Urteil zum Öffentlichen Dienst: Junge Beschäftigte haben Recht auf mehr Urlaub

DPAEs ist ein bahnbrechendes Urteil: Jüngeren Beschäftigte im Öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu als bislang. Die Erholungszeit für unter 30-Jährige muss damit um bis zu vier Tage angehoben werden.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...822563,00.html
  1. #150

    Aprilscherz oder was ?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Es ist ein bahnbrechendes Urteil: Jüngeren Beschäftigte im Öffentlichen Dienst steht mehr Urlaub zu als bislang. Die Erholungszeit für unter 30-Jährige muss damit um bis zu vier Tage angehoben werden.

    Urteil*zum Öffentlichen Dienst: Junge*Beschäftigte haben Recht auf mehr Urlaub - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft
    Auf jeden Fall zum Lachen ( wenn dieser Schildbuergerstreich nicht so ernst waere. ) Die Aelteren, die schon viele Jahre malocht haben und wahrscheinlich auch schon nicht mehr ganz gesund sind, muessen dann sehen, wie sie klarkommen.
  2. #151

    korrekte Sachverhaltserfassung ist das A und O

    Zitat von jbk_1077 Beitrag anzeigen
    und erklären Sie mir den aus Ihrer Sicht bestehenden Fehler bei meiner Lösung in Beitrag Nr. 126
    Normalerweise muß für Unterricht gutes Geld bezahlt werden, finden Sie nicht? Sie begehen die typischen Fehler von Schülern oder Studenten, die wild erpicht darauf sind, aufgrund einer gestellten fiktiven Aufgabe / Klausur wie eine Marionette an den Fäden zu zappeln und eine "Lösung" auf Teufel komm raus zu produzieren -- weil Sie meinen, es müsse eine "Lösung" geben und sie wollen natürlich Eindruck und eine gute Note schinden. Die Plausibilität und den Wahrheitsgehalt der Aufgabe in Frage zu stellen und zu überprüfen fällt Ihnen im Traum nicht ein.

    Fall a)
    Zeigen Sie mir einen Betrieb, in dem der AN - ob Voll- oder Teilzeit - selbst bestimmt, an welchen Tagen er arbeitet und wieviel Stunden pro Tag. Im Prinzip verstoßen die 2 Tage a 9 Stunden dauerhaft gegen das Arbeitszeitgesetz:
    Die werktägliche Arbeitszeit (Mo. bis Sa.) darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann aber auf bis zu 10 Stunden täglich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder von 24 Wochen der Durchschnitt von 8 Stunden pro Tag nicht überschritten wird.
    Also schon mal ziemlicher Kappes, oder nicht?

    zu a) und b)
    Und was meint der angebliche Tarifvertrag in den fiktiven Fällen mit "Urlaubstagen"? Werktage, Arbeitstage, alle Tage oder wie oder was? Ist der AN tarifgebunden oder at beschäftigt, enthält sein Arbeitsvertrag beim Urlaubsanspruch nur einen Hinweis auf Gesetz/Tarifvertrag oder ist er besser gestellt, was Urlaubsanspruch angeht?

    Im Fall b) wird als Lösung nach "Urlaubswochen" gefragt, das kann eh nicht generell beantwortet werden, weil durch Brücken- und Feiertage bei 30 WERKtagen Urlaubsanspruch mehr als 5 Wochen Urlaub rauskommen kann - 30 Werktage Urlaubsanspruch sind nämlich 5 Wochen Urlaub (keine 6 Wochen!), wenn in den Urlaub keine gesetzlichen Feiertage fallen, die auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

    Also da gibt es erst noch eine Menge Fragen und Sachverhalt zu klären, BEVOR man meint, eine Lösung präsentieren zu können. Erfahrung und Pragmatismus eben und nicht vermeintliche Lösungen ausspucken auf Teufel komm raus.
  3. #152

    Zweifel an der faktischen Basis des Urteils

    Unabhängig davon, ob ich den jungen Leuten im Öffentlichen Dienst diese Tage gönne oder nicht, frage ich mich doch eines ganz ernsthaft:

    Das Bundesarbeitsgericht begründet, "es sei nicht nachvollziehbar, warum den 30- bis 40-Jährigen ein gesteigertes Erholungsbedürfnis zugesprochen werde." Muss man sich als Bundesarbeitsgericht heutzutage bei einem so fundamentalen Urteil nicht mehr auf objektiv messbare Fakten beziehen?

    Die Wissenschaftsbereiche, die sich mit solchen Themen beschäftigen, sind die Arbeitsmedizin und die Arbeitspsychologie. Ich bin Arbeitspsychologe - und auch ohne die ganzen relevanten Untersuchungen rauszukramen habe ich ganz erhebliche Zweifel an der faktischen Basis dieses Urteils.
  4. #153

    _

    Zitat von whitemouse Beitrag anzeigen
    Fakt ist, dass man als Älterer mehr Zeit zur Regeneration braucht und der Gleichheitssatz hier nicht passt, weil er nur für gleiche Sachverhalte gilt, nicht aber für unterschiedliche. Ist das Gericht einfach zu dumm das zu verstehen - oder gibt es für Ältere auch mehr Urlaub ?
    Und weil jüngeren Leistungsfähiger sind sollten sie dafür mehr Gehalt bei gleicher Tarifstufe bekommen. Ungleiches ist halt ungleich. Richtig?
  5. #154

    USA und Deutschland..

    Zitat von mirallesklar81 Beitrag anzeigen
    30 tage urlaub? im ernst? seid ihr alle irre?
    als amerikanischer arbeitgeber in deutschland fliegt bei mir jeder raus,
    der auch nur davon traeumt, mehr als 10 tage urlaub zu bekommen, schon gar nicht bezahlt. habe sie eine sterbende mutter, kriegen sie natuerlich mehr, aber nicht bezahlt.
    gesetz hin oder her, laecherlich, dann fliegt er eben aus offiziell anderen gruenden raus...
    warum nicht gleich 300 tage urlaub mit 5-fachem gehalt? wer mehr zu hause sein moechte als bei der arbeit, sollte in rente gehen...
    solange das ihr Ernst ist:
    § 3 des Bundesurlaubsgesetzes
    Dauer des Urlaubs
    (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

    sie verstossen gegen das Gesetz, wenn sie ihren Arbeitnehmern nicht mindestens 24 Werktage eingestehen!
    Ihre Aussage ist derart, dass ich sie eigentlich nicht glauben kann..
  6. #155

    Zitat von Plasmabruzzler Beitrag anzeigen
    Und dann sollte bitte im TVöD die Stufung abgeschafft werden. Wer jung ist bzw. neu angefangen hat, erhält weniger Geld als der Ältere. Das ist ein klarer Verstoß gegen das AGG, weil der Ältere besser gestellt ist. Gerade junge Leute bräuchten mehr Geld, um z. B. ihre Schulden aus dem Studium zurückzuzahlen, Vermögen bzw. Altersabsicherung aufzubauen, eine Immobilie zu erwerben usw.
    Nö, nach Betriebsjahren darf unterschieden werden. Ein 30jähriger kann dabei unter Umständen mehr Betriebsjahre als ein 40jähriger haben.
  7. #156

    Zitat von K.I. Beitrag anzeigen
    Allerdings wissen wir seit der Bibel, dass eine Woche 7 Tage hat. Dann wären also 4 Wochen Mindesturlaub 28 Tage? Im Gesetz stehen aber 24 ....tage :)
    Sonntage sind aber keine Werktage. Von jemanden wie Sie würde ich mich jedenfalls nicht vertreten lassen.
  8. #157

    sie sind sicher....

    Zitat von mirallesklar81 Beitrag anzeigen
    30 tage urlaub? im ernst? seid ihr alle irre?
    als amerikanischer arbeitgeber in deutschland fliegt bei mir jeder raus,
    der auch nur davon traeumt, mehr als 10 tage urlaub zu bekommen, schon gar nicht bezahlt. habe sie eine sterbende mutter, kriegen sie natuerlich mehr, aber nicht bezahlt.
    gesetz hin oder her, laecherlich, dann fliegt er eben aus offiziell anderen gruenden raus...
    warum nicht gleich 300 tage urlaub mit 5-fachem gehalt? wer mehr zu hause sein moechte als bei der arbeit, sollte in rente gehen...
    .... KEIN amerikanischer arbeitgeber. denn dann wuessten sie, dass 10 Tage bezahlter urlaub in den USA selbst das ABSOLUTE minimum in firmen ist und nur fuer berufseinsteiger in den ersten 3-5 jahren gilt.

    altersabhaengig
  9. #158

    sie sind sicher....

    Zitat von mirallesklar81 Beitrag anzeigen
    30 tage urlaub? im ernst? seid ihr alle irre?
    als amerikanischer arbeitgeber in deutschland fliegt bei mir jeder raus,
    der auch nur davon traeumt, mehr als 10 tage urlaub zu bekommen, schon gar nicht bezahlt. habe sie eine sterbende mutter, kriegen sie natuerlich mehr, aber nicht bezahlt.
    gesetz hin oder her, laecherlich, dann fliegt er eben aus offiziell anderen gruenden raus...
    warum nicht gleich 300 tage urlaub mit 5-fachem gehalt? wer mehr zu hause sein moechte als bei der arbeit, sollte in rente gehen...
    .... KEIN amerikanischer arbeitgeber. denn dann wuessten sie, dass 10 Tage bezahlter urlaub in den USA selbst das ABSOLUTE minimum in firmen ist und nur fuer berufseinsteiger in den ersten 3-5 jahren gilt.

    betriebszugehoerigkeitsabhaengig wird danach naemlich deutlich mehr urlaub gegeben... leute die rund 10 jahre dabei sind kommen dann locker auf rund 20 tage urlaub pro jahr.

    bei meinem jetzigen U.S. arbeitgeber (grosser online serviceanbieter mit rund 6,000 mitarbeitern) faengt man mit 17 urlaubstagen an, spaeter dann stueckweise mehr bis rund 25 tage fuer langgediente.

    ich bezweifle, dass sie mit ihrer "nie mehr als 10 tage urlaub" devise ueberhaupt gute angestellte bekommen.... denn wer was kann, der kann auch durchaus etwas urlaub raushandeln...

    zum eigentlichen thema... 30 bezahlte urlaubstage ab dem ersten tag im oeffentlichen dienst sind natuerlich ein witz. dazu noch feiertage und schwupps hat man 40 tage "urlaub" pro jahr.....
  10. #159

    Zitat von jbk_1077 Beitrag anzeigen
    sind beide Fallgestaltungen mit den gegebenen Informationen lösbar:

    a) noch 6 Arbeitstage (oder effektiv 3 Wochen Urlaub), zusammen mit den effektiv 3 Wochen aus dem ersten Halbjahr also insgedamt 6 Wochen (30 Urlaubstage bei Fünf-Tage-Woche)
    b) auch hier vermute ich 6 Wochen Urlaub, da eine effektive Fünf-Tage-Woche besteht, für die "Freischichten" muss kein urlaub genommen werden
    Beides korrekt.
    Fall a stammt aus meinem früheren Job, Fall b aus dem Tarifvertrag meines jetzigen Jobs.