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Urteil zu Whistleblowern: Arbeitnehmer dürfen Missstände öffentlich machen

Rückendeckung für kritische Arbeitnehmer: Wer Missstände im eigenen Unternehmen publik macht, darf dafür nicht bestraft werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall einer Altenpflegerin entschieden, die ihren Arbeitgeber wegen Betrugs angezeigt hatte.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...775699,00.html
  1. #50

    Unser Arbeitsrecht hat eine klar gezielte Linie.

    Zitat von Oi!Olli Beitrag anzeigen
    Wäre ja mal interessant wie die Richter urteilen würden wenn die Mitarbeiterin mal vor Gericht steht weil sie die Missstände nicht angeprangert hat. Würde mich nicht wundern wenn sie dafür auch eine Strafe erhalten würde. Vom selben Richter wohlgemerkt.
    Bitte versuchen Sie Klarheit zu bewahren.

    Die Gesetze unseres Systems erzeugen dieses Menschennunrecht.

    Die Verantwortlichen in der Politik, für diese schandhaften Gesetze, würden sich nur scheckig lachen, wenn man diesen Missstand nicht anprangert und stattdessen die billige Ausrede des persönliches Versagen von einzelnen Richtern gelten lassen würde.

    Das war es eben nicht!

    Es war geltendes deutsches Recht was hier der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention enttarnt wurde.

    Um es einmal deutlich beim Namen zu nennen;

    Es wurde festgestellt, daß deutsches Arbeitsrecht, in Wahrheit, Unrecht ist.

    Und die dafür verantwortliche Politik wird dafür,vom Staatsbürger,bei Wahlen,nicht zur Verantwortung gezogen!

    Und ebenso der Aufschrei der Empörung der Journalisten hält sich nicht nur in Grenzen, er ist nicht erkennbar.

    Ich bekomme Angst dabei.
  2. #51

    yohh

    Rechtsprechung, die die Machenschaften des Staates schützen, die Unrecht als Recht deklarieren und die Misshandlungen an alte wehrlose Menschen nicht bestraft, sondern den anzeigenden Menschen, der Zivilcourage zeigt, bestraft. Das Richter auch nur Menschen sind, geschenkt, aber das solche Urteile im Namen des Volkes gesprochen werden, beleidigt mich zutiefst.

    Ich habe großen Respekt vor dieser Frau!
  3. #52

    Ergo

    Vielleicht gibt dieses Urteil auch vielen ERGO Beschäftigten die Möglichkeit die wahren Mißstände anzusprechen. Schade bloß, dass leider oft ein großes Mediending daraus gemacht wird und AG und AN sich nicht einfach mal richtig an einen Tisch setzen können. Damit leider auch wieder in vielen Fällen ein Schritt mehr zur "Aufrüstung" im Arbeitsverhältnis.
  4. #53

    seltsame Gerechtigkeitseinstellung

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Rückendeckung für kritische Arbeitnehmer: Wer Missstände im eigenen Unternehmen publik macht, darf dafür nicht bestraft werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall einer Altenpflegerin entschieden, die ihren Arbeitgeber wegen Betrugs angezeigt hatte.
    Die deutsche Justiz pfegt manchmal sonderbare Auffasungen
    von Gerechtigkeit
    und macht sich damit der Kumpanei mit der Politik verdächtig.

    Wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber
    wegen unmenschlicher Zustände im Betrieb anzeigt
    - im Grunde eine Selbstverständlichkeit -
    legt sie unsere Justiz dies als Illoyalität aus.
    Na, bravo!
    Bravo auch, dass sie dafür einen Rüffel bekommt.

    Was heisst da, "Whistleblower"?
    Unmenschliche Zustände aufdecken und benennen,
    ist weder Illoyalität noch Denunziantentum!

    Oder ist ein Nachbar,
    der seinen Mitbewohner wegen Kindesmißhandlung anzeigt,
    auch ein Denunziant?!
  5. #54

    Respekt für das Urteil des Europäischen Gerichtshofs!

    Zitat von Silverhair Beitrag anzeigen
    Das dt.Arbeitsrecht ist schlicht auf der Stufe des Feudalrechtes des späten Mittelalters und der Industriealisierung stehen geblieben , die "Unternehmen" haben immer Rechts, und sogar wenn deren Aktivitäten gegen die Bürger......
    Auf Youtube gibt es zu diesem Thema einen bemerkenswerten Beitrag von George Carlin:
    'They don't give a fuck about you!' aus seinem Comedy-Auftritt 'THe American Dream'.
    Den sollten Sie sich unbedingt ansehen!
  6. #55

    Juristendenke

    Das BVerfG hat in den Mauerschützenfällen sinngemäß gesagt, dass sich die Moral der Mauerschützen notfalls über bestehende Gesetze stellen muss. Bedeutet: Auch, wer nach DDR-Recht straffrei ausging, durfte aus moralischen Gründen nicht schießen. Oder umgekehrt: Auch, wer wegen Befehlsverweigerung bestraft worden wäre, musste den Gehorsam auf den Schießbefehl verweigern.

    Damit wurde aber nicht gesagt, dass die DDR-Richter bei einer Verurteilung die DDR Gesetze falsch ausgelegt hätten. Dieswäre auch nicht der Fall gewesen: Die Gesetze sahen eine Verurteilung vor.

    Nichts anderes haben BVerfG und BArbG hier im Fall der Altenpflegerin auch getan: Zu erkennen, dass die bestehenden Gesetze richtig angewendet wurden.
    Für alle, die Juristendenke immer noch nicht verstanden haben:
    Richter haben das auszulegen, was an Gesetzen vorhanden ist und sich nicht um die moralische Qualität der bestehenden Gesetze zu kümmern (Rechtspositivismus). Dies galt (und gilt) für Juristen im dritten Reich, in der DDR und auch in der Bundesrepublik.

    Aus Sicht gesetzesauslegender Juristen unterscheiden sich die drei Staatsgebilde nicht wirklich..., höchstens "privat"...
  7. #56

    Zweifellos ist das Vertrauen zerstört,

    besonders wenn die Machenschaften der Oberen - ja richtig übel im Pflegebereich - öffentlich werden. Warum sich dann nicht trennen in der Form, daß mal die Täter entlassen werden?! Liegt doch nahe und eliminiert das Problem. Das Recht steht dem nicht entgegen, da unsere wilhelminischen Positivisten diesen Fall gar nicht gedacht haben.

    Außerdem gibt es nicht nur den Buchstaben, sondern Auslegung und Abwägung der Rechtsgüter. Wie sollte sonst das Straßburger Urteil bei uns umgesetzt werden?
  8. #57

    Genau mit so etwas ...

    ... habe ich gerechnet:

    "Hundt: Berlin soll gegen „Whistleblower“-Urteil vorgehen"
    http://www.focus.de/politik/deutschl...id_648505.html

    Die Lobbyisten haben eine unglaubliche Macht in diesem Land, sonst würden sie sich verkneifen, solche Äußerungen in der Öffentlichkeit zu machen.
    Der Vorschlag ist ungeheuerlich: Der deutsche Arbeitnehmer: ein Untertan, dem der Mund verboten wird, der selbst bei gravierenden Missständen schweigen und sonst auch kuschen muss; der Arbeitgeber: mächtiger als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Diesen Größenwahn muss man sich mal vorstellen.

    Was bildet sich Hundt ein. Ein schamloser Vorstoß, und ich hoffe sehr, dass die Regierung sich nicht die Blamage gibt, sich hier zögerlich in seinem Sinne zu verhalten.
  9. #58

    Berlin

    Zitat von conny2 Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, dass auf einen Fall, der so liegt wie der hier entschiedene, eine Vielzahl von Fällen kommt, in denen die kritischen Arbeitnehmer nur meinen, dem Arbeitgeber am Zeuge flicken zu können, ohne jedoch Recht damit zu haben. ...
    Aber in den (deutschen) Vorinstanzen war doch reichlich Gelegenheit, die Substanz der Vorwürfe zu klären.
    Die Begründung des EU-Gerichts stellt wiederum eine so simple Folgerichtigkeit dar, dass man sich fragen muss, warum dafür mehrere Instanzen notwendig wären.

    Das Urteil gilt doch auch wenn keine öffentlichen Arbeitgeber involviert sind.
    Aber im konkreten Fall war es der "Klinikbetreiber Vivantes, der dem Land Berlin gehört", der durch die Instanzen gegangen ist.
    Dass Organe der öffentlichen Hand durch die Gerichte eine Art besonderen Schutz genießen, ist auch sonst auffällig.


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