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Urteil zum Öffentlichen Dienst: Junge Beschäftigte haben Recht auf mehr Urlaub

DPAEs ist ein bahnbrechendes Urteil: Jüngeren Beschäftigte im Öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu als bislang. Die Erholungszeit für unter 30-Jährige muss damit um bis zu vier Tage angehoben werden.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...822563,00.html
  1. #160

    Zitat von TheBlind Beitrag anzeigen
    Vorsicht: zwar richtig, aber gerne wird auch hier zu Gunsten der Arbeitgeber interpretiert: d.h. am Sonntag sind Arbeitszeiten von über 10 Stunden möglich, weil im Gesetzt nur von Werktagen die Rede ist
    Falsch. In § 11 Absatz 2 ArbZG heißt es ganz klar:

    Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend ...

    § 3 ist der mit den 10 Stunden.
  2. #161

    Widerspruch

    Zitat von loddarcontinua Beitrag anzeigen
    Aua, der war gut! Selbstbeweihräucherung der Beamtenkaste!
    Hallo Loddar,

    da muss ich Ihnen aber deutlichst widersprechen! Dies ist keine Selbstbeweihräucherung der Beamtenkaste. Sonst hätte cluehr ja "Sie" groß schreiben müssen => und hätte Sie angesprochen.
    So aber hat er absolut recht "sie" (die Beamten) haben keine Ahnung welche Verpflichtungen sie dem Staat gegenüber noch haben (wieso eigentlich dem Staat und nicht den Bürgern gegenüber??? - und natürlich Bürgerinnen, sonst kommt wieder jemand mit dem AGG um die Ecke).

    Bleibt noch eine Frage offen: laut Artikel war die Begründung des Gerichtes: "Es sei nicht nachvollziehbar, warum den 30- bis 40-Jährigen ein gesteigertes Erholungsbedürfnis zugesprochen werde." Wenn die 30-40jährigen kein gesteigertes Erholungsbedürfnis haben warum werden dann deren Urlaubstage nicht gekürzt?? Und was ist mit den über 40jährigen??
  3. #162

    Zitat von Peter Werner Beitrag anzeigen
    Nach wie vor gehen die Beförderungen im Öffentlichen Dienst primär nach Lebensalter, Geschlecht (Bevorzugung von Frauen) und nicht nach Leistung.
    "Laut BAT", haben Sie vergessen zu schreiben. Ihnen ist vermutlich entgangen, dass es seit einigen Jahren stattdessen TvÖD heißt und dass die neuen Aufstiegsregelungen ebenda primär nach Leistung geregelt werden.

    "Zuerst die Hose, *dann* die Schuhe"…
  4. #163

    Zitat von loddarcontinua Beitrag anzeigen
    Aua, der war gut! Selbstbeweihräucherung der Beamtenkaste!
    Keine ANgst, ich bin kein Beamter. Kenne aber natürlich einige.

    Viele Beamte werden seit Jahren nicht sachgerecht bezahlt, d.h. sie bekommen weniger Geld, als ihnen ihrer Tätigkeit gemäß zusteht. Beamte können sich nicht dagegen wehren wie ANgestellte, die einen Anspruch haben.
    Ansonsten empfehle ich mal das hier:
    Beamter (Deutschland)
  5. #164

    Zitat von Atrax Beitrag anzeigen
    Da es hier um den TVöD und nicht um den (ehemaligen) BAT geht:
    <Erbsenzählmodus ein>
    Unter Eingruppierung versteht man die Einordnung eines Beschäftigten in eine bestimmte Entgeltgruppe anläßlich...
    <Erbsenzählmodus aus>
    Die jetzigen Entgeltgruppe sind vorläufig und begründet bis zum lnkrafttreten der neuen Entgeltordnung keinen Besitzstand oder Vertrauensschutz (§ 17 Abs. 3 TVÜ-Bund).
    Eine Vergütungsordnung zum TVöD existiert noch nicht. Daher wird die Vergütungsordnung des BAT weiter angewendet (s. Öffentlicher-Dienst.Info - TVoeD - Entgeltgruppen )
  6. #165

    Zitat von Horst Nöhring Beitrag anzeigen
    Haben unsere Mitbürger, die im öff. D. beschäftigt sind, sich eigentlich mal Gedanken gemacht, wer den Spaß bezahlt, und wie lange der deutsche Steuerzahler Lust hat Lohnerhöhungen im öff. D. und längere Urlaubszeiten im öff. D. einfach so hinzunehmen???
    Anscheinend sind diese Leute unterbeschäftigt, sonst würden Sie über Urlaub gar nicht nachdenken.
    Schon mal dran gedacht, das die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch Steuerzahler sind??? Man hört ja immer wieder, wie gut die Mitarbeiter doch dort bezahlt werden. Hahh das ich nicht lache. Studieren sie mal ein paar Jahre. Damit Sie ein Job in der Entgeltgruppe 9 bekommen. Da lacht sich jede Industriekauffrau tod drüber... Klar gibt es viele Jobs die schlechter bezahlt werden. Aber genau so viele Bessere!!!!
    Ich rege mich ja auch nicht auf, warum es bei VW zum Beispiel mehr Urlaub gibt und eine Hohe Sonderzahlung die von mir mehrere Monatsgehälter umfasst.... Dabei ist das fertige Produkt dann so unverschähmt teuer!!!

    Ich finds fair, das jetzt alle gleich viel Urlaub bekommen. Nicht nur weils mich auch betrifft :-) Wann brauch ich denn auch Urlaub... Zur Erholung... für die Kinder ect. Mit 40 sind bei vielen doch schon die Kids aus dem gröbsten raus! Man will doch Zeit für die Kinder haben. Wenn man es sich überhaupt leisten kann welche zu bekommen!
  7. #166

    Zitat von jbk_1077 Beitrag anzeigen
    und erklären Sie mir den aus Ihrer Sicht bestehenden Fehler bei meiner Lösung in Beitrag Nr. 126
    Normalerweise muß für Unterricht gutes Geld bezahlt werden, finden Sie nicht? Sie begehen die typischen Fehler von Schülern oder Studenten, die wild erpicht darauf sind, aufgrund einer gestellten fiktiven Aufgabe / Klausur wie eine Marionette an den Fäden zu zappeln und eine "Lösung" auf Teufel komm raus zu produzieren -- weil Sie meinen, es müsse eine "Lösung" geben und sie wollen natürlich Eindruck und eine gute Note schinden. Die Plausibilität und den Wahrheitsgehalt der Aufgabe in Frage zu stellen und zu überprüfen fällt Ihnen im Traum nicht ein.

    Fall a)
    Zeigen Sie mir einen Betrieb, in dem der AN - ob Voll- oder Teilzeit - selbst bestimmt, an welchen Tagen er arbeitet und wieviel Stunden pro Tag. Im Prinzip verstoßen die 2 Tage a 9 Stunden dauerhaft gegen das Arbeitszeitgesetz:
    Die werktägliche Arbeitszeit (Mo. bis Sa.) darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann aber auf bis zu 10 Stunden täglich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder von 24 Wochen der Durchschnitt von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten wird.
    Also schon mal ziemlicher Kappes, oder nicht?

    zu a) und b)
    Und was meint der angebliche Tarifvertrag in den fiktiven Fällen mit "Urlaubstagen"? Werktage, Arbeitstage, alle Tage oder wie oder was? Ist der AN tarifgebunden oder at beschäftigt, enthält sein Arbeitsvertrag beim Urlaubsanspruch nur einen Hinweis auf Gesetz/Tarifvertrag oder ist er besser gestellt, was Urlaubsanspruch angeht?

    Im Fall b) wird als Lösung nach "Urlaubswochen" gefragt, das kann eh nicht generell beantwortet werden, weil durch Brücken- und Feiertage bei 30 WERKtagen Urlaubsanspruch mehr als 5 Wochen Urlaub rauskommen kann - 30 Werktage Urlaubsanspruch sind nämlich 5 Wochen Urlaub (keine 6 Wochen!), wenn in den Urlaub keine gesetzlichen Feiertage fallen, die auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

    Also da gibt es erst noch eine Menge Fragen und Sachverhalt zu klären, BEVOR man meint, eine Lösung präsentieren zu können. Erfahrung und Pragmatismus eben und nicht vermeintliche Lösungen ausspucken auf Teufel komm raus.
  8. #167

    Zitat von cluehr Beitrag anzeigen
    ....
    Anständige Bezahlung für anständige Arbeit, um mehr geht es nicht.


    Und was den genannten Niedriglohnsektor angeht, was meinen sie, warum alle Gewerkschaften für Mindestlöhne sind.

    Und zum Thema Privatisierung, schauen sie sich mal um, wo überall
    Dinge schlechter geworden sind als vor der Privatisierung.
    Problem 1: anstaendige Arbeit erschoepft sich eben nicht in Anwesenheit. Leider ist das Bezahlmodell des oeffentlichen Dienstes im ueberwiegenden Teil so dekadent, dass nicht Arbeit bezahlt wird (wie in der arbeitenden Welt), sondern Anwesenheit. Und junge Leute, die mit gutem Willen in den oeffentlichen Dienst gehen, sind nach 10 Jahren genauso versaut. Bleiben noch 25 Jahre nicht so ordentliche "Arbeit".

    Problem 2: Natuerlich werden Dinge schlechter, wenn man sie unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten betreibt. Wundern Sie sich da ? Geputzte Staubkoerner sind genauso Quatsch, wie wenn von 600 Millionen Euro Maut 500 Millionen zum Bezahlen der dazugehoerigen Beamten gebraucht werden. Oder von einem Knoellchen-Euro in Berlin 87 Cent an die zugehoerigen Beamten gehen.

    Das hat doch nichts mit ARBEIT zu tun. Bei ARBEIT erschafft man Werte und vernichtet sie nicht...
    Geändert von ( um Uhr)
    Häuser werden nicht auf Sand gebaut und Träume nicht auf Ausreden.
    Du bist der Architekt Deines Lebens. Du bist der Autor Deiner Erfolgsstory - niemand sonst.
  9. #168

    Zitat von kimchitakopoke Beitrag anzeigen
    das wage ich zu bezweifeln. Ich glaube in keinem land der welt arbeiten und leisten der durchschnitt der bescaeftigten im oeffentlichen diest soviel wie die beschaeftigten in der freien wirtschaft. Abgesehen von den zusaetzlichen privilegien die oefl dienst arbeitnehmer zusaetzlich geniessen. Das ist genau der punkt (und sie demostrieren das so schoen selbst), dass die arbeitnehmer im oeffentlcihe dienst wirklich denken sie wuerden hart arbeiten. Ich wuenschte es gaebe pflichtprogramme die solche leute in die freie wirtschaft schicken. Lustigerweise habe ich viele meschen getroffen die eben diese zwei unterschiedlichen erfahrungen haben. Und die waren eben ehrlich und denen waren dieser privilegien durchaus bewusst.
    So ein Blödsinn! Es gibt überall ob freie Wirtschaft oder öffentlicher Dienst, Jobs die Stressiger sind oder "öde".
    Jeder Krankenschwester und jedem Gerichtsmitarbeiter tun sie mehr als unrecht. Es gibt aber auch überall egal wo, Leute die dieses Klischee erfüllen. Aber genau so viele, die sich bucklig arbeiten.
    Man darf nicht vergessen, in der freien Wirtschaft gibt es die möglichkeit Leute einzustellen wenn die Arbeit nicht mehr zu schaffen ist. Denn wenn alles liegen bleibt, geht einem das Geld durch die Lappen.
    Im öffentlichen Dienst müssen Stellen vorhanden sein. Und in der Realität werden die Stellen ehr aus Sparmaßnahmen gestrichen. Klar gibt es da Bereiche, in dennen das durchaus überfällig war. Aber das ist nicht überall so.

    Es gibt überall "schwarze Schafe". Aber in der freien Wirtschaft ist es nicht vor aller Augen. Deswegen sind dort alle so "fleißig" Intressiert ja auch keinen ob bei der Firma X der Handwerker oder die Bürotante den halben Tag Pause macht. Aber wenn der Straßenbauarbeiter sich auf die "Schaufel" stütz merkt es jeder und erzählt es gleich weiter.
  10. #169

    Zitat von Crom Beitrag anzeigen
    Nö, nach Betriebsjahren darf unterschieden werden. Ein 30jähriger kann dabei unter Umständen mehr Betriebsjahre als ein 40jähriger haben.
    Richtig, aber über die Qualität der Arbeit sagt es nichts aus. Es geht hier ja nicht ums Lebensalter, sondern um die Länge der Zugehörigkeit. Alleine mehr Geld durch längere Betriebszugehörigkeit zu erhalten finde ich ungerecht und schwach begründet. Das grenzt ja an eine Art Treuebonussystem, das man automatisch erhält.








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