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Urteil zu Studienplätzen: Medizin-Bewerber, ihr müsst nicht ewig warten

DPASeit fünf Jahren wartet er nun auf einen Medizin-Studienplatz, doch bekommen hat er keinen: Ein 25-jähriger Physiotherapeut klagte - und bekam von einem Verwaltungsgericht jetzt Recht. Die Vergabepraxis verletzte seine Grundrechte. Nun wandert sein Fall wohl vor das Bundesverfassungsgericht.

http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...-a-889797.html
  1. #1

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Seit fünf Jahren wartet er nun auf einen Medizin-Studienplatz, doch bekommen hat er keinen: Ein 25-jähriger Physiotherapeut klagte - und bekam von einem Verwaltungsgericht jetzt Recht. Die Vergabepraxis verletzte seine Grundrechte. Nun wandert sein Fall wohl vor das Bundesverfassungsgericht.

    Verwaltungsgericht: Wartezeit für Medizinstudium verfassungswidrig - SPIEGEL ONLINE
    Hat er Recht bekommen oder hat das Verwaltungsgericht die Sache dem BVerfG vorgelegt?
    Ein bisschen Ahnung sollte jemand schon haben, der über die Sache schreibt.
  2. #2

    Zitat von w.o. Beitrag anzeigen
    Hat er Recht bekommen oder hat das Verwaltungsgericht die Sache dem BVerfG vorgelegt?
    Ein bisschen Ahnung sollte jemand schon haben, der über die Sache schreibt.
    Sagen Sie mal, können Sie nicht lesen was da steht? In dem von Ihnen zitierten Absatz heißt es: "Nun wandert sein Fall wohl vor das Bundesverfassungsgericht."

    Hat sich Ihre Frage damit geklärt? Ich hoffe doch, denn in bisschen Ahnung sollte jemand schon haben, der über die Sache schreibt.
  3. #3

    Zitat von ron_ben_david Beitrag anzeigen
    Sagen Sie mal, können Sie nicht lesen was da steht? In dem von Ihnen zitierten Absatz heißt es: "Nun wandert sein Fall wohl vor das Bundesverfassungsgericht."

    Hat sich Ihre Frage damit geklärt? Ich hoffe doch, denn in bisschen Ahnung sollte jemand schon haben, der über die Sache schreibt.
    Ein wenig mehr Anstand darf man auch im Internet erwarten! Er hat durchaus Recht, dass jemand nicht gleichzeitig von einem VG "Recht bekommen" kann und die Entscheidung an das BVerfG weitergegeben werden kann. Der Artikel weißt demzufolge eine gewisse juristische Unsicherheit auf.

    Allerdings finde ich es hochbedenklich, tatsächlich warten zu müssen. Nur weil sich jemand nicht jährlich bewirbt, heißt es nicht, dass er nicht das gleiche Anrecht auf einen Medizinstudienplatz hat wie jeder andere, auch der 40-jährige mit der Midlifecrisis.
  4. #4

    war biedern sich viele anwälte für das einklagen an

    dann jedoch verläuft alles im sande. bravo: gelsenkirchen.

    mich (gehöre nicht zu aspiranten, stamme aus einem anderen fach, emeritiert) wundert, dass a) die zweifelhafte rechtsgrundlage (sehr richtig wird hier der chronologische faktor: 12klassen-abi, abschaffung wehrpflicht erwähnt) und b) nicht die (zertifizierte?) arbeit der zvs geprüft wird. mich wundert auch, dass nicht über korruptionale abinoten recherchiert wird (die szene spricht hinter vorgehaltener hand).
    es wird diese entwicklung ebenfalls nicht verglichen und evaluiert mit wartezeiten in anderen fachrichtungen.

    alles in allem ein entsetzlicher sumpf.
  5. #5

    Zitat von ron_ben_david Beitrag anzeigen
    Sagen Sie mal, können Sie nicht lesen was da steht? In dem von Ihnen zitierten Absatz heißt es: "Nun wandert sein Fall wohl vor das Bundesverfassungsgericht."

    Hat sich Ihre Frage damit geklärt? Ich hoffe doch, denn in bisschen Ahnung sollte jemand schon haben, der über die Sache schreibt.
    Was für ein unsinniger Kommentar. w.o. hat doch vollkommen Recht mit seinem Kommentar.

    Der Artikel sagt, erstens dass der Junge Recht bekommen hat und zweitens, dass nichts entschieden ist, denn das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden. Damit ist eigentlich klar: noch hat hier niemand recht bekommen; s geht in die nächste Instanz. w.o. fragt auf sanft versteckte Art, was der Autor sich bei dieser unsinnigen Aussage gedacht hat. Tatsächlich hat der Autor des Artikels sich hier in der Phrasendrescherei (Hat recht bekommen) selbst ins Messer gestürzt. Die Feststellung, dass er keine Ahnung hat, ist durchaus nicht von der Hand zu weisen.

    Dass Sie natürlich den Sinn einer solchen Frage nicht verstehen, ist auch traurig.
  6. #6

    Mangel an Studienplätze

    Wenn man nach Fachkräften schreit und auch noch gut ausgebildete Fachkräfte haben möchte, dann muss man halt mehr Studienplätze schaffen!!! Für finanzielle Schwächere, die z.B. nicht aus Arzt- und Juristenfamillien stammen auch sichere finanzielle Unterstützung geben, die auch wenns Studium schiefgehen sollte rüchzahlbar bleibt.
    Fertige Leute aus dem Ausland einkaufen ist kurzfristig leider billiger.
    Nur umständlich wenn der Arzt den Patienten wegen der Sprache nicht 100%ig versteht und dabei Details überhört, die auf eine bestimmte Krankheit hinweisen könnten.
  7. #7

    Mal was zu Thema

    Warum kein Wort zu den Auswahlverfahren der Hochschulen? Diese haben bei meinem Studienbeginn 2007 60% der Plätze ausgemacht. Über diese Quote bin auch ich in das Studium gekommen, dank Medizinertest (TMS) und einem Abitur von 1,6.
    Das Problem ist das am Anfang extrem umfangreiche Studium in den viel vorausgesetzt wird was in der Schule eben NICHT gelehrt wird. Und jemand mit einem 1,irgendwas Abitur hat nun mal viel eher die Möglichkeit dies nachzuholen und den ganzen neuen Stoff zu verarbeiten als jemand mit einem 3,0 Abi...
    Dass diese Leute die besseren Ärzte werden möchte ich hier jedoch nicht behaupten, aber sie schaffen das Studium meiner Meinung nach eher. Natürlich trifft dies nicht durch die Bank zu, ich habe selbst viele Rettungsassistenten im Studiengang die sich ganz gut schlagen.
    Interessantenweise hört man dieselben Beschwerden selten über Jura o.ä. sind die Wartezeiten dort kürzer oder gibt es mehr Leute die "aufgeben" zu warten weil sie sich doch nicht berufen fühlen?
  8. #8

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Seit fünf Jahren wartet er nun auf einen Medizin-Studienplatz, doch bekommen hat er keinen: Ein 25-jähriger Physiotherapeut klagte - und bekam von einem Verwaltungsgericht jetzt Recht. Die Vergabepraxis verletzte seine Grundrechte. Nun wandert sein Fall wohl vor das Bundesverfassungsgericht.

    Verwaltungsgericht: Wartezeit für Medizinstudium verfassungswidrig - SPIEGEL ONLINE
    Denn tatsächlich ist kaum nachzuvollziehen, wie die Vergabe funktioniert

    Das ist schlicht nicht richtig. Einfach sich mal die Mühe machen und auf die Seite von Hochschulstart gehen (ehemalige zvs) und recherchieren. Zusammen mit der nicht richtigen Aussage über den Gang in die nächste Instanz Im Artikel ("hat recht bekommen") wirft das ein ungünstiges Licht auf den Autor.
    Dieser Artikel wirkt wie eine Gefälligkeit für einen Bekannten der bisher noch keinen Medizinstudiumplatz bekommen hat.
  9. #9

    Unglaublich

    aber wahr. Sechs Jahre auf einen Studienplatz zu warten ist schon ziemlich lange. Ich selbst habe 24 Semester warten dürfen und kann nun ab dem Sommersemester mit reifen 31 Jahren endlich studieren. Klagen hat bei mir übrigens nichts gebracht. Soviel zum Thema Gleichheitsgrundsatz.


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