Ach so, da kann man sich also schon gegen Pflichtverletzung versichern, natuerlich erst, wenn man ein entsprechendes Gehaltsniveau erreicht hat und wahrscheinlich hat er die Versicherung noch im Namen von Karstadt selbst abgeschlossen. Das nenne ich wirklich weise. Bei Normalbuergern ist eine solche Versicherung natuerlich wegen Sittenwidrigkeit ausgeschlossen, sonst koennte man ja auch so nette Geschaefte machen, aber das geht nicht, da dann der Zusammenbruch drohen wuerde. Und natuerlich um den Schaden zu ermitteln braucht man natuerlich Jahre, warumm erschliesst sich wahrscheinlich nie, genauso wenig wie es sich erschliesst, dass Manager immer ganz besonders falsch gehandelt haben muessen, bevor man Ihnen Pflichtwidrigkeit vorwerfen kann. Man koennte ja genau das Gegenteil wegen der guten Bezahlung vermuten aber von wegen, bei normalen Arbeitsgerichtsprozessen wenn es um ein kaputtgefahrenes Auto geht, da reicht eine Gelblichtfahrt schon aus, um die ganze Verwerflichkeit des Handelns des Angestellten zu erkennen.
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