihrem Bundesland zwischen Pfingsten und Weihnachten keine kirchlichen Feiertage gibt und der 3.10. auf einen Sonntag fällt.)

    Tarifverträge gehen von der für diese Branche oder diesen Betrieb üblichen Arbeitswoche eines Vollzeitbeschäftigten aus. Hier zugrundegelegt ist die 5-Tage-Woche. Arbeitet jemand nicht an 5 Tagen pro Woche, muss die Anzahl der Urlaubstage umgerechnet werden.

    Lassen Sie bei b) die Spitzfindigkeiten mit Brückentagen weg, es sollte einfach nur darum gehen, die Vorteile des Bezugs auf "Wochen" darzustellen.

    Im Übrigen habe ich schon geschrieben, dass dies reale Beispiele aus meinem Arbeitsleben sind.